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| Liebe Sportfreunde,
am 16./17. September 2006 kam es zur Terminüberschneidung von Seniorenmeisterschaftsspielen (MSP) und der 2. B-DRL im Jugendbereich. Aufgrund des fehlenden Qualifikationsturniers in den Bezirken war die Situation gegeben, dass alle Jugendlichen "teilnahmeberechtigt" für die B-DRL waren und deshalb nicht spielberechtigt für Sen.-MSP waren (siehe §23 JSpO). Dieses ist so, da allen Jugendlichen der Einstieg ins Ranglistensystem ermöglicht werden muss und deshalb bei fehlender Qualifikation jeder zur B-DRL zugelassen werden muss. In diesem besonderen Fall, der Großteil der Jugendlichen in Seniorenmannschaften hat noch nie oder äußerst selten an Ranglistenturnieren teilgenommen, entsteht eine Situation, die weder mit der Regelung in §23 JSpO beabsichtigt war, noch von einem Jugendausschussmitglied oder Vertreter des BLV NRW gewollt war. Verdeutlicht wird dieses u. a. dadurch, dass Qualifikationsturniere im §23 Ziff. 8 JSpO ausdrücklich ausgenommen wurden. Der Jugendausschuss hat einstimmig den folgenden Vorschlag beschlossen und der Vorstand des BLV NRW stimmt diesem ausdrücklich zu. "Der Einsatz von Jugendlichen gegen §23 Ziff. 8 der JSpO in Seniorenmannschaften führt am Wochenende 16./17. September 2006 nicht zum Verlust der Seniorenstartberechtigung. Grund hierfür ist die enorme Tragweite, die sich nicht mit der ursprünglichen Intention der Fassung des §23 Ziff. 8 JSpO deckt. Dieses bezieht sich ausschließlich auf dieses o. a. Turnierwochenende. Alle folgenden Turniere sind deckungsgleich mit der Regelung des §23 JSpO. Hier wird es automatisch zur Anwendung des §23 in vollem Umfang führen." Die Informationsplicht
der Vereine besteht auch weiterhin und um keine zusätzlichen Härten
für Dritte zu schaffen, wird der Verlust des Meisterschaftsspiels
für die Mannschaft, die diese Jugendlichen eingesetzt hat (wie bereits
durchgeführt), beibehalten.
Mit freundlichen Grüßen
Am Burghof 30
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