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des BLV-NRW
20.09.2002
Bezirksvorentscheidung zu den Westdeutschen Meisterschaften 2003
Generelle Ausschreibung
Veranstalter: Bezirksausschüsse

Als Termin für die gem. § 23 Ziff. 3 der Spielordnung des Landesverbandes NRW durchzuführenden Bezirksvorentscheidungen ist einheitlich für Senioren der 30.11./01.12.2002 festgesetzt worden.



Nachstehende Punkte der Ausschreibung gelten für alle Bezirke gleich lautend.
 
  1. Die Turniere werden als Bezirksvorentscheidung bezeichnet und können als Bezirksmeisterschaften durchgeführt werden.

  2. Es werden folgende Disziplinen ausgetragen: HE, DE, HD, DD und GD. Jeder Teilnehmer kann in drei Disziplinen starten. Als Stichtag für die Alterseinteilung gilt der 01.01.2003.

  3. Teilnahmeberechtigung für die Bezirke, die Kreisvorentscheidungen durchgeführt haben Teilnahmeberechtigt sind in den Einzel und Doppel-Disziplinen die Spieler der Bundes-, Regional-, Ober-, Verbands- und Landesliga-Mannschaften und die Spieler und Paare, die bei den Vorentscheidungen der Kreise unter die letzten acht bei den Einzel-Disziplinen und unter die letzten vier bei den Doppel-Disziplinen der einzelnen Kreise platziert waren. Außerdem können in den Doppel-Disziplinen Paarungen aus den startberechtigten Teilnehmern und Spielern der Bezirksliga, Bezirksklasse, Kreisliga und Kreisklasse ohne vorherige Qualifikation gebildet werden. Entscheidend für die Beurteilung der Teilnahmeberechtigung der Bundes-, Regional-, Ober-, Verbands- und Landesligaspieler ist die Rangliste, die den spiell. Stellen für die Verbandsspiele von den Vereinen zum Meldetermin für die Bezirksvorentscheidungen vorliegt. Dabei ist zu beachten, dass Spielerinnen und Spieler gem. der eingereichten Rangliste zwar zur Bezirksliga, Bezirksklasse, Kreisliga und Kreisklasse gehören, sich aber inzwischen in höheren Mannschaften des Vereins festgespielt haben (dort Stammspieler geworden sind), auf den Kreisvorentscheidungen nicht spielen durften. Diese Spieler müssen auch zu den BVE gemeldet werden. Außerdem können teilnehmen die Inhaber der Plätze 1 – 16 der gültigen NRW-U19 Rangliste. Nicht teilnahmeberechtigt sind diejenigen Spielerinnen und Spieler (Senioren), die bereits gem. § 29 Ziff. 1b, 1c u. 1d der SpO für die Westdeutsche Meisterschaft startberechtigt sind. Außerdem sind nicht teilnahmeberechtigt die ersten vier des BLV-NRW der DBV-Jugend-Ranglisten U19. Diese Jugendlichen sind automatisch auf der Westdeutschen Meisterschaft startberechtigt.

  4. Teilnahmeberechtigung für die Bezirke, die keine Kreisvorentscheidungen durchgeführt haben
    Die unter Ziffer 3 genannten Teilnahmebeschränkungen gelten nicht.


  5. Wichtige Klarstellung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gem. § 29 Ziff. 2 SpO im Doppel und Mixed Paarungen, die sich aus teilnahmeberechtigten und nicht teilnahmeberechtigten Spielern zusammensetzen, ohne Qualifikation grundsätzlich nicht auf der Westdeutschen Meisterschaft startberechtigt sind. Das bedeutet für die Bezirksvorentscheidungen, dass sich diese Paare trotz der Ausführungen in § 30 Ziff. 5 SpO auf jeden Fall für die Westdeutsche Meisterschaft qualifizieren müssen.

  6. Start- und meldeberechtigt sind die Mitglieder der dem Landesverband NRW angeschlossenen Vereine der jeweiligen Bezirke, wenn die Verbandsangehörigen deutsche Staatsbürger und im Besitz einer gültigen Spielberechtigung sind. Bezüglich der übergebietlichen Startberechtigung bei den Doppel-Disziplinen wird auf § 32 Ziff. 2 SpO BLV-NRW hingewiesen, wogegen die Einzel nur im Stammbezirk ausgetragen werden können.

  7. Meldeschluss: unterschiedlich (siehe jeweilige Ausschreibung). 
    Bei den Meldungen ist der Vorname des einzelnen Spielers anzugeben. Die Meldungen haben durch die Vereine zu erfolgen. Setzen sich Paare aus Spielern verschiedener Vereine zusammen, ist die Meldung von beiden Vereinen abzugeben.


  8. Die Ballfrage wird von den jeweiligen Bezirksausschüssen selbstständig geregelt. Es muss mit zugelassenen Federbällen gespielt werden.

  9. Gem. § 29 Ziff. 1a SpO sind die Spieler oder Paare, die sich unter die letzten vier im Einzel und Doppel bei diesen Bezirksvorentscheidungen qualifizieren, automatisch ohne Meldung durch die Vereine für die Westdeutsche Meisterschaft spielberechtigt. Die Meldungen ergehen in diesem Fall durch die Bezirksausschüsse an den Spielausschuss. Soll ein Spieler auf der Westdeutschen Meisterschaft nicht starten, muss er sich bis Sonntag, 01.12.2002 beim jeweils zuständigen Bezirksausschuss abmelden. Evtl. Abmeldungen können durch die Bezirke ausgefüllt werden.


Herbert Manthey/Sportwart