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14.08.2005
NRW  Schüler / Jugend 
Senioren-Starterlaubnis Saison 2006/2007
a) Senioren-Starterlaubnis

Folgende Spielerinnen und Spieler erfüllen die Kriterien des § 23.1 der Jugendspielordnung und haben vom Jugendausschuss des BLV NRW die Senioren-Starterlaubnis für die Saison 2006/07 erteilt bekommen:

Gevelhoff, Adrian 1. BV Mülheim
Altenbeck, Katharina 1. BV Mülheim
Craul, Philippe 1. BV Mülheim
Riffelmann, Laura BC Herringen
Hohoff, Philipp BC Herringen
Geuenich, Vera BC Phönix Hövelhof
Schulze-Bramey, Lukas BSC Gütersloh
Motzki, Achim BSC Gütersloh
Röhn, Nina FC Langenfeld
Heidenreich, Lisa FC Langenfeld
Deprez, Fabienne FC Langenfeld
Fillbrunn, Mirko FC Langenfeld
Ufermann, Timon SC Bayer 05 Uerdingen
Janßen, Mirco SpVgg Sterkrade-N.
Kaminski, Lisa TuS Oberpleis
Lemke, Stefan TuS Oberpleis
Pohl, Alina TuS Oberpleis
Stahlberg, Mette TV Refrath

Die Sortierung erfolgte nach Vereinsnamen


b) Aufstellung der Spieler für mögliche Spielbefreiungen
nach §43 Ziffer 2 Anlage 5 Ziffer 3 der SpO

Zusätzlich zu den erteilten Seniorenstartberechtigung (siehe oben) wird die Aufstellung ergänzt durch folgende Spieler:

Breuer, Marius 1. BC Düren
Sandhövel, Bianca 1. BV Mülheim
Wöhning, Marina 1. BV Mülheim
Lange, Fabian 1. BV Mülheim
Geuenich, Thomas BC Phönix Hövelhof
Christensen, Janina BVH Dorsten
Weise, Jonas FC Langenfeld
Deprez, Maurice FC Langenfeld
Wahidi, Aria FC Lübbecke
Pohl, Mathieu Union Lüdinghausen
Zurwonne, Josche Union Lüdinghausen
Schmitz, Alexander Union Lüdinghausen
Kiehl, Marie-Christin Union Lüdinghausen
Kaufhold, Dana SpVgg Sterkrade-Nord
Röthel, Jessica SpVgg Sterkrade-Nord
Eberhard, Dave SpVgg Sterkrade-Nord
Hartjes, Linda SpVgg Sterkrade-Nord
Wachenfeld, Philipp TTC Brauweiler (jetzt: FC Langenfeld)
Lübbers, Sven TV 1875 Paderborn
Sievering, Sabine TV Refrath
Appel, Benjamin TV Witzhelden

Die Sortierung erfolgte nach Vereinsnamen



Hierbei handelt es sich um die Aufstellung nach Anlage 5 Ziffer 3 der SpO, aus der ersichtlich ist, für welche Spieler die Vereine berechtigt sind, Mannschaftsspiele im Seniorenspielbetrieb auf Antrag zu verlegen.

Die benannten Spieler haben über ihre Vereine die jeweiligen Gegner in ihren Staffeln unverzüglich darüber zu informieren, damit die unter Anlage 5 Ziffer 1 a) bis g) benannten Termine auch bei Auswärtsspielen spielfrei bleiben. Die Spieler müssen Stammspieler dieser Mannschaft sein.

Die hier angesprochenen Spielbefreiungen und Spielverlegungen sind bis zum Abgabeschluss der Hinrundenrangliste der Senioren (16.08.2006) zu stellen.



Im Folgenden habe ich Ihnen einige der unter Anlage 5 Ziffer 1 a) bis g) angesprochenen Termine einmal aufgelistet:

 1. DBV-Rangliste U15/U17 am 21./22. Oktober 2006 Dillingen (Anreise am 20.10.06)
 1. DBV-Rangliste U19 am 04./05. November 2006 Zittau (Anreise am 03.11.06)
 2. DBV-Rangliste U15/U17 am 11./12. November 2006 Holz/Saarbrücken (Anreise am 10.11.06)
 3. DBV-Rangliste U15/U17 am 02./03. Dezember 2006 Bonn-Beuel
 2. DBV-Rangliste U19 am 09./10. Dezember 2006 Hövelhof
 WDM U13-U19 am 13./14. Januar 2007 Mülheim
 Deutsche Meisters. U15-U19 am 09.-11. Februar 2007 Rheinhausen
 Bez.-Mannschaftsmeisterschaft am 24./25. Februar 2007

 usw. (siehe §43 Ziff 2 bzw. Anlage 5 der SpO)

Länderspiele und Internationale Maßnahmen sind jeweils erst nach der Nominierung zu berücksichtigen. Die notwendige Spielverlegung nach Ziffer 4 – 6 ist unverzüglich nach dem Vorliegen der Nominierung durchzuführen.



