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24.06.2010
NRW  Schüler / Jugend 
Senioren-Starterlaubnis Saison 2010/2011
a) Senioren-Starterlaubnis

Folgende Spielerinnen und Spieler erfüllen die Kriterien des § 26 der Jugendspielordnung und haben vom Jugendausschuss des BLV-NRW die Senioren-Starterlaubnis für die Saison 2010/11 erteilt bekommen: 

01-113776 Achzenick Mirco SpVgg. Sterkrade-Nord 01-0286
01-103210 Byerly Mark TV Refrath 01-0628
01-110718 Efler Linda TV Emsdetten 01-0169
01-109655 Hacks Ramona SpVgg. Sterkrade-Nord 01-0286
01-102597 Horbach Annika TV Hoffn. Littfeld 01-0317
01-113511 Janssens Sara 1. BC Beuel 01-0027
01-116150 Karnott Jennifer 1. BC Düren 01-0060
01-108714 Kaulitzky Janice TV Refrath 01-0628
01-103214 Kelzenberg Marie TV Refrath 01-0628
01-108875 Krebs Nina TB Rheinhausen 01-0101
01-094824 Lamsfuß Mark DJK Wipperfeld 01-0790
01-096040 Orth Milena Phönix Hövelhof 01-0893
01-104597 Otzipka Philip TuS 05 Oberpleis 01-0049
01-114048 Peng David  DJK Willich 01-0611
01-104600 Pohl Hannah TuS 05 Oberpleis 01-0049
01-109984 Schänzler Lars FC Langenfeld 01-0034
01-110378 Scheiber Anne SG Dülken 01-0198
01-114361 Scherpen Dominik FC Langenfeld 01-0034
01-103897 Sentek Paul BC Hohenlimburg 01-0324
01-120637 Trapp Torben BC Hohenlimburg 01-0324
01-115221 Venhaus Verena BSC Gütersloh 01-0168
01-119009 Weißkirchen Max  1. BC Beuel 01-0027
01-112143 Wichtmann Hildegard OSC Düsseldorf 01-0005
01-122267 Wu Jasmin 1. BV Mülheim 01-0048

Die Sortierung erfolgte nach Namen


b) Aufstellung der Spieler für mögliche Spielbefreiungen
nach §43 Ziffer 2 bzw. Anlage 5 Ziffer 3 der SpO

Zusätzlich zu den erteilten Seniorenstartberechtigung (siehe oben) 
wird die Aufstellung ergänzt durch folgende Spieler:

01-096898 Bald Christian BC Hohenlimburg 01-0324
01-101930 Beck Raphael TV Refrath 01-0628
01-092821 Bonnie Lena 1. BC Düren 01-0060
01-102659 Brüning Mirko BSC Gütersloh 01-0168
01-108207 Büser Karina SC BW Ostenland 01-0887
01-104303  Deinken Maren SCU Lüdinghausen 01-0146
01-094452 Deprez Fabienne FC Langenfeld 01-0034
01-111127 Haardt Sebastian BC Hohenlimburg 01-0324
01-108028 Hellhorst Melanie TuS Xanten 01-0507
01-105781 Janik Fabian TV Refrath 01-0628
01-110434 Jeyarajah Theepika DJK VfL 19 Willich 01-0611
01-104985 Karski Sarah BC Herringen 01-0193
01-101662 Kattenbeck Kira BV RW Wesel 01-0063
01-104306  Kiehl Vanessa SCU Lüdinghausen 01-0146
01-107563 Köhler Jessica SG Dülken 01-0198
01-104644 Laibacher Malte BC Hohenlimburg 01-0324
01-095920 Lohau Niclas Spvgg Sterkrade-N. 01-0286
01-110825 Martens Melissa TuS Friedrichsdorf 01-0510
01-094948 Mester Christoph TV Emsdetten 01-0169
01-103203 Mischke Kevin TV Refrath 01-0628
01-097225 Niemczyk Niklas STC BW Solingen 01-0002
01-104683 Porps Tim BC Hohenlimburg 01-0324
01-103204 Rose Erik TV Refrath 01-0628
01-105813 Sänger Tabea TV Refrath 01-0628
01-110342 Scherpen Fabian 1. BC Beuel 01-0027
01-132358 Schwenger Max TV Refrath 01-0628
01-109666 Sowa Jennifer STC BW Solingen 01-0002
01-100190 Stremlau Lea-Lyn Spvgg Sterkrade-N. 01-0286
01-110784 Wackertapp Nils BVH Dorsten 01-0136
01-108670 Winkler Jana BSC Gütersloh 01-0168
01-105809 Wust Lisa-Marie TV Refrath 01-0628

Die Sortierung erfolgte nach Namen


Hierbei handelt es sich um die Aufstellung nach Anlage 5 Ziffer 3 der SpO, aus der ersichtlich ist, für welche Spieler die Vereine berechtigt sind, Mannschaftsspiele im Seniorenspielbetrieb auf Antrag zu verlegen. 

