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23.10.2003
B-Trainer-Ausbildungslehrgang 2004
Der BLV-NRW veranstaltet 2004 einen Ausbildungslehrgang zum Erwerb der Trainer-Lizenz B.
Der Lehrgang umfasst 11 Ausbildungstage sowie ein Praktikum, einen Turnierbesuch und einen Prüfungster-min. Arbeitsgrundlage für die Ausbildung ist das „Handbuch zur Ausbildung zum Trainer B“, das zum Preis von 21,00 Euro zu Lehrgangsbeginn erworben werden kann. Der Lehrgang wendet sich an Inhaber einer C-Trainer-Lizenz Badminton, die aktiv in der Trainerarbeit stehen und daher an einer weiteren Ausbildung inte-ressiert sind. Engagement und die Absicht, auch weiter als Badmintontrainer tätig zu sein, werden erwartet, ebenso die Bereitschaft, lehrgangsbegleitende Übungen (d. h. Hausaufgaben) zu betreiben. Eine Trainingsgrup-pe sollte daher vorhanden sein.

Lehrgangsort:   45470 Mülheim a. d. Ruhr, Haus des Sports (Südstr. 23) und andere Orte.
Lehrgangsleitung:  Martin Knupp.
Referenten:   Holger Hasse, Manfred Lüneberg, Volker Renzelmann.
Lehrgangsgebühr:   200,00 € (inkl. Verpflegung u. Übernachtung)

Termine
1./2.  Ausbildungstag  21./22.02.2004
3./4. Ausbildungstag  20./21.03.2004
5. Ausbildungstag  20.05.2004
6. Ausbildungstag  10.06.2004
7./8. Ausbildungstag  28./29.08.2004
9. Ausbildungstag  11.09.2004
10. Ausbildungstag  01.11.2004
11. Ausbildungstag  Dieser Termin steht noch nicht fest

Turnierbesuch:   German Open
Praktikum:          Nach freier Wahl 20 UE bei einem A-Trainer. 
Prüfung:              04.12.2004

Meldeadresse:  BLV-NRW Geschäftsstelle, Südstr. 23, 45470 Mülheim-Ruhr, Tel. 0208/360834, Fax: 0208/380122. 
Interessenten für den vorgenannten Lehrgang fordern Ihr Anmeldeformular an 
per Telefon: 0208/360834, 
per e-Mail: blv-nrw@t-online.de oder 
per Download: www.blv-nrw.de. 

Den Meldungen beizufügen ist eine Mitteilung über den Erwerb und evt. Verlängerungen der Trainerlizenz C (bzw. frühere F-Lizenz) sowie ein Nachweis über die bisherige Trainertätigkeit.

Meldeschluss:   20. Januar 2004. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.  

Schiedsrichterschein:  Es wird darauf hingewiesen, dass zur Erteilung der B-Lizenz laut § 12 der Trainerordnung, neben der regelmäßigen Teilnahme am gesamten Ausbildungsprogramm, die erfolgreiche Teilnahme an einem Schiedsrichterlehrgang nachzuweisen ist. Dieser braucht allerdings nicht zu Beginn der Ausbildung vorzuliegen