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18.06.2002
Regeländerung zum 1. August 2002
zu weiteren Informationen dazu
Unser internationaler Dachverband IBF hat am 19. Mai in Guangzhou eine bedeutende Änderung bei den Badmintonregeln beschlossen. 
Sie wird zum 1. August gültig. Das "Experiment" mit der Zählweise »Drei Gewinnsätze bis sieben« (auch »5x7« genannt) ist beendet. Die Zählweise wird nicht in die Regeln überführt. Stattdessen gilt: 



Dauer der Sätze
Herreneinzel und Herrendoppel bis 15 Punkte,
Dameneinzel, Damendoppel und Mixed bis 11 Punkte. 
Gespielt wird in allen Disziplinen auf zwei Gewinnsätze (»Best of three«).
Die bisher vom Dameneinzel bekannte Zählweise wird also auf das Damendoppel und das Mixed übertragen. Verlängerungsmöglichkeit des Rückschlagenden bei 10 beide um drei Punkte, im Fall einer Verlängerung wird dann bis 13 Punkte gespielt. In einem dritten (Entscheidungs-)Satz werden die Seiten beim Erreichen von 6 Punkten gewechselt.

In Bezug auf das Coaching (Beraten/Betreuen) hat sich nichts verändert. Zwischen dem 1. und 2. Satz ist eine Pause von 90 Sekunden zugelassen und ein Coachen (d.h. ein Gespräch mit Trainer oder Betreuer) wird in diesem Zeitraum gestattet. Es hat nach dem Seitenwechsel auf der neuen Feldseite zu erfolgen. Die enge Umgebung des Feldes darf bei diesem Seitenwechsel nicht verlassen werden. (Ausnahme: Es wird vom Schiedsrichter die Erlaubnis dazu gegeben). Zwischen dem zweiten und einem eventuellen dritten Satz kann eine Pause von 5 Minuten genommen werden. In ihr ist ein Verlassen der engen Umgebung des Feldes gestattet. 


Das DBV-Präsidium hat am 7. Juni 2002 beschlossen, diese Änderung auch für den Bereich des Deutschen Badminton- Verbandes zum 1. August 2002 in Kraft zu setzen. Sie ist von diesem Termin an für alle Spiele bei Turnieren und Mannschaftswettkämpfen in allen Ligen und Leistungsklassen gültig. Die genaue Formulierung des Textes wird vom DBV-Ausschuss für das Schiedsrichterwesen erstellt und in die nächste Ausgabe der Amtlichen Spielregeln eingearbeitet. 

gez. Kespohl (DBV-Präsident) 



Dieser Beschluss ist damit auch für unseren Landesverband bindend!