| Der Jugendausschuss des
BLV-NRW hat gemäß § 21 der JSpO in Abstimmung mit den Bezirksjugendwarten
folgende Änderungen der Ranglistenordnung in der Anlage 3 der Turnierordnung
(TO) vorgenommen. Die Änderungen werden sofort wirksam und gelten
für alle Turniere ab der Saison 07/08.
Ranglisten- und Qualifikationsturnier-Bestimmungen
für Jugendliche und Schüler
1. Allgemeines
1.1. – 1.7. unverändert
1.8. In die Wertung der
Bezirksrangliste kommen analog die beiden B-RLT der laufenden Saison, sowie
die Bezirksvorentscheidungen (BVE). Ansonsten gilt 1.6.
2. Teilnahmeberechtigung
zum A-ERLT
2.1. – 2.2. unverändert
2.2.1. Die Plätze 1
– 7 des 1. gespielten A-ERLT.
2.2.2. unverändert
2.2.3. 1 Platz wird durch
den NRW-JA vergeben (Härtefallregel)
2.2.4. Nicht belegte Plätze
zu 2.2.1. werden vom NRW-JA vergeben.
2.2.5. Kann
eine Spielerin oder ein Spieler aufgrund überregionaler
Sportveranstaltungen auf
Einladung des BLV NRW oder des DBV an einem
B-RLT oder Q-RLT nicht teilnehmen,
kann auf Beschluss des JA das Teilnehmerfeld des A-RLT um max. diese Anzahl
erweitert werden. Zuerst müssen freie Plätze nach 2.1.4. und
2.2.3. belegt werden.
2.3. – 2.4.2. unverändert
3. Teilnahmeberechtigung
zum A-DRLT
3.1. – 3.4.1. unverändert
3.4.2. Die Plätze 1
+ 2 des 2. B-DRLT der vier Bezirke.
4. Teilnahmeberechtigung
zum B-ERLT
4.1. – 4.2.2. unverändert
4.3. Wird ein B-EQT durch
den Bezirks-Jugendausschuss nicht ausgeschrieben und somit
nicht angeboten, sind alle
Spieler des Bezirks automatisch teilnahmeberechtigt für das folgende
B-ERLT.
Alte 4.3. ff. rücken
eine Nummerierung nach hinten.
5. Teilnahmeberechtigung
zum B-DRLT
5.1. – 5.4.2. unverändert
5.5. Wird ein B-DQT durch
den Bezirks-Jugendausschuss nicht ausgeschrieben und somit
nicht angeboten, sind alle Spieler des Bezirks automatisch teilnahmeberechtigt
für das
folgende B-DRLT.
Norbert Atorf
- BLV-NRW Jugendwart - |