BLV-NRW - ONLINE
zur Startseite
des BLV-NRW
 
Spielsaison 2010 / 2011 - Schiedsrichtereinsatz

In Durchführung des § 21 (2) der SpO BLV - NRW werden hiermit die Wettbewerbe bekannt gegeben, zu denen die Vereine die Schiedsrichter melden sollen:

Westdeutsche Meisterschaften 2011
1.   08./09.01.2011 Westdeutsche Meisterschaften in Bergisch Gladbach
     (nur nationale & internationale Schiedsrichter)
     (Leistungsnachweis für nationale Schiedsrichter - Meldungen haben 1. Priorität)
2.    15./16.01.2011    Westdeutsche Meisterschaften Schüler/Jugend in Mülheim/Ruhr
3 .   19./20.03.2011    Westdeutsche Meisterschaften Junioren U22 in Solingen
4 .   02./03.04.2011    Westdeutsche Mannschaftsmeisterschaft Schüler/Jugend in Solingen
5 .   06. - 08.05.2011  Westdeutsche Meisterschaften O35-O75 in Wesel

Deutsche Meisterschaften 2011
6.   11. - 13.02.2011   Deutsche Meisterschaften U15, U17 und U19 in Duisburg -Rheinhausen

DBV-Ranglistenturniere 2010/2011
7.   17. - 19.09.2010   DBV RLT O19 in Paderborn
8.   23./24.10.2010     DBV RLT U 15/ U17 in Leverkusen
9.   13./14.11.2010     DBV RLT U 15/ U17 in Hövelhof


Die Vereine werden gebeten, ihre Meldungen zu den Turnieren unter Ziffer 1- 6 und 8+9 bis spätestens zum 10.09.2010
dem Schiedsrichterwart Günter Wagner, Wittenbergstr. 10, 51427 Bergisch Gladbach schriftlich oder per Mail an badminton_sued2@web.de mitzuteilen.

Meldungen zum Turnier unter Ziffer 7 sind bis zum 15.08.2010 vorzunehmen. Meldeadresse wie zu den anderen Turnieren.

Die Meldung muss enthalten:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnr. des/der Schiedsrichter(innen) und der/die gewünschte(n) Wettbewerb(e) sowie Verein, Vereinsanschrift, Telefonnummer und Mailadresse der meldenden Person/ des meldenden Vereins.

Für den Fall, dass der gewünschte Wettbewerb bereits belegt ist, ist bei der Meldung zusätzlich ein Ersatzwettbewerb zu nennen. Wird kein Ersatztermin genannt, so muss damit gerechnet werden, dass der gemeldete Schiedsrichter/die gemeldete Schiedsrichterin keinen Einsatz erhält und der Verein eine Ordnungsgebühr i.H.v. EUR 75 zu entrichten hat.

Bei der Meldung ist unbedingt auch die Vereinsnummer anzugeben.

Gemäß Beschluss des Verbandstages vom 16.05.2009 werden die für den Einsatz bei den Turnieren der jeweiligen Saison vorgesehenen SchiedsrichterInnen bis spätestens 15. November auf der Homepage des Landesverbandes im Bereich "Schiedsrichter" veröffentlicht.

Eine gesonderte Benachrichtigung der Vereine über den Schiedsrichtereinsatz entfällt.

Sollten Vereine nicht über einen Internetzugang verfügen, so ist dies bei der Meldung mitzuteilen. Die Benachrichtigung erfolgt dann, wie bisher, auf dem Postwege.


Zur Klarstellung wird auf Folgendes hingewiesen:

Gemäß § 21 Abs. 2.1 der SpO ist jeder Verein verpflichtet, jeweils für eine Spielsaison einmal einen/eine Schiedsrichter/in für die Dauer eines vom Landesverband benannten Wettbewerbs zur Verfügung zu stellen. Meldungen für mehrere Wettbewerbe sind möglich und erwünscht.

Die Kosten für einen Tag übernimmt der Verein. Bei mehrtägigen Veranstaltungen, bei denen der /die Schiedsrichter/in übernachtet, übernimmt der Verein die Kosten für die Hin- und Rückfahrt. Für weitere Tage trägt der BLV-NRW die Kosten und zwar gemäß § 7 der Finanzordnung, d.h. es wird Fahrtkostenentschädigung für Deutsche Bahn 2. Klasse oder für PKW pro km EUR 0,30 und ein Tagegeld entsprechend der geleisteten Einsatzzeit gezahlt. Wenn die Fahrkilometer für eine einfache Fahrt 100 km übersteigen, muss übernachtet werden. Werden mehrere SchiedsrichterInnen von einem Verein für einen bestimmten Wettbewerb gemeldet, ist eine Fahrgemeinschaft zu bilden.

Der Einsatz richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs der Meldungen und danach, welche Qualifikation der Schiedsrichter/die Schiedsrichterin hat.

Vereine, die keine oder erstmalig eine Mannschaft starten lassen, sind von der Meldung ausgenommen.

Es wird außerdem noch darauf aufmerksam gemacht, dass gem. § 21 Abs. 4 der SpO jeder Schiedsrichter/jede Schiedsrichterin alle zwei Jahre einen Fortbildungsnachweis zu erbringen hat. Auf die Auswirkungen bei Nichtmeldung wird ausdrücklich hingewiesen.

Auf die vom Verbandstag 2007 beschlossene neue Fassung des § 21 SpO, insbesondere der Absätze 1, 2.1 und 2.2 mache ich ausdrücklich aufmerksam.

Die Folgen für unentschuldigtes Fernbleiben der SchiedsrichterInnen vom Turniereinsatz regelt § 77 Abs.1 der SpO (Ordnungsgebühr i.H.v. EUR 20)


Die Deutschen Meisterschaften in Bielefeld vom 03. -06.02.2011 gelten nicht als Einsatz i.S.d. § 21 (2) SpO BLV-NRW

Nationale und internationale Schiedsrichter/Schiedsrichterinnen, die an einem Einsatz interessiert sind, melden über den Schiedsrichterwart des BLV-NRW beim Referatsmitarbeiter des DBV-RfSR Manfred Giehl, Am Sonnenhang 24, 57647 Nistertal manne.02@freenet.de

Günter Wagner
Schiedsrichterwart