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| Allgemeine Informationen:
Die Ausschreibung erfolgt unter Hinweis auf die Satzung und Jugendspielordnung des BLV-NRW. Der Jugendausschuss des
BLV-NRW schreibt hiermit die Einzelranglisten (A-ERLT) der Schüler
u. Jugend wie folgt aus:
Veranstalter: BLV-NRW-JA Turnierbeginn: 9.00 Uhr Auslosung bzw. Meldeschluss: 8.45 Uhr Meldegebühren:
Einzel je Teilnehmer: EUR 5,-
Bälle: Gespielt wird mit den vom SpA BLV-NRW für die Spielsaison 2002/2003 zugelassenen Federbällen. Diese sind von den Teilnehmern zu stellen und ausreichend mitzubringen. Meldungen: Die Meldung
muss enthalten:
Teilnahmeberechtigung
zum A-ERLT
Zur Teilnahme am 1. A-ERLT
einer Altersklasse der Saison sind berechtigt: die 4 bestplatzierten verbleibenden
Spieler/innen aus dieser Altersklasse des Vorjahres (Voraussetzung: Abschlussrangliste
bis Platz 8). Die 3 bestplatzierten Spieler/innen der tieferen Altersklasse
des Vorjahres (Voraussetzung: Abschlussrangliste bis Platz 6), die altersbedingt
in die Klasse U15, U17 oder U19 aufsteigen. Für die Altersklasse U13
wird je ein Platz von den Bezirken vergeben; in dieser Altersklasse entfällt
dafür 2.1.4. der TO Anlage 3. Die Plätze
Zur Teilnahme am 2. A-ERLT einer Altersklasse sind berechtigt: die Plätze 1-6 des 1. gespielten A-ERLT. Die Plätze 1 + 2 des 2. B-ERLT der vier Bezirke. 2 Plätze werden durch den NRW-JA vergeben (Härtefallregel). Ferner können die Bezirke Ersatzspieler/innen melden, die Teilnehmer des letzten B-ERLT gewesen sein müssen, die dann zum Einsatz kommen, wenn startberechtigte Spieler/innen der Bezirksquote ausfallen. Die Meldungen müssen durch den jeweiligen Bezirks-JA innerhalb von 24 Stunden nach dem jeweiligen Bezirksranglistenturnier bei Klaus-Peter Groß, Wachtelstr. 21, 47228 Duisburg, Tel. 02065-65255, Fax 02065-419741 (Ausnahmen/Änderungen teilt der JA ggfls. in den jeweiligen Ausschreibung mit) abgegeben werden. Startberechtigte, die nicht teilnehmen wollen, müssen sich jeweils bis montags 20.00 Uhr vor dem Turnier telefonisch und schriftlich bei Herrn Groß abmelden. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird eine Ordnungsgebühr von EUR 20,00 erhoben. Außerdem ist dem Ausrichter die doppelte Meldegebühr als Aufwandsentschädigung zu zahlen. Die Turnierleitung liegt
bei den jeweiligen Ausrichtern.
Es wird auf § 23 Ziff.
7 der JspO des BLV-NRW hingewiesen.
Norbert Atorf
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