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des BLV-NRW
29.05.2003
Anwendung der Ranglistenbestimmungen des BLV-NRW 
(Anlage 2 der Turnierordnung)
Es wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in Ziffer 10 der Ranglistenbestimmungen folgender Passus enthalten ist:

“Nachträglich von den Ranglistenturnier-Sachbearbeitern aufgrund von Ausfällen als Ersatz eingeladene Spieler brauchen nur einmal die Meldegebühr zu bezahlen, und zwar beim Ausrichter der jeweils niedrigeren Turnierklasse“.

Der Ausrichter der höheren Turnierklasse ist deshalb auf keinen Fall berechtigt, gegen diese gewollte Handhabung zu verstoßen und die nachgeladenen Spieler nur dann starten zu lassen, wenn die Meldegebühren bezahlt werden.

Wird hiergegen verstoßen, wird der Spielausschuss gegen diese Ausrichter wegen unsportlichen Verhaltens entsprechend tätig werden.

Den Spielern, die nachgeladen werden, wird empfohlen, diese Amtliche Nachricht bei evtl. Schwierigkeiten vorzuzeigen. Der Spielausschuss rät den Spielern, auf keinen Fall zu bezahlen.

Wird trotzdem bezahlt, müssen die Spieler damit rechnen, zweimal die Meldegebühr bezahlt zu haben, denn beim Ausrichter des Ranglistenturniers in der niedrigeren Turnierklasse muss auf jeden Fall bezahlt werden und es ist nicht die Aufgabe des BLV-NRW, dafür zu sorgen, dass die in der höheren Turnierklasse fälschlicherweise bezahlten Meldegebühren erstattet werden.

Manthey, Sportwart