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| Die vollständig ausgefüllten
Formulare der Ranglisten für Schüler- und Jugendmannschaften
sind von den Vereinen an die zuständigen Bezirksjugendwarte einzureichen
(bitte einen Satz Ranglisten mehr als gemeldete Mannschaften).
Abgabetermin ist der 31. Juli 2006 (Poststempel). Die Rangliste der Hinrunde gilt auch für die Rückrunde, wenn bis zum Termin für die Einreichung der Rückrundenrangliste keine Änderung gemeldet wird. Für die Änderung der Rangliste gilt § 42 der SpO des BLV-NRW. Die Bezirksjugendausschüsse prüfen die Ranglisten. Die § 57 Ziffer 3 und 4 SpO gelten entsprechend auch für den Schüler- und Jugendspielbetrieb (siehe § 11 der Jugendspielordnung). Norbert Atorf
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