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des BLV-NRW
20.09.2002
Durchführungsbestimmungen des Spielausschusses Spielbetrieb
Bezirksvorentscheidungen der Senioren (§ 30 SpO)
zu den Westdeutschen Meisterschaften 2003 und folgende Jahre
Werden Bezirksvorentscheidungen aus folgenden Gründen nicht ausgetragen:

1. wegen zu geringer Meldezahlen
2. wegen fehlender Ausrichter
3. wegen der Weigerung der Ausrichter, die Ausrichtung zu übernehmen wegen zu geringer Meldezahlen,

sind die Bezirksausschüsse berechtigt, zur Westdeutschen Meisterschaft (§ 23 Ziff. 2a SpO) ihre Meldungen gemäß § 29 Ziff. 1a SpO (Einzel 4 Teilnehmer, Doppel-Disziplinen je 4 Paare) auch ohne Austragung der Bezirksvorentscheidungen an den Spielausschuss abzugeben. Dabei ist der Tatbestand der nachgewiesenen Spielstärke der Spieler weitestgehend zu berücksichtigen.

Diese Bestimmungen sind erlassen worden auf Grund eines Beschlusses des Spielausschusses vom 30.07.2000 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 14 Ziff. 1 u. 2 der Satzung.

Herbert Manthey, Sportwart