| Tagesordnung:
01. Feststellung der stimmberechtigten
Teilnehmer und der Stimmenzahl
durch Versammlungsleiter Manfred Wagner
02. Beschlussfassung über
die Zulassung evtl. vorliegender Dringlichkeitsanträge
keine Dringlichkeitsanträge
03. Rechenschaftsbericht
der Vorstandsmitglieder und besonderer Amtsträger

Präsident Ulrich Schaaf
begrüßt die Versammlung

Verabschiedung Sportwart
Herbert Manthey: Viele Jahrzehnte Arbeit für den BLV NRW an der vordersten
Front.
Klaus Bauer und Manfred
Doetsch (in der Mitte der Präsident U.Schaaf) erhalten als Erste
die neue BLV-Ehrenplakette
für ihre besonders hervorragenden Verdienste um den Badmintonsport
Westfalia Herne bei der
Ehrung zum 50-jährigen Bestehen durch den Präsidenten
keine Fragen zu den Berichten
04. Bericht der Kassenprüfer
05. Genehmigung des Rechnungsergebnisses
für das Haushaltsjahr 2004 Zustimmung
"Zivi" Sebastian Staats
warf Daten und Fotos an die Wand und bot der Versammlung eine perfekt
Präsentation
06. Anträge zur Satzung
und zu den Ordnungen
-
Antrag
1 angenommen
-
Antrag
2 angenommen
-
Antrag
3 angenommen
-
Antrag
4 vom Antragsteller zurückgezogen
-
Antrag
5 angenommen
-
Antrag
6 angenommen in der ursprünglich
vorgelegten Form.
Ein Änderungsantrag, auch die Beisitzer des Spielausschuss
einzubeziehen, erhielt nicht die erforderliche 2/3-Mehrheit.
-
Antrag
7 angenommen
-
Antrag
8 angenommen
-
Antrag
9 angenommen
-
Antrag
10 angenommen
-
Antrag
11 angenommen
-
Antrag
12 nicht zugelassen, muss zunächst
auf dem Jugendverbandstag behandelt werden
-
Antrag
13 angenommen
-
Antrag
14 angenommen in veränderter
Form. Der letzte Satz lautet nun:
"Beschlüsse, die die lfd. Spielsaison betreffen, erhalten mit der
Veröffentlichung oder mit Bekanntgabe an die Betroffenen Gültigkeit."
-
Antrag
15 angenommen
07. Sonstige Anträge
-
Sonstiger
Antrag 1 angenommen
Damit
wurde Herbert Manthey zum Ehrenmitglied des BLV NRW ernannt.
Ehrenmitglied Herbert Manthey,
Ulrich Schaaf
08. Genehmigung des Haushaltsplans
2005 Zustimmung
09. Wahl eines Versammlungsleiters
und der Wahlhelfer Manfred
Wagner und die Damen der Geschäftsstelle
10. Entlastung des Vorstandes
und der Ausschüsse für den Berichtszeitraum
Zustimmung
11. Satzungsgemäße
Neuwahlen
A) des Vorstandes gem. § 13 Ziff. 10 der Satzung
a) Präsident bisher Ulrich Schaaf Wiederwahl
b) Sportwart bisher Herbert Manthey
neu gewählt: Bernd Wessels
Der neue Sportwart Bernd
Wessels nach seiner Wahl bei den weiteren Abstimmungen
c) Breitensportwartin bisher Elke Schmidt-Walter Wiederwahl
d) Schiedsrichterwart bisher Gunter Fettinger
neu gewählt: Günter Wagner
Die neuen Vorstandsmitglieder
v.li. Bernd Wessels, Günter Wagner
B) die Beisitzer des Spielausschusses gem. § 14 Ziff. 5 der Satzung
a) bisher Lutz Sotta
b) bisher Alfred Unruh
als weitere Kandidaten wurden vorgeschlagen
Frank Müller (stellte sich nicht zur Wahl), Klaus-Dieter Kolbe, Erhard
Büttner
1.Wahlgang: Kolbe 48, Büttner 39, Sotta 37, Unruh 27 Stimmen
2.Wahlgang (Stichwahl): Kolbe 78, Büttner 68 Stimmen
3.Wahlgang (Lutz Sotta trat nicht mehr an): Büttner 87, Unruh 55 Stimmen
somit: 1.Beisitzer Klaus-Dieter Kolbe, 2.Beisitzer Erhard Büttner
Erhard Büttner, Klaus-Dieter
Kolbe wurden als neue SpA-Beisitzer gewählt
Der neue Spielausschuss,
v.l. Bernd Wessels, Klaus Bauer, Erhard Büttner, Klaus-Dieter Kolbe
Der freie Platz des 4.Beisitzers
wird in Kürze vom Vorstand kommissarisch besetzt.
