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| Entsprechend §23
Ziff. 2.3. der JSpO veröffentlicht der Jugendausschuss des BLV NRW
folgende Aufstellung der nicht spielberechtigten Schüler und Jugendlichen
in Seniorenmannschaften, da sie in dieser und/oder der letzten Spielsaison
an einem B- und A-RLT, sowie der BVE /WDM der Schüler und Jugend teilgenommen
haben. Dieses gilt nur für Tage an denen B-RLT stattfinden zu der
es keine Qualifikationsturniere gibt.
Ansonsten gilt natürlich § 23 Ziff. 2.1. und 2.2. der JSpO 2.1. lautet: Jugendspieler dürfen am Tag eines B-RLT, A-RLT, der BVE und WDM für die sie teilnahmeberechtigt sind, nicht an einem Senioren-Mannschaftspiel teilnehmen. Dies gilt für alle Tage, an denen die jeweilige Disziplin ausgetragen wird. Eine Ausnahme besteht für Spieler, die vom JA wegen nachgewiesener Spielstärke von der Teilnahme befreit sind. 2.3. lautet: Jugendspieler dürfen am Tag einer Jugendmaßnahme des DBV, zu der sie durch den BLV NRW oder den DBV nominiert wurden oder telnahmeberechtigt sind, nicht an einem Turnier oder Meisterschaftsspiel der Altersklassen O19 teilnehmen. Als Jugendmaßnahmen
des DBV gelten:
Bitte beachten dass der Spieler ver Verstößen gegen Ziff. 2 als ein nicht spielberechtiger Spieler gewertet wird (siehe Ziff. 3.1. und 3.2.) Norbert Atorf
Rückfragen bitte nur über Norbert Atorf Am Burghof 30 34431 Marsberg Tel: 02992/5196 Fax: 02992/5155 EmaiL: norbertatorf@t-online.de |