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22.03.2007
NRW-Jugend - Änderung der Ranglistenordnung
(Anlage 3 der Turnierordnung (TO) des BLV-NRW)
Der Jugendausschuss des BLV-NRW hat gemäß § 21 der JSpO in Abstimmung mit den Bezirksjugendwarten folgende Änderungen der Ranglistenordnung in der Anlage 3 der Turnierordnung (TO) vorgenommen. Die Änderungen werden sofort wirksam und gelten für alle Turniere ab der Saison 07/08.

Ranglisten- und Qualifikationsturnier-Bestimmungen für Jugendliche und Schüler

1. Allgemeines
1.1. – 1.7. unverändert
1.8. In die Wertung der Bezirksrangliste kommen analog die beiden B-RLT der laufenden Saison, sowie die Bezirksvorentscheidungen (BVE). Ansonsten gilt 1.6. 

2. Teilnahmeberechtigung zum A-ERLT
2.1. – 2.2. unverändert
2.2.1. Die Plätze 1 – 7 des 1. gespielten A-ERLT.
2.2.2. unverändert
2.2.3. 1 Platz wird durch den NRW-JA vergeben (Härtefallregel)
2.2.4. Nicht belegte Plätze zu 2.2.1. werden vom NRW-JA vergeben.
2.2.5.   Kann eine Spielerin oder ein Spieler aufgrund überregionaler
Sportveranstaltungen auf Einladung des BLV NRW oder des DBV an einem
B-RLT oder Q-RLT nicht teilnehmen, kann auf Beschluss des JA das Teilnehmerfeld des A-RLT um max. diese Anzahl erweitert werden. Zuerst müssen freie Plätze nach 2.1.4. und 2.2.3. belegt werden.
2.3. – 2.4.2. unverändert

3. Teilnahmeberechtigung zum A-DRLT
3.1. – 3.4.1. unverändert
3.4.2. Die Plätze 1 + 2 des 2. B-DRLT der vier Bezirke.

4. Teilnahmeberechtigung zum B-ERLT
4.1. – 4.2.2. unverändert
4.3. Wird ein B-EQT durch den Bezirks-Jugendausschuss nicht ausgeschrieben und somit
nicht angeboten, sind alle Spieler des Bezirks automatisch teilnahmeberechtigt für das folgende B-ERLT.
Alte 4.3. ff. rücken eine Nummerierung nach hinten.

5. Teilnahmeberechtigung zum B-DRLT
5.1. – 5.4.2. unverändert
5.5. Wird ein B-DQT durch den Bezirks-Jugendausschuss nicht ausgeschrieben und somit
       nicht angeboten, sind alle Spieler des Bezirks automatisch teilnahmeberechtigt für das
       folgende B-DRLT.

Norbert Atorf
- BLV-NRW Jugendwart -