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12.07.2007
NRW  Schüler / Jugend 
Senioren-Starterlaubnis Saison 2007/2008
a) Senioren-Starterlaubnis

Folgende Spielerinnen und Spieler erfüllen die Kriterien des § 26 der Jugendspielordnung 
und haben vom Jugendausschuss des BLV NRW die Senioren-Starterlaubnis 
für die Saison 2007/08 erteilt bekommen:

Gupta, Julien 1.BC Beuel
Bonnie, Lena 1.BC Düren
Kölsch, Alina 1. BV Mülheim (am 12.7. ergänzt)
Bald, Christian BC Hohenlimburg
Lamsfuß, Jens DJK Wipperfeld
Deprez, Fabienne FC Langenfeld
Röhn, Nina FC Langenfeld
Weinzettel, Selina FC Langenfeld
Rother, René Gladbecker FC
Egert, Janine GSV Fröndenberg
Ufermann, Timon SC Bayer 05 Uerdingen
Heidenreich, Lisa SC Union Lüdinghausen
Rogge, Nils TuS Friedrichsdorf
Pohl, Alina TuS Oberpleis
Kattenbeck, Kira TV Emsdetten
Brings, Sebastian TV Refrath
Rose, Erik TV Refrath
Stahlberg, Mette TV Refrath
Zimmermann, Julika TV Refrath

Die Sortierung erfolgte nach Vereinsnamen


b) Aufstellung der Spieler für mögliche Spielbefreiungen
nach §43 Ziffer 2 bzw. Anlage 5 Ziffer 3 der SpO

Zusätzlich zu den erteilten Seniorenstartberechtigung (siehe oben) 
wird die Aufstellung ergänzt durch folgende Spieler:

Eschweiler, Daniel 1.BC Beuel
Flümann, Laura 1.BC Beuel
Pohl, Mathieu 1.BC Düren
Altenbeck, Katharina 1.BV Mülheim
Craul, Philippe 1.BV Mülheim
Gevelhoff, Adrian 1.BV Mülheim
Sandhövel, Bianca 1.BV Mülheim
Unseld, Meike 1.BV Mülheim
Greifenberg, Jan BC Herringen
Riffelmann, Laura BC Hohenlimburg
Geuenich, Vera BC Phönix Hövelhof
Motzki, Achim BSC Gütersloh
Witte, Andreas BV RW Wesel
Wachenfeld, Philipp FC Langenfeld
Weise, Jonas FC Langenfeld
Schulze-Bramey, Lukas GSV Fröndenberg
Christensen, Janina SC Union Lüdinghausen
Kiehl, Marie-Christin SC Union Lüdinghausen
Zurwonne, Josche SC Union Lüdinghausen
Becker, Sabrina SpVgg Sterkrade-Nord
Fillbrunn, Mirko SpVgg Sterkrade-Nord
Janßen, Mirco SpVgg Sterkrade-Nord
Kaufhold, Dana SpVgg Sterkrade-Nord
Kissing, Matthias STC BW Solingen
Stemmler, Max STC BW Solingen
Kaminski, Lisa TuS 05 Oberpleis
Lemke, Stefan TuS 05 Oberpleis
Abdulrahman, Abbas BC Ajax Bielefeld
Kölling, Patrick TV Refrath
Sievering, Sabine TV Refrath

Die Sortierung erfolgte nach Vereinsnamen


Hierbei handelt es sich um die Aufstellung nach Anlage 5 Ziffer 3 der SpO, aus der ersichtlich ist, für welche Spieler die Vereine berechtigt sind, Mannschaftsspiele im Seniorenspielbetrieb auf Antrag zu verlegen.

Die benannten Spieler haben über ihre Vereine die jeweiligen Gegner in ihren Staffeln unverzüglich darüber zu informieren, damit die unter Anlage 5 Ziffer 1 a) bis g) benannten Termine auch bei Auswärtsspielen spielfrei bleiben. Die Spieler müssen Stammspieler dieser Mannschaft sein.

Die hier angesprochenen Spielbefreiungen und Spielverlegungen sind bis zum Abgabeschluss der Hinrundenrangliste der Senioren (10.08.2007) zu stellen.


Im Folgenden habe ich Ihnen einige der unter Anlage 5 Ziffer 1 a) bis g) angesprochenen Termine einmal aufgelistet:

 1. DBV-Rangliste U15/U17 am 20./21. Oktober 2007 Oberhausen
 1. DBV-Rangliste U19 am 03./04. November 2007 Gera (Anreise am 02.11.2007)
 2. DBV-Rangliste U15/U17 am 10./11. November 2007 Horn/Hamburg (Anreise am 09.11.2007)
 3. DBV-Rangliste U15/U17 am 01./02. Dezember 2007 Groß-Zimmern/HES (Anreise am 30.11.07)
 2. DBV-Rangliste U13/U19 am 08./09. Dezember 2007 Hövelhof
 WDM U13-U19 am 12./13. Januar 2008 Mülheim
 Deutsche Meisters. U15-U19 am 08.-10. Februar 2008 Rheinhausen
 Bez.-Mannschaftsmeisterschaft am 01./02. März 2008
 Danish Junior Cup  am 12.-17. Oktober 2007

 und Weltmeisterschaft U19*  am 23.10. – 04.11.2007 (nach Nominierung) in Neuseeland

 usw. (siehe §43 Ziff 2 bzw. Anlage 5 der SpO)

Länderspiele und weitere Internationale Maßnahmen* sind jeweils erst nach der Nominierung zu berücksichtigen. Die notwendige Spielverlegung nach Ziffer 4 – 6 ist unverzüglich nach dem Vorliegen der Nominierung durchzuführen.



