| Die Rückrunden-Vereinsranglisten
für Seniorenmannschaften sind einzureichen
bis spätestens Mittwoch 14.11.2007
(Eingangsdatum).
Übermittlung der
Ranglisten:
Zur Meldung ist das aktuelle
Vereinsranglisten-Formular 2007/2008 (Anl. 1 SpO) zu benutzen. Die dort
aufgeführten Erläuterungen sind verpflichtend einzuhalten. Das
Excel-Formular kann mit Erläuterungen und Beispielen von der BLV-Homepage
(Download) heruntergeladen oder bei der Geschäftsstelle des BLV NRW
angefordert werden.
Es sind nur Meldungen per
Email mit einer Excel-Datei als Anlage vorgesehen, da diese Dateien
elektronisch weiterverarbeitet werden. Es gelten die in der BR 7 beschriebenen
Erläuterungen zur Meldung. Beachten sie bitte die Hinweise und Korrekturen,
die sie nach der Abgabe der Hinrunden-Vereinsranglisten erhalten haben.
Der Verband bietet den Vereinen
an, ihre Spielberechtigungslisten auch als Excel-Datei anzufordern (siehe
BLV-Homepage, Spielbetrieb, Mannschaftsspiele). Diese Spielerdaten sind
im Format an die Vereinsranglistenformulare angepasst. Deren Nutzung reduziert
manuelle Schreibarbeit und damit Fehler und ermöglicht durch das Kopieren
der Daten in das Vereinsranglistenformular eine deutliche Arbeitsersparnis
bei der Bearbeitung. Bei technischen Problemen sprechen sie bitte VOR
Abgabeschluss die Zuständigen in den Bezirken an.
Für ALLE Vereine
gilt:
Die Übersendung der
Vereinsranglisten per Email erfolgt an die folgende Adresse im jeweiligen
Bezirk,
-
Bezirk Nord I:
Dietmar Barten bezirkswartN1@gmx.de
-
Bezirk Nord II: Claus-Jürgen
Rüther jr45@soestcom.biz
-
Bezirk Süd I:
Michael Witzig witzig.m@freenet.de
-
Bezirk Süd II:
Erhard Büttner BezirkswartS2@web.de
Die jeweiligen Staffelbetreuer
werden erst nach der formalen Prüfung bezirksintern versorgt.
Die kompletten Vereinsranglisten
von Bundes-, Regional- und Oberliga-Mannschaften
gehen zusätzlich an
den Sportwart Bernd Wessels bernd@bwessels.de.
Wichtige Änderung:
Auf eine Einsendung kann verzichtet werden!
Bitte beachten sie folgende
Änderung der SpO, die in diesem Jahr erstmals wirksam wird:
§ 39 Ziff. 1.2 Für die Rückrunde
kann eine neue Rangliste eingereicht werden.
Erfolgt dies nicht, gilt die Rangliste
der Hinrunde weiter, einschließlich aller zwischenzeitlich erfolgten
Änderungen, auch durch Festspielen oder Nachmeldungen.
Das bedeutet:
-
Ein Verein, bei dem im Seniorenbereich
keine Änderungen ein getreten sind, braucht wie bisher schon im Jugendbereich
praktiziert keine neue Rangliste einreichen.
-
Ein Verein, bei dem im Laufe
der Hinrunde im Seniorenbereich nur Spieler nachgemeldet wurden, kann ebenfalls
auf eine Neueinreichung verzichten.
-
Ein Verein, der Änderungen
in der Reihenfolge seiner Spieler durchführen möchte, muss
in jedem Fall eine neue Vereinsrangliste einreichen
-
Ein Verein, bei dem sich Spieler
im Laufe der Hinrunde in höheren Mannschaften festgespielt haben,
sollte in jedem Fall eine neue Rangliste einreichen, es sei denn,
diese festgespielten Spieler sollen in der Rückrunde genau an diesen
festgespielten Positionen weiter in der Rangliste stehen.
-
Ein Verein, bei dem als Stammspieler
gemeldete Spieler in der Hinrunde nicht die genügende Anzahl von
Einsätzen (Bezirksklasse aufwärts 2 Einsätze , Kreisliga
abwärts ein Einsatz) bis zum Zeitpunkt der Ranglistenüberprüfung
absolviert haben und die daher nicht mehr als Spieler bei der Ermittlung
der notwendigen Anzahl von Stammspielern mitzählen, möchte ich
ebenfalls zu einer Neuabgabe einer neuen Vereinsrangliste mit Spielern
raten, die genügend Einsätze geleistet haben. Ansonsten
muss der Bezirk Spieler entsprechend der Ranglistenposition aus unteren
Mannschaften nachrücken lassen.
-
Bei Vereinen, die bis
zur Abgabefrist keine neue Vereinsrangliste abgeben, wird unterstellt,
dass sie auf die Neueinreichung einer Vereinsrangliste im Sinne
des § 39 Ziff. 1.2 SpO verzichten. In diesen Fällen wird
die fortgeschriebene Hinrundenrangliste als Basis für die Rückrunde
verwendet.
-
Eine Ordnungsgebühr
für Fristversäumnis entfällt aus diesem Grunde ab
dieser Saison in der Rückrunde. Ebenfalls wird der Fall nicht mehr
vorkommen, dass die Bezirke auf eine fehlende Rückrundenrangliste
warten oder eine solche kostenpflichtig anmahnen müssen. Auch
Umwertungen aus diesen Gründen können nicht mehr eintreten.
-
Vereine, die sich über
die Folgen einer Nichteinreichung oder einer Fristversäumnis nicht
im Klaren sind, sollten, sofern sich die Zweifel mit den Ansprechpartnern
im Bezirk nicht klären lassen, sicherheitshalber innerhalb der Frist
eine Vereinsrangliste abgeben. Für viele Vereine, v.a.
mit einer oder zwei Mannschaften, dürfte das Angebot aber als
Vereinfachung dienen.
Bernd Wessels
Sportwart BLV-NRW
|