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des BLV-NRW
18.03.2009
Änderung der Anlage 3 der Turnierordnung
Ranglisten- und Qualifikationsturnier-Bestimmungen für Jugendliche und Schüler

zur kompletten Anlage 3 TO

Der Jugendausschuss des BLV-NRW hat gemäß § 21 der JSpO in Abstimmung mit den Bezirksjugendwarten folgende Änderungen der Anlage 3 der Turnierordnung (TO) vorgenommen. Die Änderungen werden sofort wirksam und gelten für alle Turniere ab der Saison 2009/2010. 
 

1. Allgemeines
1.1 bis 1.8 unverändert
 

2. Teilnahmeberechtigung zum A-ERLT
2.1 bis 2.4.1 unverändert
 

3. Teilnahmeberechtigung zum A-DRLT
3.1 bis 3.5.1 unverändert
 

4. Teilnahmeberechtigung zum B-ERLT
4.1 Zur Teilnahme am 1. B-ERLT einer Altersklasse sind berechtigt:
  4.1.1 Die 4 bestplatzierten verbleibenden Spieler aus einer Altersklasse des Vorjahres (Voraussetzung: Abschlussrangliste bis Platz 8).
  4.1.2 Die 3 bestplatzierten Spieler der tieferen Altersklasse des Vorjahres, die altersbedingt in die Klasse U15, U17, U19 aufsteigen (Voraussetzung: Abschlussrangliste bis Platz 6). Für die Altersklasse U13 werden diese 3 Plätze vom BJA vergeben.
  4.1.3 Die Plätze 1 bis 8 des 1. B-EQT. Sofern im Bezirk eine Unterteilung in zwei Kreise erfolgt, die Plätze 1 bis 4 des 1. B-EQT. 
  4.1.4 1 Platz wird durch den BJA vergeben (Härtefallregel).
  4.1.5 Nicht belegte Plätze zu 4.1.1, 4.1.2 und 4.1.3 werden vom BJA vergeben.

4.2 Zur Teilnahme am 2. B-ERLT einer Altersklasse sind berechtigt:
  4.2.1 Die Plätze 1 bis 7 der Bezirksrangliste nach dem 1. A-ERLT.
  4.2.2 Die Plätze 1 bis 8 des 2. B-EQT. Sofern im Bezirk eine Unterteilung in zwei Kreise erfolgt, die Plätze 1 bis 4 des 2. B-EQT.
  4.2.3 1 Platz wird durch den BJA vergeben (Härtefallregel).
  4.2.4 Nicht belegte Plätze zu 4.2.1 und 4.2.2 werden vom BJA vergeben.

4.3 Wird ein B-EQT durch den BJA nicht ausgeschrieben und somit nicht angeboten, sind alle Spieler des Bezirks automatisch für das folgende B-ERLT teilnahmeberechtigt. 

4.4 Ersatzteilnehmer: Ferner meldet der Bezirk vier Ersatzteilnehmer (weitere Teilnehmer des letzten B-EQT), die dann vorrangig zum Einsatz kommen, wenn startberechtigte Spieler ausfallen. Die Ersatzteilnehmer werden rechtzeitig benachrichtigt. Sofern im Bezirk eine Unterteilung in zwei Kreise erfolgt, melden die Kreise jeweils zwei Ersatzteilnehmer. Weitere Spieler dürfen zum B-ERLT nicht zugelassen werden.

4.5 bis 4.5.2 sind gestrichen, weil die Teilnehmer der BVE in §5 der JSpO geregelt sind.
 

5. Teilnahmeberechtigung zum B-DRLT
5.1 Bei den DRL erfolgt keine Fortschreibung der RL über die Saison hinaus. Es werden jedoch vom BJA auf Grundlage der Vorjahresdoppelranglisten und der Einschätzung der Spielstärke die Setzplätze für das 1. B-DRLT bestimmt.

5.2 Der BJA ist berechtigt in begründeten Ausnahmefällen Spieler der Doppeldisziplinen vom B-DQT zu befreien und zusätzlich zum B-DRLT zuzulassen.

5.3 Zur Teilnahme am 1. B-DRLT einer Altersklasse sind berechtigt:
  5.3.1 Entsprechende Teilnehmer nach Punkt 5.2.
  5.3.2 Die Plätze 1 bis 8 des 1. B-DQT. Sofern im Bezirk eine Unterteilung in zwei Kreise erfolgt, die Plätze 1 bis 4 des 1. B-DQT.
  5.3.3 Nicht belegte Plätze zu 5.3.1 werden vom BJA vergeben.

5.4 Zur Teilnahme am 2. B-DRLT einer Altersklasse sind berechtigt:
  5.4.1 Die Plätze 1 bis 3 des 1. gespielten B-DRLT.
  5.4.2 Die Plätze 1 bis 8 des 2. B-DQT. Sofern im Bezirk eine Unterteilung in zwei Kreise erfolgt, die Plätze 1 bis 4 des 2. B-DQT.
  5.4.3 1 Platz wird durch den BJA vergeben (Härtefallregel).
  5.4.4 Nicht belegte Plätze zu 5.4.1 und 5.4.2 werden vom BJA vergeben.

5.5 Wird ein B-DQT durch den BJA nicht ausgeschrieben und somit nicht angeboten, sind alle Spieler des Bezirks automatisch für das folgende B-DRLT teilnahmeberechtigt.

5.6 Ersatzteilnehmer: Ferner meldet der Bezirk vier Ersatzpaarungen (weitere Paarungen des letzten B-DQT), die dann vorrangig zum Einsatz kommen, wenn startberechtigte Spieler ausfallen. Die Ersatzpaarungen werden rechtzeitig benachrichtigt. Sofern im Bezirk eine Unterteilung in zwei Kreise erfolgt, melden die Kreise jeweils zwei Ersatzpaarungen. Weitere Paarungen dürfen zum B-DRLT nicht zugelassen werden.
 

6. Meldungen, Meldeschluss und Abmeldefrist für alle RLT und QT
6.1.1 bis 6.2.4 unverändert
 

7. Turniersystem, Setzplätze
7.1 Bei allen A-RLT wird im einfachen K.O.-System gespielt, wobei jeder Platz ausgespielt wird.

7.2 Bei den B-RLT und B-QT wird das Turniersystem gemäß TO, Anlage 1 (II.1 bis II.6) vom BJA festgelegt.

7.3 Beim 1. A-ERLT und 1. B-ERLT werden bis zu acht Spieler gesetzt, die übrigen Spieler werden hinzugelost. Zum zweiten Turnier wird entsprechend vorhandener RL-Punkte gesetzt. Sportler ohne Punkte werden hinzugelost.

7.4 Beim 1. B-EQT werden die Setzplätze durch den BJA vergeben. Grundlage bei der Vergabe sind die Vorjahreseinzelranglisten. Beim 2. B-EQT wird entsprechend vorhandener Ergebnisse gesetzt. Spieler ohne Wertung werden hinzugelost.

7.5 Beim 2. A-DRLT und 2. B-DRLT werden die Paarungen gesetzt, soweit RL-Punkte vorhanden sind. Die übrigen Paare werden hinzugelost.
 

8. Wertung
unverändert
 

9. Fortschreibung und Veröffentlichung
unverändert
 

10. Ersatzwertungen
unverändert
 

11. Turnier-Befreiung
unverändert
 

12. Änderungen
unverändert
 

13. Inkrafttreten
unverändert