Einladung
Gem. § 12 der Verbandssatzung
berufe ich hiermit den Verbandstag 2008 zum 16. Mai 2009, 14.30 Uhr
ein,
Einschreibung: 14.00 Uhr
Ort:
Krupp-Gymnasium, Flutweg
62, 47228 Duisburg-Rheinhausen
Anfahrt:
- BAB 40 bis Anschlussstelle
(10) Duisburg-Rheinhausen
- Abfahren Richtung Rheinhausen,
dann bei der zweiten Kreuzung rechts abbiegen
- bei der nächsten
Kreuzung wieder rechts abbiegen (Kreuzacker), an der nächsten Kreuzung
fahren Sie dann links
(Flutweg) und sehen nach wenigen Metern schon die Schule.
Tagesordnung:
01.
Feststellung der stimmberechtigten Teilnehmer und der Stimmenzahl
ca. 90 Vereine, 170 Stimmen, genaue Zahl wird
nachgeliefert
Präsident
Ulrich Schaaf ehrte Marlies und Hans Fischedick für ihr mehr als
50-jähriges
Lebenswerk und zählte einen Teil der Verdienste auf.
Er
überreichte die Ehrenplakette des BLV-NRW
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Präsident
Ulrich Schaaf verabschiedte den Schulsportreferenten
Klaus
Walter nach jahrzentelanger Verbandsarbeit mit einem Geschenk.
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Vereine
mit 50-jährigem Jubiläum wurden geehrt.
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Der
Vorstand bei der Begrüßung des Präsidenten.  |
02.
Beschlussfassung über die Zulassung evtl. vorliegender Dringlichkeitsanträge
Es lagen keine Dringlichkeitsanträge
vor
03.
Rechenschaftsbericht der Vorstandsmitglieder und besonderer Amtsträger
keine Rückfragen zu den Berichten
04.
Bericht der Kassenprüfer
Bericht Kassenprüfer
keine Rückfragen
05.
Genehmigung des Rechnungsergebnisses für das Haushaltsjahr 2008
Kassenbericht
Genehmigung wurde erteilt
06.
Anträge zur Satzung und zu den Ordnungen
58 Anträge
zurückgezogen vom Antragsteller:
Anträge Nr. 20 (nach Annahme von Antrag 19) und Antrag 33
abgelehnt wurden:
Anträge Nr. 1 und Nr. 37
nach Änderung angenommen:
Antrage Nr. 19, angenommene, neue Fassung hier:
"§ 43 Ziff. 3d der SpO
3. Eine Mannschaft ist auf Antrag spielfrei, wenn ein Stammspieler dieser
Mannschaft
d) in der vor dem Saisonbeginn abgelaufenen Saison mindestens zwei Teilnahmen
an einem
DBV-RLT O19 oder U19 aufzuweisen hat und am Spieltag an einem DBV-Ranglistenturnier
O19 teilnimmt.)"
Alle Ordnungsänderungen sind hier
aufgelistet (PDF)
07.
Sonstige Anträge
4 Anträge
Anträge wurden erläutert, Antrag 1-3 nicht abgestimmt,
Antrag 4 bei sehr vielen Enthaltungen nicht befürwortet.
08.
Genehmigung des Haushaltsplans 2009
Seite 1 Seite
2
Genehmigung wurde erteilt
09.
Wahl eines Versammlungsleiters und der Wahlhelfer
Manfred Wagner mit ausnahme der Wahl der Rechtsorgane, dort Ulrich Schaaf
10.
Entlastung des Vorstandes und der Ausschüsse für den Berichtszeitraum
Entlastung wurde nach Beantwortung diverser Rückfragen erteilt
Die
Leiterin der Geschäftsstelle Ulrike Thomas führt das Protokoll.
11.
Satzungsgemäße Neuwahlen:
Wahlen Top 11
a. Vorstand: Präsident, Sportwart, Breitensportwart, Schiedsrichterwart
Wiederwahl Präsident Ulrich Schaaf
Wiederwahl Sportwart Bernd Wessels
Wiederwahl Breitensportwartin Elke Schmidt-Walter
Wiederwahl Schiedsrichterwart Günter Wagner
b. der Ausschüsse
Wiederwahl SpA-Beisitzer Michael Witzig und
Wiederwahl SpA-Besitzer Erhard Büttner
c. der Rechtsorgane
Wiederwahl Beisitzer Verbandsgericht Roland Breidenbach
Wiederwahl Beisitzer Verbandsgericht Rolf Mohrmann
Wiederwahl Spruchkammer I Vorsitzende Martina Godde-Maier
Wiederwahl Spruchkammer I Ersatzbeisitzer Klaus Nolde
Neuwahl Spruchkammer I Ersatzbeisitzer Winfried Kühnle
Wiederwahl Spruchkammer II Vorsitzender Manfred Wagner
Wiederwahl Spruchkammer II Ersatzbeisitzer Carmen Büttner
Wiederwahl Spruchkammer II Ersatzbeisitzer Michael Storch
12.
Wahl der satzungsgem. Kassenprüfer
Wahlen TOP 12
Kassenprüfer: Hans Hartmann, Astrid Tzschoppe,
Ersatzkassenprüfer: Jürgen Cramer
13.
Verschiedenes
diverse Fragen und Antworten
Ende
gegen 17:10 Uhr
Für
die Entsendung der Delegierten wird auf § 12 Ziffer 7 der Verbandssatzung
hingewiesen. Zu Punkt 11 der Tagesordnung wird darauf aufmerksam gemacht,
dass nur Verbandsangehörige gewählt werden können, die anwesend
sind oder eine schriftliche Erklärung abgegeben haben, dass sie sich
zur Wahl stellen und ggf. die auf sie entfallene Wahl annehmen.
Anträge
zu Punkt 6. und 7. der Tagesordnung müssen bis zum 21.03.2009 (Poststempel)
an die Geschäftsstelle abgegeben sein.
Abschließend
möchte ich es nicht versäumen, auf § 10 Ziffer 8 der Satzung
aufmerksam zu machen. Er schreibt verbindlich vor, dass von bestimmten
Ausnahmen abgesehen, ein Verbandsmitglied, das dem Verbandstag fernbleibt,
eine Ordnungsgebühr von EUR 40,-- zu entrichten hat.
Ulrich Schaaf
Präsident des BLV-NRW |