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des BLV-NRW
21.06.2004
Rangliste für Hinrunde Saison 2004/2005
Jugend- / Schülerbereich

Erläuterungen zum Ausfüllen des neuen RL-Formulars (mit Spielberechtigungs-Nr.)

Die vollständig ausgefüllten Formulare (Formulare siehe im  Download-Bereich) der Ranglisten für Schüler- und Jugendmannschaften sind von den Vereinen an die zuständigen Bezirksjugendwarte einzureichen (bitte einen Satz Ranglisten mehr als gemeldete Mannschaften).

    Abgabetermin ist der 31. Juli 2004 (Poststempel).

Die Rangliste der Hinrunde gilt auch für die Rückrunde, wenn bis zum Termin für die Einreichung der Rückrundenrangliste keine Änderung gemeldet wird. Für die Änderung der Rangliste gilt § 42 der SpO des BLV-NRW.

Die Bezirksjugendausschüsse prüfen die Ranglisten.

Die § 57 Ziffer 3 und 4 SpO gelten entsprechend auch für den Schüler- und Jugendspielbetrieb (siehe § 11 der Jugendspielordnung).



„Der NRW-Jugendausschuss informiert über...“

zum Thema Spielberechtigung:

der Jugendausschuss hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, noch einmal auf die Regelungen hierzu in unserer Spielordnung aufmerksam zu machen.

Bitte beachten:

1.
§ 11 Ziff. 1 der SpO:
„Im gesamten öffentlichen Spielbetrieb des BLV-NRW sind nur Spieler zugelassen, die in einer gültigen Spielberechtigungsliste des BLV-NRW aufgeführt sind.“ Diese Formulierung in der SpO beinhaltet den gesamten Mannschaftsspielbetrieb aller Klassen von der jüngsten bis zur ältesten Spielklasse, sowie den gesamten Ranglistenturnierbetrieb vom Qualifikationsturnier bis zur NRW-Rangliste.

2.
§ 39 Ziff. 6 der SpO:
„In der Rangliste dürfen nur Spieler aufgeführt werden, die in der gültigen Spielberechtigungsliste des Vereins stehen.“
Nochmals an die Vereine die Bitte ihre Spielberechtigungsliste nach Fehlern bzw. Ergänzungen zu durchsuchen und für neue Spieler vor dem Eintrag in die Rangliste die Spielberechtigung zu beantragen.

Der Jugendausschuss sieht hier keinerlei Spielraum für anderweitige Deutungen.

Norbert Atorf
NRW-JW