Die benannten Spieler haben über ihre Vereine die jeweiligen Gegner in ihren Staffeln unverzüglich darüber zu informieren, damit die unter Anlage 5 Ziffer 1 a) bis g) benannten Termine auch bei Auswärtsspielen spielfrei bleiben. Die Spieler müssen Stammspieler dieser Mannschaft sein. 

Die hier angesprochenen Spielbefreiungen und Spielverlegungen sind bis zum Abgabeschluss der Hinrundenrangliste der Senioren (15.08.2009) zu stellen. 
Im Folgenden habe ich Ihnen einige der dort angesprochenen Termine einmal aufgelistet:

Hierbei handelt es sich um die Aufstellung nach Anlage 5 Ziffer 3 der SpO, aus der ersichtlich ist, für welche Spieler die Vereine berechtigt sind, Mannschaftsspiele im Seniorenspielbetrieb auf Antrag zu verlegen. 

Die benannten Spieler haben über ihre Vereine die jeweiligen Gegner in ihren Staffeln unverzüglich darüber zu informieren, damit die unter Anlage 5 Ziffer 1a) bis g) benannten Termine auch bei Auswärtsspielen spielfrei bleiben. Die Spieler müssen Stammspieler dieser Mannschaft sein. 

Die hier angesprochenen Spielbefreiungen und Spielverlegungen sind bis zum Abgabeschluss der Hinrundenrangliste der Senioren (15.08.2010) zu stellen.
 
Im Folgenden habe ich Ihnen einige der dort angesprochenen Termine einmal aufgelistet:
- 1. DBV-Rangliste U15/U17 am 23./24. Oktober 2010 Leverkusen
- 1. DBV-Rangliste U13/U19 am 06./07. November 2010 Gera/THÜ (Anreise am 05.11.2010)
- 2. DBV-Rangliste U15/U17 am 13./14. November 2010 Hövelhof
- 3. DBV-Rangliste U15/U17 am 27./28. November 2010 Großzimmern/HES (Anreise am 25.11.09)
- 2. DBV-Rangliste U13/U19 am 11./12. Dezember 2010 Prien/BAY (Anreise am 10.12.09)
- WDM U13-U19 am 15./16. Januar 2011 Mülheim
- Deutsche Meisters. U15-U19 am 11.-13. Februar 2011 Duisburg
- Bez.-Mannschaftsmeisterschaft am 19./20. Februar 2011
- Danish Junior Cup  am 18.-19. Oktober 2010
- German Juniors 2011 am 10.-13. März 2011
usw. (siehe §43 Ziff 2 bzw. Anlage 5 der SpO) 

Länderspiele und internationale Meisterschaften wie Europa- und Weltmeisterschaften sind jeweils gemäß Anlage 5, Nr.1 zur SpO zu berücksichtigen, sofern eine mögliche Nominierung für den Spieler in der Saisonplanung unvorhersehbar war. Die notwendige Spielverlegung für die o.g. Termine nach Ziffer 4 – 6 ist unverzüglich gemäß Anlage 5, Nr.7 zur SpO durchzuführen. 



Im Folgenden ein Auszug aus der SpO des BLV NRW der diesen Sachverhalt erläutert.

Anlage 5 der SpO (zu § 43 Ziff. 2)
Spielbefreiungen gemäß § 43 Ziff. 2 der SpO
 

I. Spielbefreiung
§ 43 Spielbefreiung
2. Für Jugendspieler im Senioren-Spielbetrieb kommen die Ziffern 3 und 4 nicht zur Anwendung. Spielbefreiungen für Jugendspieler, die auf Grund einer Senioren-Starterlaubnis nach § 25 und § 26 JSpO in Seniorenmannschaften spielen dürfen, werden in Anlage 5 der SpO erläutert.

