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10.07.2009
NRW  Schüler / Jugend 
Senioren-Starterlaubnis Saison 2009/2010
a) Senioren-Starterlaubnis

Folgende Spielerinnen und Spieler erfüllen die Kriterien des § 26 der Jugendspielordnung und haben vom Jugendausschuss des BLV-NRW die Senioren-Starterlaubnis für die Saison 2009/10 erteilt bekommen: 

Brüning Mirco BSC Gütersloh
Byerly Mark TV Refrath
Efler Linda TV Emsdetten
Fillbrunn Lisa SpVgg. Sterkrade-Nord
Gondrum Miro Union Lüdinghausen
Haardt Sebastian BC Hohenlimburg
Hacks Ramona Gladbecker FC
Horbach Annika TV Hoffn. Littfeld
Janik Fabian TV Refrath
Karnott Jennifer 1. BC Düren
Krebs Nina TB Rheinhausen
Laibacher Malte BC Hohenlimburg
Lamsfuß Mark DJK Wipperfeld
Martens Melissa TuS Friedrichsdorf
Mester Christoph TV Emsdetten
Niemczyk Niklas STC BW Solingen
Pohl Hannah TuS 05 Oberpleis
Porps Tim BC Hohenlimburg
Profus Klaus 1. BC Siegen
Rieke Ricarda BC Phönix Hövelhof
Sänger Tabea TV Refrath
Schänzler Lars TTC Brauweiler
Stremlau Lea-Lyn SpVgg. Sterkrade-Nord
Weyand Sonja 1. BC Siegen
Winkler Jana BSC Gütersloh

Die Sortierung erfolgte nach Namen


b) Aufstellung der Spieler für mögliche Spielbefreiungen
nach §43 Ziffer 2 bzw. Anlage 5 Ziffer 3 der SpO

Zusätzlich zu den erteilten Seniorenstartberechtigung (siehe oben) 
wird die Aufstellung ergänzt durch folgende Spieler:

Bald Christian BC Hohenlimburg
Barther Marvin BC Phönix Hövelhof
Beck Raphael TV Refrath
Becker Steffen SpVgg Sterkrade-N.
Biendarra Anja Brühler TV
Bonnie Lena 1. BC Düren
Brinkmann Alexander TV 1875 Paderborn
Buchelt Lara-Carina BC Hohenlimburg
Büser Karina SC BW Ostenland
Deprez Fabienne FC Langenfeld
Gnanagunaratnam Mike A. BC 64 Steinheim
Gupta Julien 1. BC Beuel
Heidenreich Lisa  1. BC Düren
Karski Sarah BC Herringen
Kattenbeck Kira TV Emsdetten
Köhler Fabienne FC Langenfeld
Kölsch Alina 1. BV Mülheim
Krienen Niels SG Dülken
Lamsfuß Jens DJK Wipperfeld 59
Lange Carina SpVgg Sterkrade-N.
Lohau Niclas SpVgg Sterkrade-N.
Mischke Kevin TV Refrath
Pohl Alina TuS 05 Oberpleis
Rogge Nils TuS Friedrichsdorf
Rose Erik TV Refrath
Rother Rene 1. BV Mülheim
Scherpen Fabian FC Langenfeld
Schlosser Joris 1. BC Siegen
Stahlberg Mette TV Refrath
Stoppel Fabian BC Hohenlimburg
Stratomeier Michael BC 64 Steinheim
Theisen Eva 1. BC Beuel
Ufermann Timon 1. BV Mülheim
Wefers Marius SpVgg Sterkrade-N.
Weinzettel Selina SpVgg Sterkrade-N.
Wiedemeier Hendrik BC 64 Steinheim
Wust Lisa-Marie TV Refrath
Zimmermann Julika TV Refrath

Die Sortierung erfolgte nach Namen


Hierbei handelt es sich um die Aufstellung nach Anlage 5 Ziffer 3 der SpO, aus der ersichtlich ist, für welche Spieler die Vereine berechtigt sind, Mannschaftsspiele im Seniorenspielbetrieb auf Antrag zu verlegen. 

