| Veranstalter: Bezirksausschüsse
Als Termin für die gem. § 23
Ziff. 3 der Spielordnung des Landesverbandes NRW durchzuführenden
Bezirksvorentscheidungen ist einheitlich für Senioren der 30.11./01.12.2002
festgesetzt worden.
Nachstehende Punkte der Ausschreibung
gelten für alle Bezirke gleich lautend.
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Die Turniere werden als Bezirksvorentscheidung
bezeichnet und können als Bezirksmeisterschaften durchgeführt
werden.
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Es werden folgende Disziplinen
ausgetragen: HE, DE, HD, DD und GD. Jeder Teilnehmer kann in drei Disziplinen
starten. Als Stichtag für die Alterseinteilung gilt der 01.01.2003.
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Teilnahmeberechtigung für
die Bezirke, die Kreisvorentscheidungen durchgeführt haben Teilnahmeberechtigt
sind in den Einzel und Doppel-Disziplinen die Spieler der Bundes-, Regional-,
Ober-, Verbands- und Landesliga-Mannschaften und die Spieler und Paare,
die bei den Vorentscheidungen der Kreise unter die letzten acht bei den
Einzel-Disziplinen und unter die letzten vier bei den Doppel-Disziplinen
der einzelnen Kreise platziert waren. Außerdem können in den
Doppel-Disziplinen Paarungen aus den startberechtigten Teilnehmern und
Spielern der Bezirksliga, Bezirksklasse, Kreisliga und Kreisklasse ohne
vorherige Qualifikation gebildet werden. Entscheidend für die Beurteilung
der Teilnahmeberechtigung der Bundes-, Regional-, Ober-, Verbands- und
Landesligaspieler ist die Rangliste, die den spiell. Stellen für die
Verbandsspiele von den Vereinen zum Meldetermin für die Bezirksvorentscheidungen
vorliegt. Dabei ist zu beachten, dass Spielerinnen und Spieler gem. der
eingereichten Rangliste zwar zur Bezirksliga, Bezirksklasse, Kreisliga
und Kreisklasse gehören, sich aber inzwischen in höheren Mannschaften
des Vereins festgespielt haben (dort Stammspieler geworden sind), auf den
Kreisvorentscheidungen nicht spielen durften. Diese Spieler müssen
auch zu den BVE gemeldet werden. Außerdem können teilnehmen
die Inhaber der Plätze 1 – 16 der gültigen NRW-U19 Rangliste.
Nicht teilnahmeberechtigt sind diejenigen Spielerinnen und Spieler (Senioren),
die bereits gem. § 29 Ziff. 1b, 1c u. 1d der SpO für die Westdeutsche
Meisterschaft startberechtigt sind. Außerdem sind nicht teilnahmeberechtigt
die ersten vier des BLV-NRW der DBV-Jugend-Ranglisten U19. Diese Jugendlichen
sind automatisch auf der Westdeutschen Meisterschaft startberechtigt.
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Teilnahmeberechtigung für
die Bezirke, die keine Kreisvorentscheidungen durchgeführt haben
Die unter Ziffer 3 genannten Teilnahmebeschränkungen gelten nicht.
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Wichtige Klarstellung: Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 29 Ziff. 2 SpO im
Doppel und Mixed Paarungen, die sich aus teilnahmeberechtigten und nicht
teilnahmeberechtigten Spielern zusammensetzen, ohne Qualifikation grundsätzlich
nicht auf der Westdeutschen Meisterschaft startberechtigt sind. Das bedeutet
für die Bezirksvorentscheidungen, dass sich diese Paare trotz der
Ausführungen in § 30 Ziff. 5 SpO auf jeden Fall für die
Westdeutsche Meisterschaft qualifizieren müssen.
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Start- und meldeberechtigt sind
die Mitglieder der dem Landesverband NRW angeschlossenen Vereine der jeweiligen
Bezirke, wenn die Verbandsangehörigen deutsche Staatsbürger und
im Besitz einer gültigen Spielberechtigung sind. Bezüglich der
übergebietlichen Startberechtigung bei den Doppel-Disziplinen wird
auf § 32 Ziff. 2 SpO BLV-NRW hingewiesen, wogegen die Einzel nur im
Stammbezirk ausgetragen werden können.
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Meldeschluss: unterschiedlich
(siehe jeweilige Ausschreibung).
Bei den Meldungen ist der Vorname des einzelnen Spielers anzugeben. Die
Meldungen haben durch die Vereine zu erfolgen. Setzen sich Paare aus Spielern
verschiedener Vereine zusammen, ist die Meldung von beiden Vereinen abzugeben.
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Die Ballfrage wird von den jeweiligen
Bezirksausschüssen selbstständig geregelt. Es muss mit zugelassenen
Federbällen gespielt werden.
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Gem. § 29 Ziff. 1a SpO
sind die Spieler oder Paare, die sich unter die letzten vier im Einzel
und Doppel bei diesen Bezirksvorentscheidungen qualifizieren, automatisch
ohne Meldung durch die Vereine für die Westdeutsche Meisterschaft
spielberechtigt. Die Meldungen ergehen in diesem Fall durch die Bezirksausschüsse
an den Spielausschuss. Soll ein Spieler auf der Westdeutschen Meisterschaft
nicht starten, muss er sich bis Sonntag, 01.12.2002 beim jeweils zuständigen
Bezirksausschuss abmelden. Evtl. Abmeldungen können durch die Bezirke
ausgefüllt werden.
Herbert Manthey/Sportwart
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