| Der Jugendausschuss hat
in seiner letzten Sitzung beschlossen, noch einmal auf die Regelungen hierzu
in unserer Spielordnung aufmerksam zu machen.
Bitte beachten:
1.
§ 11 Ziff. 1 der SpO:
„Im gesamten öffentlichen
Spielbetrieb des BLV-NRW sind nur Spieler zugelassen, die in einer
gültigen Spielberechtigungsliste des BLV-NRW aufgeführt
sind.“ Diese Formulierung in der SpO beinhaltet den gesamten Mannschaftsspielbetrieb
aller Klassen von der jüngsten bis zur ältesten Spielklasse,
sowie den gesamten Ranglistenturnierbetrieb vom Qualifikationsturnier
bis zur NRW-Rangliste.
2.
§ 39 Ziff. 6 der SpO:
„In der Rangliste dürfen
nur Spieler aufgeführt werden, die in der gültigen Spielberechtigungsliste
des Vereins stehen.“
Nochmals an die Vereine
die Bitte ihre Spielberechtigungsliste nach Fehlern bzw. Ergänzungen
zu durchsuchen und für neue Spieler vor dem Eintrag in die Rangliste
die Spielberechtigung zu beantragen.
Der Jugendausschuss sieht
hier keinerlei Spielraum für anderweitige Deutungen.
Norbert Atorf
NRW-JW |