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| Der Bezirksjugendausschuss
kann Schüler- und Jugendmannschaften von den Verbandsspielen freistellen,
wenn durch den jeweiligen Verein ein begründeter Antrag gestellt wird.
In dem Antrag müssen die Spielstärken der Mannschaftsspieler
angegeben werden.
Eine Freistellung ist nur aufgrund der Spielstärke der Mannschaft möglich. Der Antrag auf Freistellung
ist bis zum Termin der Mannschaftsmeldung (§ 8 Ziff. 3 SpO), 15. April
2010 zu stellen.
Rainer Rohde
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