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Der Schiedsrichterausschuss
führt in 2009 die nachstehend aufgeführten Grundlehrgänge
durch:
Achtung: Durch Beschluss des DBV – Verbandstages ist auch die Ausbildung zum/zur „JugendschiedsrichterIn“ möglich. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist neben der Vereinszugehörigkeit die Vollendung des 15.Lebensjahres. Der späteste Beginn für die Ausbildung zum/zur bestätigten SchiedsrichterIn ist die Vollendung des 50. Lebensjahres. Alle Meldungen sind durch die Vereine schriftlich an den Schiedsrichterwart Günter Wagner, Wittenbergstr. 10, 51427 Bergisch Gladbach, zu richten. Die Meldungen müssen enthalten:
Teilnahmegebühr: EUR 30,00. Die Kosten für Fahrt, Verpflegung und evtl. Übernachtung tragen die Teilnehmer. Die Teilnahmegebühr wird am ersten Lehrgangstag von den TeilnehmerInnen erhoben. Es ist durchaus möglich, dass Teilnehmer auch in anderen Bezirken einen Lehrgang besuchen können. Der Schiedsrichterausschuss behält sich aber eine möglichst gleichmäßige Verteilung der TeilnehmerInnen auf die beiden Lehrgangsorte vor. Meldungen von Vereinen, die noch keinen Schiedsrichter haben, werden bevorzugt berücksichtigt. Je nach Anzahl der Meldungen kann ggfls. nur ein Teilnehmer eines Vereins berücksichtigt werden. Es ist daher vom Verein bei der Meldung mitzuteilen, wer bei mehreren Meldungen teilnehmen soll. Günter Wagner
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