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21.07.2002
Senioren/Veranstalter: Bezirksausschüsse
Kreisvorentscheidungen zu den Bezirksvorentscheidungen 2002
generelle Ausschreibung

Hinweis! In den Bezirken Nord I, Süd I und Süd II finden keine KVE statt.

Als Termin für die gem. § 23 Ziff. 3 der SpO BLV-NRW auf Wunsch der Bezirksausschüsse durchzuführenden Kreisvorentscheidungen ist einheitlich der 05./06.10.2002 festgesetzt worden. Nachstehende Punkte der Ausschreibung gelten für alle Kreise gleichlautend:

1. Die Turniere werden als Kreisvorentscheidungen für die Bezirksvorentscheidungen bezeichnet und können als Kreismeisterschaft durchgeführt werden.

2. Es werden folgende Disziplinen ausgetragen: HE, DE, HD, DD, M. Jeder Teilnehmer kann in drei Disziplinen melden und starten. Als Stichtag für die Alterseinteilung gilt der 01.01.2003

3. Teilnahmeberechtigt sind in den Einzel- und Doppeldisziplinen alle Spieler der Bezirksliga-, Bezirksklasse-, Kreisliga- und Kreisklassen-Mannschaften. Entscheidend für die Beurteilung der Teilnahmeberechtigung ist die Rangliste, die den spiell. Stellen für die Verbandsspiele von den Vereinen zum Meldetermin für die Kreisvorentscheidungen vorliegt. Dabei ist zu beachten, dass Spielerinnen und Spieler, die gemäß der eingereichten Rangliste zwar zu den oben genannten Klassen gehören, sich aber inzwischen in höheren Mannschaften des Vereins festgespielt haben (dort Stammspieler geworden sind), auf diesen Kreisvorentscheidungen nicht spielen dürfen. Diese Spieler müssen direkt zu den BVE gemeldet werden. Auf den KVE sind auch Spieler teilnahmeberechtigt, die in der Rangliste ihres Vereins für die Verbandsspiele nicht aufgeführt sind, so weit dem nicht andere Bestimmungen der SpO entgegenstehen. An den Kreisvorentscheidungen dürfen mit Ausnahme der ersten vier aus dem BLV-NRW der DBV-Jugend U19-Rangliste und mit Ausnahme der ersten sechzehn der gültigen NRW-Jugend-U19-Rangliste auch Jugend-U19-Spieler teilnehmen.

4. Start- und meldeberechtigt sind die Mitglieder der dem BLV-NRW angeschlossenen Vereine der jeweiligen Kreise, wenn die Verbandsangehörigen deutsche Staatsbürger und eine Spielberechtigung für diesen Verein und nicht gem. § 29 Ziff. 1b der SpO BLV-NRW bereits für die Westdeutschen Meisterschaften startberechtigt sind. Bezüglich der übergebietlichen Startberechtigung bei den Doppeldisziplinen wird auf § 32 Ziff. 2 SpO hingewiesen, wogegen die Einzel nur im Stammkreis ausgetragen werden können. 

5. Meldeschluss 03. Oktober 2002 (Nord II a und Nord II b)
      Bei den Meldungen ist der Vorname der einzelnen Spieler mit anzugeben. Die Meldungen 
      haben durch die Vereine zu erfolgen. Setzen sich Paare aus Spielern verschiedener
      Vereine zusammen, ist die Meldung von beiden Vereinen abzugeben.

6. Es muss mit zugelassenen Federbällen gespielt werden. Die zugelassenen Federbälle sind in der Badminton-Rundschau veröffentlicht worden. Die Ballfrage wird von den jeweiligen Bezirksausschüssen selbständig geregelt.

7. Gem. § 30 Ziff. 2 SpO sind unter anderem die Spieler oder Paare, die sich unter die letzten acht bei den Einzeldisziplinen und unter die letzten vier bei den Doppeldisziplinen bei diesen Kreisvorentscheidungen qualifizieren, ohne Meldung der betreffenden Vereine für die Bezirksvorentscheidung startberechtigt. Soll ein Spieler nicht starten, muss er sich entweder bis Sonntag, den 06.10.2002 mündlich an Ort und Stelle oder bis zum Meldeschluss für die BVE schriftlich beim jeweils zuständigen Bezirksausschuss abmelden.
Evtl. Abmeldungen können durch die Bezirke aufgefüllt werden.

Manthey, Sportwart