| Einen Antrag auf Seniorenstarterlaubnis
für U17-Spieler ist durch den Verein des Spielers zu stellen.
Der Antrag muss bis spätestens
15.04.2010
(Eingangsdatum) in kompletter Ausführung an den
Verbandsjugendwart Rainer
Rohde,
Sentruper Str. 198, 48149
Münster
Mail: vjw-nrw@blue-cove.de
gestellt werden.
Eine Seniorenstarterlaubnis
ist möglich wenn:
a) Altersklasse U17 und
älter
b) Schriftliche Einverständniserklärung
des Erziehungsberechtigten,
c) Der Sportgesundheitspass
(ärztliche Bescheinigung über die Sporttauglichkeit in Seniorenmannschaften
ist ebenfalls ausreichend) darf keinerlei Einschränkungen enthalten
und darf nicht älter als ein Jahr sein,
d) Der Jugendausschuss muss
überzeugt sein, dass der Einsatz des Spielers, für den die Seniorenstarterlaubnis
beantragt wird, in einer Seniorenmannschaft von der Spielstärke her
zu vertreten ist.
In dem Antrag muss die Spielklasse
und Mannschaft angegeben werden in der der Jugendliche bei den Senioren
eingesetzt werden soll.
Nähere Ausführungen
dazu sind im § 26 und § 23 der JSpO Ziff. 1 – 4 nachzulesen und
bei der Antragsstellung zu berücksichtigen.
Weitere Möglichkeiten
auf Seniorenstarterlaubnis für U19 Spieler und J1-Spieler sind aus
den §§ 23 – 25 zu entnehmen. Hierfür gelten teilweise andere
Antrags- bzw. Erklärungsfristen.
Rainer Rohde
NRW-JW |