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17.10.2005
B-Trainer-Ausbildungslehrgang 2006
Der BLV-NRW veranstaltet 2006 einen Ausbildungslehrgang zum Erwerb der Trainer-Lizenz B.
Der BLV-NRW veranstaltet 2006 einen Ausbildungslehrgang zum Erwerb der Trainer-Lizenz B.
Der Lehrgang umfasst 11 Ausbildungstage sowie ein Praktikum, einen Turnierbesuch und einen Prüfungstermin. Arbeitsgrundlage für die Ausbildung ist das „Handbuch zur Ausbildung zum Trainer B“, das zum Preis von 21,00 Euro zu Lehrgangsbeginn erworben werden kann. Der Lehrgang wendet sich an Inhaber einer C-Trainer-Lizenz Badminton, die aktiv in der Trainerarbeit stehen und daher an einer weiteren Ausbildung interessiert sind. Engagement und die Absicht, auch weiter als Badmintontrainer tätig zu sein, werden erwartet, ebenso die Bereitschaft, lehrgangsbegleitende Übungen (d. h. Hausaufgaben) zu betreiben. Eine Trainingsgruppe sollte daher vorhanden sein.

Lehrgangsort:   45470 Mülheim/Ruhr, Haus des Sports (Südstr. 25) und andere Orte.
Lehrgangsleitung:  Martin Knupp.
Referenten:   Holger Hasse, Manfred Lüneberg, u.a. 
Lehrgangsgebühr:   250 € (inkl. Verpflegung u. Übernachtung)

Termine
1./2. Ausbildungstag  07./08.01.2006
3./4. Ausbildungstag  25./26.02.2006
    5. Ausbildungstag  01.05.2006
    6. Ausbildungstag  25.05.2006
    7. Ausbildungstag  15.06.2006
8./9. Ausbildungstag  02./03.09.2006
10.   Ausbildungstag  03.10.2006
11.   Ausbildungstag  01.11.2006

Turnierbesuch:   Wird noch festgelegt, wahrscheinlich German Open
Praktikum:        Nach freier Wahl 20 ÜE bei einem A-Trainer
Prüfung:            09.12.2006

Meldeadresse:  BLV-NRW Geschäftsstelle, 
Südstr. 23, 45470 Mülheim-Ruhr, Tel. 0208/360834, Fax: 0208/380122. 

Fordern Sie Ihr Anmeldeformular an:
telefonisch unter Nr. 0208/360834 oder 
per Email: blv-nrw@t-online.de 
oder per Download

Den Meldungen beizufügen ist eine Mitteilung über den Erwerb und evt. Verlängerungen der Trainerlizenz C (bzw. frühere F-Lizenz) sowie ein Nachweis über die bisherige Trainertätigkeit.

Meldeschluss:   15. Dezember 2005. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. 

Schiedsrichterschein:  Es wird darauf hingewiesen, dass zur Erteilung der B-Lizenz laut § 12 der Trainerordnung, neben der regelmäßigen Teilnahme am gesamten Ausbildungsprogramm, die erfolgreiche Teilnahme an einem Schiedsrichterlehrgang nachzuweisen ist. Dieser braucht allerdings nicht zu Beginn der Ausbildung vorzuliegen