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| Werden Bezirksvorentscheidungen aus folgenden
Gründen nicht ausgetragen:
1. wegen zu geringer Meldezahlen
sind die Bezirksausschüsse berechtigt, zur Westdeutschen Meisterschaft (§ 23 Ziff. 2a SpO) ihre Meldungen gemäß § 29 Ziff. 1a SpO (Einzel 4 Teilnehmer, Doppel-Disziplinen je 4 Paare) auch ohne Austragung der Bezirksvorentscheidungen an den Spielausschuss abzugeben. Dabei ist der Tatbestand der nachgewiesenen Spielstärke der Spieler weitestgehend zu berücksichtigen. Diese Bestimmungen sind erlassen worden auf Grund eines Beschlusses des Spielausschusses vom 30.07.2000 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 14 Ziff. 1 u. 2 der Satzung. Herbert Manthey, Sportwart |