Im Folgenden ein Auszug aus der SpO des BLV NRW der diesen Sachverhalt erläutert.

Anlage 5 der SpO (zu § 43 Ziff. 2)
Spielbefreiungen gemäß § 43 Ziff. 2 der SpO

1. Eine Senioren-Mannschaft ist auf Antrag bei Terminüberschneidung mit folgenden Veranstaltungen spielfrei, wenn ein jugendlicher Stammspieler dieser Mannschaft die Voraussetzungen dieser Anlage erfüllt:

  a) internationale Maßnahmen
  b) Länderspiele
  c) Deutsche Meisterschaften
  d) DBV-RLT
  e) Westdeutsche Meisterschaften
  f) Westdeutsche Mannschaftsmeisterschaften
  g) Bezirksmannschaftsmeisterschaften

2. Nicht zur Spielbefreiung führen generell Terminüberschneidungen z.B. mit
  h) NRW- oder Bezirks-RLT
  i) Bezirks-Qualifikations-Turnieren
  j) Bezirks- oder Kreismeisterschaften
  k) Lehrgängen des BLV oder des DBV
  l) sonstige Terminen

3. Der Jugendausschuss stellt dem Spielausschuss und den betroffenen Vereinen bis zum 20.06. eines Jahres eine Aufstellung zur Verfügung, aus der ersichtlich ist, für welche Spieler und für welche Termine die Vereine berechtigt sind, Mannschaftsspiele im Seniorenspielbetrieb auf Antrag zu verlegen. Diese Aufstellung enthält Spieler aller Jahrgänge, bei denen zu erwarten ist, dass sie vom DBV bzw. BLV-NRW für die Teilnahme an Jugendmaßnahmen zu Ziff. 1 a) bis 1 d) benannt werden.

4. Die in Ziff. 3 benannten Spieler haben über ihre Vereine die jeweiligen Gegner in ihren Staffeln unverzüglich darüber zu informieren, damit die unter Ziff. 1 a) bis g) benannten Termine auch bei Auswärtsspielen spielfrei bleiben. Die Spieler müssen Stammspieler dieser Mannschaft sein.

5. Die Spielverlegungen werden unter Beachtung der Freihaltung der genannten Termine innerhalb der Regeln des § 46 SpO bis zum Abgabeschluss der Hinrundenrangliste durchgeführt. Die gemäß Ziff. 3 benannten Spieler haben nach dem Abgabeschluss der Hinrundenrangliste keinen Anspruch mehr auf weitere Verlegungen für die im Schreiben des Jugendausschusses genannten Termine.

6. Ist ein Spieltermin innerhalb der Fristen des § 46 SpO nicht möglich, ist unter Beachtung des § 43 SpO bis zum Abgabeschluss der Hinrundenrangliste beim SpA die Freistellung zu beantragen.

7. Spieler, die zu Maßnahmen gemäß Ziff 1 a) bis 1 d) benannt werden und nicht für diese Maßnahmen auf der Liste des JA (Ziff. 3) stehen, nehmen notwendige Spielverlegungen nach Ziff. 4 bis 6 unverzüglich nach Bekanntgabe der Nominierung vor. Die Spieler müssen ihre Vereine sofort informieren, wenn sie früher als die Vereine davon Kenntnis erhalten. Ein Antrag an den SpA ist nur nötig, falls die Vereine sich nicht auf eine Verlegung nach § 46 SpO einigen können.

8. Spieler, die nicht zu dem unter Ziff. 3 benannten Personen zählen, für die aber eine Teilnahme an der Westdeutschen Einzelmeisterschaft der Jugend als sicher anzusehen ist, können auf Antrag beim JA eine Berechtigung zur Spielbefreiung für diesen Termin erhalten. Dieser Antrag ist durch den Verein unverzüglich nach Erscheinen der JA-Liste (Ziff. 3) zu stellen und durch den JA zu bearbeiten. Bei Zustimmung haben diese Spieler über ihre Vereine die betroffenen Gegner in ihren Staffeln unverzüglich darüber zu informieren, damit dieser Termin auch bei Auswärtsspielen spielfrei bleibt. Sie führen die Verlegungen bis zum Abgabeschluss der Hinrundenrangliste gemäß Ziff. 5 und 6 durch. Zu einem späteren Termin besteht keinen Anspruch mehr auf Spielbefreiung. Die Spieler müssen Stammspieler dieser Mannschaft sein.

9. Wurden durch den Verein alle Anträge fristgerecht gestellt und ändert sich später durch eine Staffeländerung der Gegner, so ist mit dem geänderten Gegner unverzüglich die notwendige Spielverlegung im Sinne dieser Anlage nachzuholen.


Norbert Atorf
BLV NRW Jugendwart