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des BLV-NRW
26.02.2001
Veröffentlichung von Vereins-Turnierausschreibungen 
in der Badminton-Rundschau (BR) und im Internet
Eine kostenlose Veröffentlichung in der Badminton-Rundschau und auf den Internet-Seiten des BLV-NRW kann nur vorgenommen werden, wenn folgende Punkte bei der Einreichung beachtet werden:

1.) Die Turniere müssen genehmigt werden (III Nr. 8-10 der Turnierordnung). 
Das heißt, die Turnierausschreibung muss so rechtzeitig bei der Geschäftsstelle des BLV-NRW eingereicht werden (ca. 3 Wochen vor Redaktionsschluss), dass genügend Zeit für die Genehmigung durch den Spielausschuss, bzw. Jugendausschuss vorhanden ist. Bei der Planung des Turniers beachten Sie bitte unseren Terminplan, da an geschützen Terminen der Spielausschuss (für Seniorenturniere) und der Jugendausschuss (für Jugendturniere) keine Genehmigung erteilt. Wenn ein Turnier nicht genehmigt und veröffentlicht wird, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von uns.

2.) Der zu veröffentlichende Text ist, formgerecht (siehe unten) im Word-Format erfasst, per Diskette oder E-Mail der Geschäftsstelle zuzuleiten. Von Ihnen bereits erfasste und dann an uns gefaxte oder per Post eingereichte Ausschreibungen müssen wegen des hohen vermeidbaren Arbeitsaufwandes mindestens sechs Wochen vorher bei uns eingehen um veröffentlicht zu werden.

3.) Bitte vermerken Sie, in welcher Ausgabe der BR der Text erscheinen soll, da die Veröffentlichung nur einmal vorgenommen wird.

4.) Es kann nur eine von Ihnen erfasste Kurzform der Ausschreibung mit folgenden Punkten und in der genauen Reihenfolge berücksichtigt werden.

1. Name des Turniers:
2. Ausrichter:
3. Ort und Zeit:
4. Startberechtigung:
5. Turnierart + Modus:
6. Meldegebühr:
7. Preise:
8. Meldeanschrift:
9. Meldeschluss:
10. Bälle (nur bei Abweichung von der Spielordnung)
11. Sonstiges:

5.) Alle Turniere, die in der BR veröffentlicht werden, werden auch ins Internet gestellt.

6.) Bei mehrfachen oder ausführlichen Veröffentlichungen wenden Sie sich bitte an den System-Verlag, der dann eine kostenpflichtige Veröffentlichung vornehmen kann.

Ulrike Thomas