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In Durchführung des § 21 (2) der SpO BLV - NRW werden hiermit die Wettbewerbe bekannt gegeben, zu denen die Vereine die Schiedsrichter melden sollen: Westdeutsche Meisterschaften
2011 Deutsche Meisterschaften
2011 DBV-Ranglistenturniere
2010/2011
Die Vereine werden gebeten,
ihre Meldungen zu den Turnieren unter Ziffer 1- 6 und 8+9 bis
spätestens zum 10.09.2010 Die Meldung muss enthalten: Für den Fall, dass der gewünschte Wettbewerb bereits belegt ist, ist bei der Meldung zusätzlich ein Ersatzwettbewerb zu nennen. Wird kein Ersatztermin genannt, so muss damit gerechnet werden, dass der gemeldete Schiedsrichter/die gemeldete Schiedsrichterin keinen Einsatz erhält und der Verein eine Ordnungsgebühr i.H.v. EUR 75 zu entrichten hat. Bei der Meldung ist unbedingt auch die Vereinsnummer anzugeben. Gemäß Beschluss des Verbandstages vom 16.05.2009 werden die für den Einsatz bei den Turnieren der jeweiligen Saison vorgesehenen SchiedsrichterInnen bis spätestens 15. November auf der Homepage des Landesverbandes im Bereich "Schiedsrichter" veröffentlicht. Eine gesonderte Benachrichtigung der Vereine über den Schiedsrichtereinsatz entfällt. Sollten Vereine nicht über einen Internetzugang verfügen, so ist dies bei der Meldung mitzuteilen. Die Benachrichtigung erfolgt dann, wie bisher, auf dem Postwege. Zur Klarstellung wird auf Folgendes hingewiesen: Gemäß § 21 Abs. 2.1 der SpO ist jeder Verein verpflichtet, jeweils für eine Spielsaison einmal einen/eine Schiedsrichter/in für die Dauer eines vom Landesverband benannten Wettbewerbs zur Verfügung zu stellen. Meldungen für mehrere Wettbewerbe sind möglich und erwünscht. Die Kosten für einen Tag übernimmt der Verein. Bei mehrtägigen Veranstaltungen, bei denen der /die Schiedsrichter/in übernachtet, übernimmt der Verein die Kosten für die Hin- und Rückfahrt. Für weitere Tage trägt der BLV-NRW die Kosten und zwar gemäß § 7 der Finanzordnung, d.h. es wird Fahrtkostenentschädigung für Deutsche Bahn 2. Klasse oder für PKW pro km EUR 0,30 und ein Tagegeld entsprechend der geleisteten Einsatzzeit gezahlt. Wenn die Fahrkilometer für eine einfache Fahrt 100 km übersteigen, muss übernachtet werden. Werden mehrere SchiedsrichterInnen von einem Verein für einen bestimmten Wettbewerb gemeldet, ist eine Fahrgemeinschaft zu bilden. Der Einsatz richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs der Meldungen und danach, welche Qualifikation der Schiedsrichter/die Schiedsrichterin hat. Vereine, die keine oder erstmalig eine Mannschaft starten lassen, sind von der Meldung ausgenommen. Es wird außerdem noch darauf aufmerksam gemacht, dass gem. § 21 Abs. 4 der SpO jeder Schiedsrichter/jede Schiedsrichterin alle zwei Jahre einen Fortbildungsnachweis zu erbringen hat. Auf die Auswirkungen bei Nichtmeldung wird ausdrücklich hingewiesen. Auf die vom Verbandstag 2007 beschlossene neue Fassung des § 21 SpO, insbesondere der Absätze 1, 2.1 und 2.2 mache ich ausdrücklich aufmerksam. Die Folgen für unentschuldigtes Fernbleiben der SchiedsrichterInnen vom Turniereinsatz regelt § 77 Abs.1 der SpO (Ordnungsgebühr i.H.v. EUR 20) Die Deutschen Meisterschaften in Bielefeld vom 03. -06.02.2011 gelten nicht als Einsatz i.S.d. § 21 (2) SpO BLV-NRW Nationale und internationale Schiedsrichter/Schiedsrichterinnen, die an einem Einsatz interessiert sind, melden über den Schiedsrichterwart des BLV-NRW beim Referatsmitarbeiter des DBV-RfSR Manfred Giehl, Am Sonnenhang 24, 57647 Nistertal manne.02@freenet.de Günter Wagner
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