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20.03.2009
NRW Schüler/Jugend 2009/2010
Anträge auf Seniorenstarterlaubnis für U17-Spieler
Einen Antrag auf Seniorenstarterlaubnis für U17-Spieler ist durch den Verein des Spielers zu stellen. 

Der Antrag muss bis spätestens 15.04.2009 (Eingangsdatum) in kompletter Ausführung an den 
Verbandsjugendwart Rainer Rohde, 
Sentruper Str. 198, 48149 Münster, Tel. 0251/2766350, Fax 0251-8570677, 
Mail: vjw-nrw@blue-cove.de gestellt werden. 

Eine Seniorenstarterlaubnis ist möglich wenn: 
a) Altersklasse U17 und älter 
b) Schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten, 
c) Der Sportgesundheitspass (ärztliche Bescheinigung über die Sporttauglichkeit in Seniorenmannschaften ist ebenfalls ausreichend) darf keinerlei Einschränkungen enthalten und darf nicht älter als ein Jahr sein, 
d) Der Jugendausschuss muss überzeugt sein, dass der Einsatz des Spielers, für den die Seniorenstarterlaubnis beantragt wird, in einer Seniorenmannschaft von der Spielstärke her zu vertreten ist.  
In dem Antrag muss die Spielklasse und Mannschaft angegeben werden in der der Jugendliche bei den Senioren eingesetzt werden soll. 

Nähere Ausführungen dazu sind im § 26 und § 23 der JSpO Ziff. 1 – 4 nachzulesen und bei der Antragsstellung zu berücksichtigen.  
Weitere Möglichkeiten auf Seniorenstarterlaubnis für U19 Spieler und J1-Spieler sind aus den §§ 23 – 25 zu entnehmen. Hierfür gelten teilweise andere Antrags- bzw. Erklärungsfristen.  

Rainer Rohde
NRW-JW