| Der Bezirksjugendausschuss
kann Schüler- und Jugendmannschaften von den Verbandsspielen freistellen,
wenn durch den jeweiligen Verein ein begründeter Antrag gestellt wird.
In dem Antrag müssen die Spielstärken der Mannschaftsspieler
angegeben werden. Eine Freistellung ist nur aufgrund der Spielstärke
der Mannschaft möglich.
Der Antrag auf Freistellung
ist bis zum Termin der Mannschaftsmeldung (§ 8 Ziff. 3 SpO), 15. April
2009 zu stellen.
Die Anträge müssen
fristgemäß an den jeweiligen Bezirksjugendwart gestellt werden.
Bitte beachten sie den § 13 der JSpO des BLV NRW.
Rainer Rohde
NRW-JW |