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22.09.2007
Anforderung der Rückrunden-Vereinsrangliste (Senioren)

Erläuterungen mit Beispielen sowie aktuelle Excel-Formulare 
siehe im Download-Bereich

Aktuelle EXCEL-Spielberechtigungsdatei zur Verwednung den Ranglistenformularen 
hier  anfordern

Die Rückrunden-Vereinsranglisten für Seniorenmannschaften sind einzureichen

bis spätestens Mittwoch 14.11.2007 (Eingangsdatum).



Übermittlung der Ranglisten:
Zur Meldung ist das aktuelle Vereinsranglisten-Formular 2007/2008 (Anl. 1 SpO) zu benutzen. Die dort aufgeführten Erläuterungen sind verpflichtend einzuhalten. Das Excel-Formular kann mit Erläuterungen und Beispielen von der BLV-Homepage (Download) heruntergeladen oder bei der Geschäftsstelle des BLV NRW angefordert werden.

Es sind nur Meldungen per Email mit einer Excel-Datei als Anlage vorgesehen, da diese Dateien elektronisch weiterverarbeitet werden. Es gelten die in der BR 7 beschriebenen Erläuterungen zur Meldung. Beachten sie bitte die Hinweise und Korrekturen, die sie nach der Abgabe der Hinrunden-Vereinsranglisten erhalten haben.

Der Verband bietet den Vereinen an, ihre Spielberechtigungslisten auch als Excel-Datei anzufordern (siehe BLV-Homepage, Spielbetrieb, Mannschaftsspiele). Diese Spielerdaten sind im Format an die Vereinsranglistenformulare angepasst. Deren Nutzung reduziert manuelle Schreibarbeit und damit Fehler und ermöglicht durch das Kopieren der Daten in das Vereinsranglistenformular eine deutliche Arbeitsersparnis bei der Bearbeitung. Bei technischen Problemen sprechen sie bitte VOR Abgabeschluss die Zuständigen in den Bezirken an.

Für ALLE Vereine gilt:
Die Übersendung der Vereinsranglisten per Email erfolgt an die folgende Adresse im jeweiligen Bezirk, 

  • Bezirk Nord I:   Dietmar Barten bezirkswartN1@gmx.de 
  • Bezirk Nord II:  Claus-Jürgen Rüther jr45@soestcom.biz 
  • Bezirk Süd I:    Michael Witzig witzig.m@freenet.de 
  • Bezirk Süd II:   Erhard Büttner BezirkswartS2@web.de
Die jeweiligen Staffelbetreuer werden erst nach der formalen Prüfung bezirksintern versorgt. 

Die kompletten Vereinsranglisten von Bundes-, Regional- und Oberliga-Mannschaften 
gehen zusätzlich an den Sportwart Bernd Wessels bernd@bwessels.de.
 
 

Wichtige Änderung:  Auf eine Einsendung kann verzichtet werden!
Bitte beachten sie folgende Änderung der SpO, die in diesem Jahr erstmals wirksam wird: 

§ 39 Ziff. 1.2 Für die Rückrunde kann eine neue Rangliste eingereicht werden. 
Erfolgt dies nicht, gilt die Rangliste der Hinrunde weiter, einschließlich aller zwischenzeitlich erfolgten Änderungen, auch durch Festspielen oder Nachmeldungen.
 

Das bedeutet:

  • Ein Verein, bei dem im Seniorenbereich keine Änderungen ein getreten sind, braucht wie bisher schon im Jugendbereich praktiziert keine neue Rangliste einreichen. 

  •  
  • Ein Verein, bei dem im Laufe der Hinrunde im Seniorenbereich nur Spieler nachgemeldet wurden, kann ebenfalls auf eine Neueinreichung verzichten

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  • Ein Verein, der Änderungen in der Reihenfolge seiner Spieler durchführen möchte, muss in jedem Fall eine neue Vereinsrangliste einreichen

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  • Ein Verein, bei dem sich Spieler im Laufe der Hinrunde in höheren Mannschaften festgespielt haben, sollte in jedem Fall eine neue Rangliste einreichen, es sei denn, diese festgespielten Spieler sollen in der Rückrunde genau an diesen festgespielten Positionen weiter in der Rangliste stehen. 

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  • Ein Verein, bei dem als Stammspieler gemeldete Spieler in der Hinrunde nicht die genügende Anzahl von Einsätzen (Bezirksklasse aufwärts 2 Einsätze , Kreisliga abwärts ein Einsatz) bis zum Zeitpunkt der Ranglistenüberprüfung absolviert haben und die daher nicht mehr als Spieler bei der Ermittlung der notwendigen Anzahl von Stammspielern mitzählen, möchte ich ebenfalls zu einer Neuabgabe einer neuen Vereinsrangliste mit Spielern raten, die genügend Einsätze geleistet haben. Ansonsten muss der Bezirk Spieler entsprechend der Ranglistenposition aus unteren Mannschaften nachrücken lassen. 

  •  
  • Bei Vereinen, die bis zur Abgabefrist keine neue Vereinsrangliste abgeben, wird unterstellt, dass sie auf die Neueinreichung einer Vereinsrangliste im Sinne des § 39 Ziff. 1.2 SpO verzichten. In diesen Fällen wird die fortgeschriebene Hinrundenrangliste als Basis für die Rückrunde verwendet. 

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  • Eine Ordnungsgebühr für Fristversäumnis entfällt aus diesem Grunde ab dieser Saison in der Rückrunde. Ebenfalls wird der Fall nicht mehr vorkommen, dass die Bezirke auf eine fehlende Rückrundenrangliste warten oder eine solche kostenpflichtig anmahnen müssen. Auch Umwertungen aus diesen Gründen können nicht mehr eintreten.

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  • Vereine, die sich über die Folgen einer Nichteinreichung oder einer Fristversäumnis nicht im Klaren sind, sollten, sofern sich die Zweifel mit den Ansprechpartnern im Bezirk nicht klären lassen, sicherheitshalber innerhalb der Frist eine Vereinsrangliste abgeben. Für viele Vereine, v.a. mit einer oder zwei Mannschaften, dürfte das Angebot aber als Vereinfachung dienen. 


Bernd Wessels
Sportwart BLV-NRW