Anlage 5 der SpO
Spielbefreiungen gemäß § 43 Ziff. 2 der SpO

1. Eine Senioren-Mannschaft ist auf Antrag bei Terminüberschneidung mit folgenden Veranstaltungen spielfrei, wenn ein jugendlicher Stammspieler dieser Mannschaft die Voraussetzungen dieser Anlage erfüllt. 
 a) internationale Meisterschaften wie Europa- und Weltmeisterschaften. 
Sonstige Intern. Turniere nur dann, wenn sie bis rechtzeitig vor dem in Nr. 3 genannten Termin mit Turnieranzahl und Personenkreis begrenzt und festgelegt wurden. Die Auswahl mit Rangfolge der Turniere inkl. eines namentlichen Personenkreises geht durch Vorschlag der Landestrainer an den Jugendwart und Sportwart. Diese legen danach die maximale Anzahl der Turniere mit Spielbefreiung fest.
 b) Länderspiele
 c) Deutsche Meisterschaften
 d) DBV-RLT
 e) Westdeutsche Meisterschaften
 f) Westdeutsche Mannschaftsmeisterschaften
 g) Bezirksmannschaftsmeisterschaften

2. Nicht zur Spielbefreiung führen generell Terminüberschneidungen z.B. mit
 h) NRW- oder Bezirks-RLT
 i) Bezirks-Qualifikations-Turnieren
 j) Bezirks- oder Kreismeisterschaften
 k) Lehrgängen des BLV oder des DBV
 l) sonstige Terminen

3. Der Jugendausschuss stellt dem Spielausschuss und den betroffenen Vereinen bis zum 20.06. eines Jahres eine Aufstellung zur Verfügung, aus der ersichtlich ist, für welche Spieler und für welche Termine die Vereine berechtigt sind, Mannschaftsspiele im Seniorenspielbetrieb auf Antrag zu verlegen. Diese Aufstellung enthält Spieler aller Jahrgänge, bei denen zu erwarten ist, dass sie vom DBV bzw. BLV-NRW für die Teilnahme an Jugendmaßnahmen zu Ziff. 1 a) bis 1 d) benannt werden.

4. Die in Ziff. 3 benannten Spieler haben über ihre Vereine die jeweiligen Gegner in ihren Staffeln unverzüglich darüber zu informieren, damit die unter Ziff. 1 a) bis g) benannten Termine auch bei Auswärtsspielen spielfrei bleiben. Die Spieler müssen Stammspieler dieser Mannschaft sein.

5. Die Spielverlegungen werden unter Beachtung der Freihaltung der genannten Termine innerhalb der Regeln des § 46 SpO bis zum Abgabeschluss der Hinrunden-Vereinsrangliste durchgeführt. Die gemäß Ziff. 3 benannten Spieler haben nach dem Abgabeschluss der HinrundenVereinsrangliste keinen Anspruch mehr auf weitere Verlegungen für die im Schreiben des Jugendausschusses genannten Termine.

6. Ist ein Spieltermin innerhalb der Fristen des § 46 SpO nicht möglich, ist unter Beachtung des § 43 SpO bis zum Abgabeschluss der Hinrunden-Vereinsrangliste beim SpA die Freistellung zu beantragen.

7. Spieler, die zu Maßnahmen gemäß Ziff. 1 a) bis 1 d) benannt werden und nicht für diese Maßnahmen auf der Liste des JA (Ziff. 3) stehen, nehmen notwendige Spielverlegungen nach Ziff. 4 bis 6 unverzüglich nach der erstmaligen Kenntnis des Spielers oder Vereins von der Terminüberschneidung vor. Dabei gelten die weitgehenden Bestimmungen des § 43 Ziff. 4.3 SpO. 
 STB und NRW-Jugendwart müssen  unverzüglich zeitgleich mit dem Verlegungswunsch an den Gegner mit Nennung des Freistellungsgrundes informiert werden. Ein Antrag an den SpA ist nur nötig, falls die Vereine sich nicht unverzüglich auf eine Verlegung nach § 46 SpO einigen können.

8. Spieler, die nicht zu dem unter Ziff. 3 benannten Personen zählen, für die aber eine Teilnahme an der Westdeutschen Einzelmeisterschaft der Jugend als sicher anzusehen ist, können auf Antrag beim JA eine Berechtigung zur Spielbefreiung für diesen Termin erhalten. Dieser Antrag ist durch den Verein unverzüglich nach Erscheinen der JA-Liste (Ziff. 3) zu stellen und durch den JA zu bearbeiten. Bei Zustimmung haben diese Spieler über ihre Vereine die betroffenen Gegner in ihren Staffeln unverzüglich darüber zu informieren, damit dieser Termin auch bei Auswärtsspielen spielfrei bleibt. Sie führen die Verlegungen bis zum Abgabeschluss der Hinrunden-Vereinsrangliste gemäß Ziff. 5 und 6 durch. Zu einem späteren Termin besteht keinen Anspruch mehr auf Spielbefreiung. Die Spieler müssen Stammspieler dieser Mannschaft sein.

9. Wurden durch den Verein alle Anträge fristgerecht gestellt und ändert sich später durch eine Staffeländerung der Gegner, so ist mit dem geänderten Gegner unverzüglich die notwendige Spielverlegung im Sinne dieser Anlage nachzuholen.
 

Rainer Rohde
BLV-NRW Jugendwart