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28.02.2010
NRW Schüler/Jugend 2010/2011
Anträge auf Mannschaftsfreistellungen
Der Bezirksjugendausschuss kann Schüler- und Jugendmannschaften von den Verbandsspielen freistellen, wenn durch den jeweiligen Verein ein begründeter Antrag gestellt wird. In dem Antrag müssen die Spielstärken der Mannschaftsspieler angegeben werden. 
Eine Freistellung ist nur aufgrund der Spielstärke der Mannschaft möglich.

Der Antrag auf Freistellung ist bis zum Termin der Mannschaftsmeldung (§ 8 Ziff. 3 SpO), 15. April 2010 zu stellen. 
Die Anträge müssen fristgemäß an den jeweiligen Bezirksjugendwart gestellt werden. Bitte beachten sie den § 13 der JSpO des BLV NRW.

Rainer Rohde
NRW-JW