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| Die vollständig ausgefüllten
Formulare (Formulare siehe im Download-Bereich)
der Ranglisten für Schüler- und Jugendmannschaften sind von den
Vereinen an die zuständigen Bezirksjugendwarte einzureichen (bitte
einen Satz Ranglisten mehr als gemeldete Mannschaften).
Abgabetermin ist der 31. Juli 2004 (Poststempel). Die Rangliste der Hinrunde gilt auch für die Rückrunde, wenn bis zum Termin für die Einreichung der Rückrundenrangliste keine Änderung gemeldet wird. Für die Änderung der Rangliste gilt § 42 der SpO des BLV-NRW. Die Bezirksjugendausschüsse prüfen die Ranglisten. Die § 57 Ziffer 3 und 4 SpO gelten entsprechend auch für den Schüler- und Jugendspielbetrieb (siehe § 11 der Jugendspielordnung).
Der NRW-Jugendausschuss informiert über... zum Thema Spielberechtigung: der Jugendausschuss hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, noch einmal auf die Regelungen hierzu in unserer Spielordnung aufmerksam zu machen. Bitte beachten: 1.
2.
Der Jugendausschuss sieht hier keinerlei Spielraum für anderweitige Deutungen. Norbert Atorf
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