Die benannten Spieler haben über ihre Vereine die jeweiligen Gegner in ihren Staffeln unverzüglich darüber zu informieren, damit die unter Anlage 5 Ziffer 1 a) bis g) benannten Termine auch bei Auswärtsspielen spielfrei bleiben. Die Spieler müssen Stammspieler dieser Mannschaft sein. 

Die hier angesprochenen Spielbefreiungen und Spielverlegungen sind bis zum Abgabeschluss der Hinrundenrangliste der Senioren (15.08.2009) zu stellen. 
Im Folgenden habe ich Ihnen einige der dort angesprochenen Termine einmal aufgelistet:

1. DBV-Rangliste U15/U17 am 24./25. Oktober 2009 Solingen
1. DBV-Rangliste U13/U19 am 07./08. November 2009 Gera/THÜ (Anreise am 06.11.2009)
2. DBV-Rangliste U15/U17 am 14./15. November 2009 Hamm
3. DBV-Rangliste U15/U17 am 28./29. November 2009 Großzimmern/HES (Anreise am 27.11.09)
2. DBV-Rangliste U13/U19 am 12./13. Dezember 2009 Lauf/BAY (Anreise am 11.12.09)
WDM U13-U19 am 16./17. Januar 2010 Mülheim
Deutsche Meisterschaft U15-U19 am 12.-14. Februar 2010 Wesel
Bez.-Mannschaftsmeisterschaft am 06.-07. März 2010
German Junior U19 am 11.-14.03.10 Berlin
Danish Junior Cup am 09.-13. Oktober 2009
und Weltmeisterschaft U19*  am 23.10. - 01.11.2009 in Malaysia 
usw. (siehe § 43 Ziff. 2 bzw. Anlage 5 der SpO) 
Länderspiele und internationale Meisterschaften wie Europa- und Weltmeisterschaften (siehe *) sind jeweils gemäß Anlage 5, Nr. 1 zur SpO zu berücksichtigen. Die notwendige Spielverlegung für die o.g. Termine nach Ziffer 4 - 6 ist unverzüglich gemäß Anlage 5, Nr. 7 zur SpO durchzuführen. 



Im Folgenden ein Auszug aus der SpO des BLV NRW der diesen Sachverhalt erläutert.

Anlage 5 der SpO (zu § 43 Ziff. 2)
Spielbefreiungen gemäß § 43 Ziff. 2 der SpO
 

I. Spielbefreiung
§ 43 Spielbefreiung
2. Für Jugendspieler im Senioren-Spielbetrieb kommen die Ziffern 3 und 4 nicht zur Anwendung. Spielbefreiungen für Jugendspieler, die auf Grund einer Senioren-Starterlaubnis nach § 25 und § 26 JSpO in Seniorenmannschaften spielen dürfen, werden in Anlage 5 der SpO erläutert.

Anlage 5 der SpO
Spielbefreiungen gemäß § 43 Ziff. 2 der SpO

1. Eine Senioren-Mannschaft ist auf Antrag bei Terminüberschneidung mit folgenden Veranstaltungen spielfrei, wenn ein jugendlicher Stammspieler dieser Mannschaft die Voraussetzungen dieser Anlage erfüllt. 
 a) internationale Meisterschaften wie Europa- und Weltmeisterschaften. 
Sonstige Intern. Turniere nur dann, wenn sie bis rechtzeitig vor dem in Nr. 3 genannten Termin mit Turnieranzahl und Personenkreis begrenzt und festgelegt wurden. Die Auswahl mit Rangfolge der Turniere inkl. eines namentlichen Personenkreises geht durch Vorschlag der Landestrainer an den Jugendwart und Sportwart. Diese legen danach die maximale Anzahl der Turniere mit Spielbefreiung fest.
 b) Länderspiele
 c) Deutsche Meisterschaften
 d) DBV-RLT
 e) Westdeutsche Meisterschaften
 f) Westdeutsche Mannschaftsmeisterschaften
 g) Bezirksmannschaftsmeisterschaften

