| Die Rückrunden-Vereinsranglisten
für Seniorenmannschaften sind einzureichen
bis spätestens
Mittwoch 18.11.2009 (Eingangsdatum).
Übermittlung der
Ranglisten:
Zur Meldung ist das aktuelle
Vereinsranglisten-Formular 2009/2010 (Anl. 1 SpO) zu benutzen. Die dort
aufgeführten Erläuterungen sind verpflichtend einzuhalten. Das
Excel-Formular kann mit Erläuterungen und Beispielen von der BLV-Homepage
(Download) heruntergeladen oder bei der Geschäftsstelle des BLV NRW
angefordert werden.
Es sind nur Meldungen per
Email mit einer Excel-Datei als Anlage vorgesehen, da diese Dateien
elektronisch weiterverarbeitet werden. Es gelten die in der BR 7 beschriebenen
Erläuterungen zur Meldung. Beachten sie bitte die Hinweise und Korrekturen,
die sie nach der Abgabe der Hinrunden-Vereinsranglisten erhalten haben.
Für ALLE Vereine
gilt:
Die Übersendung der
Vereinsranglisten per Email erfolgt nur an die folgende Adresse im jeweiligen
Bezirk,
-
Bezirk Nord I:
Dietmar Barten bezirkswartN1@gmx.de
-
Bezirk Nord II: Helmut
Wieneke badminton@helmutwieneke.com
-
Bezirk Süd I:
Michael Witzig witzig.m@freenet.de
-
Bezirk Süd II:
Erhard Büttner BezirkswartS2@web.de
Die jeweiligen Staffelbetreuer
werden erst nach der formalen Prüfung bezirksintern versorgt.
Die kompletten Vereinsranglisten
von Bundes-, Regional- und Oberliga-Mannschaften
gehen zusätzlich an
den Sportwart Bernd Wessels sportwart@blv-nrw.de
Achtung: Auf eine Einsendung
kann wahlweise verzichtet werden!
§ 39 Ziff. 1.2
Für die Rückrunde kann eine neue Rangliste eingereicht
werden. Erfolgt dies nicht, gilt die Rangliste der Hinrunde einschließlich
aller zwischenzeitlich erfolgten Änderungen, auch durch Festspielen
oder Nachmeldungen, weiter.
Das bedeutet:
-
Ein Verein, bei dem im Seniorenbereich
keine Änderungen eingetreten sind, braucht keine neue Rangliste
einzureichen.
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Ein Verein, bei dem im Laufe
der Hinrunde im Seniorenbereich nur Spieler nachgemeldet wurden, kann ebenfalls
auf
eine Neueinreichung verzichten.
-
Ein Verein, der Änderungen
in der Reihenfolge seiner Spieler durchführen möchte, muss
in jedem Fall eine neue Vereinsrangliste einreichen
-
Ein Verein, bei dem sich Spieler
im Laufe der Hinrunde in höheren Mannschaften festgespielt haben,
sollte in jedem Fall eine neue Rangliste einreichen, es sei denn,
diese festgespielten Spieler sollen in der Rückrunde genau an den
Positionen der Hinrunde als Spieler der festgespielten Mannschaft weiter
in der Rangliste stehen.
-
Ein Verein, bei dem als Stammspieler
gemeldete Spieler in der Hinrunde nicht die genügende Anzahl von
Einsätzen (Bezirksklasse aufwärts 2 Einsätze, Kreisliga
abwärts ein Einsatz) bis zum Zeitpunkt der Ranglistenüberprüfung
absolviert haben und die daher nicht mehr als Spieler bei der Ermittlung
der notwendigen Anzahl von Stammspielern mitzählen, möchte ich
ebenfalls zu einer Neuabgabe einer neuen Vereinsrangliste mit Spielern
raten,
die genügend Einsätze geleistet haben. Ansonsten muss der Bezirk
Spieler entsprechend der Ranglistenposition aus unteren Mannschaften nachrücken
lassen.
-
Bei Vereinen, die bis
zur Abgabefrist keine neue Vereinsrangliste abgeben, wird unterstellt,
dass sie auf die Neueinreichung einer Vereinsrangliste im Sinne
des § 39 Ziff. 1.2 SpO verzichten. In diesen Fällen wird
die fortgeschriebene Hinrundenrangliste als Basis für die Rückrunde
verwendet.
-
Eine Ordnungsgebühr
für Fristversäumnis entfällt aus diesem Grunde ab
dieser Saison in der Rückrunde. Ebenfalls wird der Fall nicht mehr
eintreten, dass die Bezirke auf eine fehlende Rückrundenrangliste
warten oder eine solche kostenpflichtig anmahnen müssen. Auch
Umwertungen aus diesen Gründen können nicht mehr eintreten.
-
Vereine, die sich über
die Folgen einer Nichteinreichung oder einer Fristversäumnis nicht
im Klaren sind, sollten, sofern sich die Zweifel mit den Ansprechpartnern
im Bezirk nicht klären lassen, sicherheitshalber innerhalb der Frist
eine
Vereinsrangliste abgeben. Für viele Vereine, v.a.
mit
einer oder zwei Mannschaften, dürfte das Angebot aber als
Vereinfachung
dienen.
Bernd Wessels
Sportwart BLV-NRW
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