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14.09.2009
Vereinsrangliste für Rückrunde Saison 2009/2010
Jugend- / Schülerbereich 

Formulare siehe im Download-Bereich
Anforderung der Spielberechtigungslisten als EXCEL-Datei

Nach §12 der Jugendspielordnung gilt für Schüler- und Jugendmannschaften die Vereinsrangliste der Hinrunde auch für die Rückrunde, wenn bis zum Termin für die Einreichung der Rückrundenrangliste keine Änderung gemeldet wird.

WICHTIG
Es braucht also keine neue Rückrunden-Vereinsrangliste eingereicht zu werden, wenn keine Änderungen vorgenommen werden sollen bzw. erforderlich sind.
 

Für die Änderungen der Vereinsrangliste gilt § 42 der SpO des BLV NRW.

Der Abgabetermin für alle Schüler- und Jugendmannschaften ist 
            der 08. November 2009 (Eingangsdatum)

Die vollständig ausgefüllten Vereinsranglistenanglistenformulare der Rückrunde für Jugend-, Schüler- und Minimannschaften sind von den Vereinen in elektronischer Form (s.u.) an die jeweils zuständigen Bezirks-Jugendwarte einzureichen. Bei technischen Problemen sprechen Sie bitte VOR dem Meldetermin die Zuständigen in den Bezirken an. Sie werden Ihnen helfen.

Die Rückrunden-Vereinsranglisten sind in der Email und den dazugehörigen Datei-Anhang 
an folgende Adressen einzureichen:

  • Nord 1: Bezirksjugendwart: Hans-Bernd Ahlke, eMail: bezirksjugendwart-n1@blue-cove.de
  •  Nord 2: Bezirksjugendwart: Henning Schade, eMail blv-schade@arcor.de
  •  Süd 1: Bezirksjugendwartin: Anja Hüpperling , eMail bzjw_sued1@web.de
  •  Süd 2: Bezirksjugendwart: Norbert Seidenberg, eMail bjws2@gmx.de


Vereins-Ranglistenformular
Das aktuelle Formular zur Einreichung einer Vereinsrangliste wird unter www.blv-nrw.de/service/down/FormRL09.xls zur Verfügung gestellt. Bitte die Tabellenblätter nicht umbenennen.
Eine andere Version ist nicht mehr zulässig.

Bitte vormerken:
- Alle in der Vereinsrangliste aufgeführten Spieler müssen eine gültige Spielberechtigung für diesen Verein besitzen, erkennbar an der Spielberechtigungsnummer (SpBNr.). Fehlende Spielberechtigungen sind so rechtzeitig zu beantragen, dass sie bei der Abgabe der Vereinsrangliste bereits vorliegen und keine Spielberechtigungsnummer nachgeliefert werden muss.
 

Bitte bei der Erstellung der Schüler- und Jugend-Vereinsrangliste beachten:
Es gelten folgende Inhalte der Satzungen und Ordnungen:
• § 42 SpO
• Anlage 1 (zu § 39 Ziff. 1 SpO) der SpO
• § 12 JSpO

Rainer Rohde, BLV-NRW Jugendwart