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des BLV-NRW
25.11.2008
Änderung der Anlage 2 der Turnierordnung
Ranglistenbestimmungen Senioren O19
Der SpA hat in seiner Sitzung am 18.11.2008 die Ziffer 2 "Meldeberechtigung" zu den NRW-, Verbands- und Bezirks-RLT bearbeitet und geändert. Die Änderung tritt sofort in Kraft und gilt somit für die vier verbleibenden RLT der Saison 2008/2009 im 1.Halbjahr 2009.

Bernd Wessels
 

 Ziffer 2: Meldeberechtigung
 
alte Fassung neue Fassung
2.1 Zu den NRW-RLT können gemeldet werden:

a) alle Stammspieler ab der Oberligen aufwärts;

b) alle Spieler, die mindestens folgende Wertungspunkte aufweisen:
180 Punkte im HE, 
  80 Punkte im DE, 
360 Punkte (Paarung) im HD bzw. GD, 
160 Punkte (Paarung) im DD;

c) die Inhaber der ersten sechs Plätze der jeweils gültigen NRW-Rangliste U19 in der
entsprechenden Disziplin,

d) die fünf Bestplatzierten des letzten Verbands-RLT in der jeweiligen Disziplin.

Alle Spieler unter a) bis c) müssen zunächst für das NRW-RLT melden.
 
 

2.1 Zu den NRW-RLT können gemeldet werden:

a) unverändert

b) alle Spieler, die mindestens folgende Wertungspunkte aufweisen:
186 Punkte im HE, 
  90 Punkte im DE, 
372 Punkte (Paarung) im HD bzw. GD, 
180 Punkte (Paarung) im DD;

Zur Info: 
Das entspricht jeweils 2 Wertungen einer Halbfinaleteilnahme im Verbands-A-Feld

c) unverändert

d) unverändert

Weiterhin gilt:
Alle Spieler unter a) bis c) müssen zunächst für das NRW-RLT melden.

2.2 Zu den Verbands-RLT können gemeldet werden:

a) alle zum NRW-RLT ordnungsgemäss gemeldeten Spieler, die dort eine Absage erhalten
haben;

b) alle Stammspieler der Verbands- und Landesligen;

c) die Inhaber der Plätze sieben bis zwölf der jeweils gültigen NRW-Rangliste U19 in der
entsprechenden Disziplin;

d) alle Spieler, die mindestens folgende Wertungspunkte aufweisen:
110 Punkte im HE, 
  50 Punkte im DE, 
220 Punkte (Paarung) im HD bzw. GD, 
100 Punkte (Paarung) im DD;

e) die fünf Bestplatzierten des letzten Bezirks-RLT in der jeweiligen Disziplin;

f) alle Stammspieler der Bezirksligen;

g) die Inhaber der ersten sechs Plätze der jeweils gültigen NRW-Rangliste U17 in der
entsprechenden Disziplin;

h) Jugendliche der jeweils höchsten Spielklasse der einzelnen Bezirke.

Die unter a) bis d) genannten Spieler müssen zunächst für das Verbands-RLT melden.

2.2 Zu den Verbands-RLT können gemeldet werden:

a) unverändert

b) unverändert

c) unverändert

d) alle Spieler, die mindestens folgende Wertungspunkte aufweisen:
136 Punkte im HE, 
  72 Punkte im DE, 
272 Punkte (Paarung) im HD bzw. GD, 
144 Punkte (Paarung) im DD;

Zur Info: 
Das entspricht jeweils 2 Wertungen eines Nichtabstiegsplatzes im Verbands-B-Feld

e) unverändert

f) unverändert

g) unverändert

h) unverändert

Weiterhin gilt:
Die unter a) bis d) genannten Spieler müssen zunächst für das Verbands-RLT melden.

2.3 Zu den Bezirks-RLT können gemeldet werden:

a) alle zum Verbands-RLT ordnungsgemäss gemeldeten Spieler, die dort eine Absage
erhalten haben;

b) alle Stammspieler ab Bezirksliga abwärts;

c) Jugendliche U19 und U17 mit entsprechender Spielstärke.
 

2.3 Zu den Bezirks-RLT können gemeldet werden:

a) unverändert

b) unverändert

c) unverändert
 
 

2.4 In den Doppeldisziplinen reicht die Meldeberechtigung eines Spielers. Für diese Paarungen
ergibt sich analog die Verpflichtung zunächst für das höhere RLT zu melden.

2.5 Meldungen für Spieler, die für das Bezirks-RLT eine Ablehnung erhalten, gelten
automatisch für das Kreis-RLT.

2.6 Nicht meldeberechtigt sind die Absteiger aller Felder (Plätze 14 - 16) eines RLT für das
kommende Turnier der gleichen oder einer höheren Ebene.

2.7 Für Absteiger, für die es kein RLT auf niedrigerer Ebene mehr gibt, entfällt Ziffer 2.6. Sie
können freie Plätze des RLT der gleichen Ebene einnehmen.

2.8 Maßgebend als "Spielklasse“ ist die entsprechende Mannschaftszugehörigkeit (=
Stammspieler) in der Hinrunden- bzw. Rückrunden-Vereinsrangliste zum jeweiligen
Meldeschluss der NRW-RLT. Späteres Festspielen, zwischenzeitliche Auf- und Abstiege
oder Vereinswechsel bleiben unberücksichtigt.

2.4  unverändert
 

2.5  unverändert
 

2.6  unverändert
 

2.7  unverändert
 

2.8  unverändert