Im folgenden ein Auszug aus der SpO des BLV NRW der diesen Sachverhalt erläutert.

Anlage 5 der SpO (zu § 43 Ziff. 2)
Spielbefreiungen gemäß § 43 Ziff. 2 der SpO

1. Eine Senioren-Mannschaft ist auf Antrag bei Terminüberschneidung mit folgenden Veranstaltungen spielfrei, wenn ein jugendlicher Stammspieler dieser Mannschaft die Voraussetzungen dieser Anlage erfüllt:
 a) internationale Maßnahmen
 b) Länderspiele
 c) Deutsche Meisterschaften
 d) DBV-RLT
 e) Westdeutsche Meisterschaften
 f) Westdeutsche Mannschaftsmeisterschaften
 g)  Bezirksmannschaftsmeisterschaften

2. Nicht zur Spielbefreiung führen generell Terminüberschneidungen z.B. mit
 a) Bezirks-RLT
 b) Bezirks-Qualifikations-Turnieren
 c) Bezirks- oder Kreismeisterschaften
 d) Lehrgängen des BLV oder des DBV
 e) sonstige Terminen

3. Der Jugendausschuss stellt dem Spielausschuss und den betroffenen Vereinen bis zum 20.06. eines Jahres eine Aufstellung zur Verfügung, aus der ersichtlich ist, für welche Spieler und für welche Termine die Vereine berechtigt sind, Mannschaftsspiele im Seniorenspielbetrieb auf Antrag zu verlegen. Diese Aufstellung enthält Spieler aller Jahrgänge, bei denen zu erwarten ist, dass sie vom DBV bzw. BLV-NRW für die Teilnahme an Jugendmaßnahmen zu Ziff. 1 a) bis 1 d) benannt werden.

4. Die in Ziff. 3 benannten Spieler haben über ihre Vereine die jeweiligen Gegner in ihren Staffeln unverzüglich darüber zu informieren, damit die unter Ziff. 1 a) bis g) benannten Termine auch bei Auswärtsspielen spielfrei bleiben. Die Spieler müssen Stammspieler dieser Mannschaft sein.

5. Die Spielverlegungen werden unter Beachtung der Freihaltung der genannten Termine innerhalb der Regeln des § 45 Ziff. 2 bis zum Abgabeschluss der Hinrundenrangliste durchgeführt. Die gemäß Ziff. 3 benannten Spieler haben nach dem Abgabeschluss der Hinrundenrangliste keinen Anspruch mehr auf weitere Verlegungen.

6. Ist ein Spieltermin innerhalb der Fristen des § 45 Ziff. 2 nicht möglich, ist unter Beachtung des §45 Ziff. 4.5 und 4.6 bis zum Abgabeschluss der Hinrundenrangliste beim SpA die Freistellung zu beantragen.

7. Spieler, die zu den Maßnahmen zu Ziff. 1 a) bis 1 d) benannt werden und nicht auf der Liste des JA (Ziff. 3) stehen, nehmen notwendige Spielverlegungen nach Ziff. 4 - 6 unverzüglich nach dem Vorliegen der Nominierung durch. Ein Antrag an den SpA ist nur nötig, falls die Vereine sich nicht auf eine Verlegung nach § 45 Ziff. 2 einigen können.

8. Spieler, die nicht zu dem unter Ziff. 3 benannten Personen zählen, für die aber eine Teilnahme an der Westdeutschen Einzelmeisterschaft der Jugend als sicher anzusehen ist, können auf Antrag beim JA eine Berechtigung zur Spielbefreiung für diesen Termin erhalten. Diese Spieler haben über ihre Vereine die betroffenen Gegner in ihren Staffeln unverzüglich darüber zu informieren, damit dieser Termin auch bei Auswärtsspielen spielfrei bleibt. Sie führen die Verlegungen bis zum Abgabeschluss der Hinrundenrangliste gemäß Ziff. 5 und 6 durch. Zu einem späteren Termin besteht keinen Anspruch mehr auf Spielbefreiung. Die Spieler müssen Stammspieler dieser Mannschaft sein.

9. Wurden durch den Verein alle Anträge fristgerecht gestellt und ändert sich später durch eine Staffeländerung der Gegner, so ist mit dem geänderten Gegner unverzüglich die notwendige Spielverlegung im Sinne dieser Anlage nachzuholen.


Norbert Atorf
BLV NRW Jugendwart