Mit dieser Information möchte
der Jugendausschuss den Einsatz von Jugendlichen in Seniorenmannschaften
am Termin der Schüler und Jugend KVE, BVE und WDM erläutern und
im Vorfeld der Turniere auf diesen Sachverhalt aufmerksam machen.
Folgende Turniere
sind zu beachten:
Kreisvorentscheidungen
Sch/Jgd (KVE) am 02./03.12.2006
Bezirksvorentscheidungen
Sch/Jgd (BVE) am 16./17.12.2006
Westdeutsche Meisterschaften
Sch/Jgd (WDM) am 13./14.01.2007
Die JSpO des BLV-NRW sagt
hierzu aus, dass ein Einsatz von Jugendlichen am Tag, wenn diese für
die Veranstaltungen teilnahmeberechtigt sind, in Seniorenmannschaften nicht
möglich ist. Ein eingesetzter Jugendlicher gilt somit als nichtspielberechtigt
und zudem erfolgt eine Spielumwertung mit 0:8 / 0:16.
Hierzu folgende Passage aus
der JSpO !
>> Seniorenstarterlaubnis
§ 23 JSpO
8. Jugendspieler dürfen
am Tag eines B-RLT und A-RLT, für das sie teilnahmeberechtigt sind,
nicht an einem Senioren-Mannschaftsspiel teilnehmen. Eine Ausnahme besteht
für Spieler/innen, die vom JA wegen nachgewiesener Spielstärke
von der Teilnahme befreit sind. Nimmt ein Spieler trotzdem an einem Seniorenspiel
teil, verliert er automatisch seine Seniorenstarterlaubnis. Er gilt für
dieses und die folgenden Spiele als nicht startberechtigt. Dies gilt auch
für die Altersklasse U 19. <<
Entsprechend der JSpO und
TO gelten die KVE, BVE und WDM der Schüler und Jugend als Ranglistenturniere
(RLT). Sie sind eines von drei Wertungsturnieren für die Gesamtrangliste
in jeder Disziplin. Die KVE sind gleichgesetzt mit der Ebene der Q-RLT,
die BVE mit der Ebene der B-RLT und die WDM mit der Ebene der A-RLT.
Spieler/innen sind ausschließlich
am Tag der jeweiligen Disziplin für die sie teilnahmeberechtigt sind
nicht spielberechtigt in einer Seniorenmannschaft. Dieses gilt für
die komplette Länge der Disziplin laut Zeitplan.
Ein Beispiel:
Normalerweise ist der Zeitplan
der BVE wie folgt: Mixed Samstag, Einzel Beginn Samstag/Ende Sonntag, Doppel
Sonntag. Ein teilnahmeberechtigter Spieler im Doppel kann am Samstag ein
Seniorenmeisterschaftsspiel bestreiten, am Sonntag aber nicht. Ein teilnahmeberechtigter
Spieler im Einzel kann weder am Samstag noch am Sonntag ein Seniorenmeisterschaftsspiel
bestreiten. Die Zeitpläne sind durch die Jugendausschusses der Bezirke
oder des BLV-NRW zu bekommen.
Daraus resultiert, welche
Jugendliche dürfen nicht in Seniorenmannschaften spielen, wenn sie
eine Teilnahmeberechtigung am jeweiligen Tag/Wochenende haben:
a) Jugendliche
der Altersklasse U19, die im Rahmen des §23 JSpO eine Seniorenerklärung
abgegeben haben.
b) Jugendliche
mit Seniorenstarterlaubnis nach §23
c) Jugendliche
nach §23 Ziff. 2. Also Jugendliche der 1. Jugendmannschaft, die jeweils
max. 2x in der Hin- und Rückrunde in einer Seniorenmannschaft
eingesetzt werden könnten.
Teilnahmeberechtigt an
der KVE sind:
a) Spieler/innen mit der
Meldung durch den Verein. Liegt keine Vereinsmeldung vor ist ein Einsatz
in einer Seniorenmannschaft möglich.
Teilnahmeberechtigt an
der BVE sind:
a) Spieler/innen oder Paare,
die sich entsprechend über die KVE für die BVE qualifiziert haben,
sowie die Ersatzplätze bei entsprechendem Nachrücken.
b) Spieler/innen, die über
die Bezirks-Rangliste in der jeweiligen Disziplin für die BVE qualifiziert
sind.
Teilnahmeberechtigt an
der WDM sind (Siehe §4 Ziff. 1 Abs. a) – d) JSpO):
a) Spieler/innen, die sich
über die BVE qualifiziert haben
b) Spieler/innen, die sich
über die A-RLT für die Westdeutschen Meisterschaften qualifiziert
haben
c) Spieler/innen, die einen
der ersten vier Plätze (Einzel) bzw. der ersten acht Plätze (Doppel/Mixed)
der DBV-RL innehaben.
d) Spieler/innen, die bei
den vorangegangenen WDM der entsprechenden Altersklasse und Disziplin in
den Einzelwettbewerben im Semifinale oder in den Doppelwettbewerben im
Finale gestanden haben.
Wir möchten aber auch
an den Fair-Play Gedanken bei allen Vereinen appellieren. Bitte seid doch
so freundlich und weist den gegnerischen Verein vor Beginn des Meisterschaftsspiels
auf diese Regelung hin, wenn euch auffällt, dass evtl. Jugendliche
eingesetzt werden sollen.
Bei Rückfragen stehe
ich gerne zur Verfügung:
Norbert Atorf, Am Burghof
30, 34431 Marsberg, Tel. 02992-3132, Fax 02992-5155,
eMail: norbertatorf@t-online.de
BLV-NRW Jugendwart
Norbert Atorf |