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des BLV-NRW
21.06.2004
Der NRW-Jugendausschuss informiert ...“
zum Thema Spielberechtigung:
Der Jugendausschuss hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, noch einmal auf die Regelungen hierzu in unserer Spielordnung aufmerksam zu machen.

Bitte beachten:

1.
§ 11 Ziff. 1 der SpO:
Im gesamten öffentlichen Spielbetrieb des BLV-NRW sind nur Spieler zugelassen, die in einer gültigen Spielberechtigungsliste des BLV-NRW aufgeführt sind.“ Diese Formulierung in der SpO beinhaltet den gesamten Mannschaftsspielbetrieb aller Klassen von der jüngsten bis zur ältesten Spielklasse, sowie den gesamten Ranglistenturnierbetrieb vom Qualifikationsturnier bis zur NRW-Rangliste.

2.
§ 39 Ziff. 6 der SpO:
In der Rangliste dürfen nur Spieler aufgeführt werden, die in der gültigen Spielberechtigungsliste des Vereins stehen.
Nochmals an die Vereine die Bitte ihre Spielberechtigungsliste nach Fehlern bzw. Ergänzungen zu durchsuchen und für neue Spieler vor dem Eintrag in die Rangliste die Spielberechtigung zu beantragen.

Der Jugendausschuss sieht hier keinerlei Spielraum für anderweitige Deutungen.

Norbert Atorf
NRW-JW