2. Nicht zur Spielbefreiung führen generell Terminüberschneidungen z.B. mit
 h) NRW- oder Bezirks-RLT
 i) Bezirks-Qualifikations-Turnieren
 j) Bezirks- oder Kreismeisterschaften
 k) Lehrgängen des BLV oder des DBV
 l) sonstige Terminen

3. Der Jugendausschuss stellt dem Spielausschuss und den betroffenen Vereinen bis zum 20.06. eines Jahres eine Aufstellung zur Verfügung, aus der ersichtlich ist, für welche Spieler und für welche Termine die Vereine berechtigt sind, Mannschaftsspiele im Seniorenspielbetrieb auf Antrag zu verlegen. Diese Aufstellung enthält Spieler aller Jahrgänge, bei denen zu erwarten ist, dass sie vom DBV bzw. BLV-NRW für die Teilnahme an Jugendmaßnahmen zu Ziff. 1 a) bis 1 d) benannt werden.

4. Die in Ziff. 3 benannten Spieler haben über ihre Vereine die jeweiligen Gegner in ihren Staffeln unverzüglich darüber zu informieren, damit die unter Ziff. 1 a) bis g) benannten Termine auch bei Auswärtsspielen spielfrei bleiben. Die Spieler müssen Stammspieler dieser Mannschaft sein.

5. Die Spielverlegungen werden unter Beachtung der Freihaltung der genannten Termine innerhalb der Regeln des § 46 SpO bis zum Abgabeschluss der Hinrunden-Vereinsrangliste durchgeführt. Die gemäß Ziff. 3 benannten Spieler haben nach dem Abgabeschluss der HinrundenVereinsrangliste keinen Anspruch mehr auf weitere Verlegungen für die im Schreiben des Jugendausschusses genannten Termine.

6. Ist ein Spieltermin innerhalb der Fristen des § 46 SpO nicht möglich, ist unter Beachtung des § 43 SpO bis zum Abgabeschluss der Hinrunden-Vereinsrangliste beim SpA die Freistellung zu beantragen.

7. Spieler, die zu Maßnahmen gemäß Ziff. 1 a) bis 1 d) benannt werden und nicht für diese Maßnahmen auf der Liste des JA (Ziff. 3) stehen, nehmen notwendige Spielverlegungen nach Ziff. 4 bis 6 unverzüglich nach der erstmaligen Kenntnis des Spielers oder Vereins von der Terminüberschneidung vor. Dabei gelten die weitgehenden Bestimmungen des § 43 Ziff. 4.3 SpO. 
 STB und NRW-Jugendwart müssen  unverzüglich zeitgleich mit dem Verlegungswunsch an den Gegner mit Nennung des Freistellungsgrundes informiert werden. Ein Antrag an den SpA ist nur nötig, falls die Vereine sich nicht unverzüglich auf eine Verlegung nach § 46 SpO einigen können.

8. Spieler, die nicht zu dem unter Ziff. 3 benannten Personen zählen, für die aber eine Teilnahme an der Westdeutschen Einzelmeisterschaft der Jugend als sicher anzusehen ist, können auf Antrag beim JA eine Berechtigung zur Spielbefreiung für diesen Termin erhalten. Dieser Antrag ist durch den Verein unverzüglich nach Erscheinen der JA-Liste (Ziff. 3) zu stellen und durch den JA zu bearbeiten. Bei Zustimmung haben diese Spieler über ihre Vereine die betroffenen Gegner in ihren Staffeln unverzüglich darüber zu informieren, damit dieser Termin auch bei Auswärtsspielen spielfrei bleibt. Sie führen die Verlegungen bis zum Abgabeschluss der Hinrunden-Vereinsrangliste gemäß Ziff. 5 und 6 durch. Zu einem späteren Termin besteht keinen Anspruch mehr auf Spielbefreiung. Die Spieler müssen Stammspieler dieser Mannschaft sein.

9. Wurden durch den Verein alle Anträge fristgerecht gestellt und ändert sich später durch eine Staffeländerung der Gegner, so ist mit dem geänderten Gegner unverzüglich die notwendige Spielverlegung im Sinne dieser Anlage nachzuholen.
 

Rainer Rohde
BLV-NRW Jugendwart