Die Jahrgangseinstufungen
sind für alle im Schüler- und Jugendspielbetrieb des BLV-NRW
gültig.
Zur Einstufung aller Altersklassenangaben
in den Bestimmungen (z.B. vollendetes ... Lebensjahr) gilt immer der auf
den Beginn der Spielsaison folgende 1. Januar.