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Der Schiedsrichterausschuss
führt im Jahr 2010 die nachstehend aufgeführten Grundlehrgänge
durch:
Achtung: Durch Beschluss des DBV – Verbandstages ist auch die Ausbildung zum/zur „JugendschiedsrichterIn“ möglich. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist neben der Vereinszugehörigkeit die Vollendung des 15.Lebensjahres. Der späteste Beginn für die Ausbildung zum/zur bestätigten SchiedsrichterIn ist die Vollendung des 50. Lebensjahres. Alle Meldungen sind durch die Vereine schriftlich an den Schiedsrichterwart Günter Wagner, Wittenbergstr. 10, 51427 Bergisch Gladbach, zu richten. Die Meldungen müssen enthalten:
Teilnahmegebühr: EUR 40,00. Die Kosten für Fahrt, Verpflegung und evtl. Übernachtung tragen die Teilnehmer. Die Teilnahmegebühr wird am ersten Lehrgangstag von den TeilnehmerInnen erhoben. Es ist durchaus möglich, dass Teilnehmer auch den Lehrgang im anderen Bezirk besuchen können. Der Schiedsrichterausschuss behält sich vor, je nach Anzahl der Meldungen, den Lehrgang ggfl. nur an einem Lehrgangsort durchzuführen. Meldungen von Vereinen, die noch keinen Schiedsrichter haben, werden bevorzugt berücksichtigt. Je nach Anzahl der Meldungen kann ggfls. nur ein Teilnehmer eines Vereins berücksichtigt werden. Es ist daher vom Verein bei der Meldung mitzuteilen, wer bei mehreren Meldungen teilnehmen soll. Günter Wagner
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