C) der Rechtsorgane gem. § 19 Ziff. 3 der Satzung
a) Beisitzer des Verbandsgerichts
1. bisher Roland Breidenbach Wiederwahl
2. bisher Rolf Mohrmann Wiederwahl
b) Spruchkammer I
Elfriede Donat nach der
Wiederwahl
1. Vorsitzende bisher Elfriede Donat Wiederwahl
2. Ersatzbeisitzer bisher Klaus Nolde Wiederwahl
3. Ersatzbeisitzer bisher Adolf Richard Spies Wiederwahl
c) Spuchkammer II
1. Vorsitzender bisher Manfred Wagner Wiederwahl
2. Ersatzbeisitzer bisher Carmen Büttner Wiederwahl
3. Ersatzbeisitzer bisher Michael Storch Wiederwahl
12. Wahl der satzungsgem.
Kassenprüfer
Im Amt sind:
a) Dieter Schenk seit 2004
neu gewählt: Werner Lammerich
b) Hajo Büschgens seit 2004 Wiederwahl
c) Ersatzkassenprüfer:
Hans Hartmann seit 2004 neu
gewählt: Wilhelm Schmitz
Wilhelm Schmitz, Werner
Lammerich
13. VerschiedenesHinweis
auf 7.German International am 27.-29.05.2005
Größtes Europ. Badminton Turnier für Behinderte in Dortmund
Ulrich Schaaf
Präsident des BLV-NRW
Yonex präsentierte
seine neue Kollektion
Beschlüsse
I. Änderungen der Satzung
§ 12 Ziffer 10 b)
(Der Verbandstag)
10. Der Verbandstag ist
das oberste Organ des Verbandes. Seine Aufgaben sind insbesondere:
a) den Vorstand (außer
dem Vorsitzenden des Jugendausschusses und dem Leiter der Geschäftsstelle),
und die Mitglieder der Rechtsorgane zu wählen
b) die Beisitzer des Spielausschusses
zu wählen
c) Änderungen der Satzung
und Ordnungen zu beschließen bzw. nach Maßgabe des § 23
der Jugendordnung zu bestätigen
d) den Jahresabschluss des
vergangenen Jahres und den Haushaltsplan zu genehmigen
e) die regelmäßigen
und unregelmäßigen Verbandsabgaben festzulegen
f) jährlich zwei Kassenprüfer
und einen Ersatzkassenprüfer zu wählen; die Kassenprüfer
dürfen nicht länger als zwei Jahre hintereinander tätig
sein und keinem anderen Verbandsorgan angehören.
§ 13, Neue Ziffer
4 (Der Vorstand)
4. Der Vizepräsident
ist für den Leistungssport im Verband zuständig. Neben dem Breiten-
und Wettkampfsport hat er die Aufgabe, eine Koordination der Ausschüsse
(§§ 14 – 18 der Satzung) bei Ressort übergreifenden Aufgaben
herzustellen und spezielle Aufgaben aus diesem Tätigkeitsbereich
den Ausschussmitgliedern oder anderen geeigneten Amtsträgern zu übertragen.
§ 13 alte Ziffer 4
wird Ziffer 5
§ 13 alte Ziffer 5
wird Ziffer 6
§ 13 alte Ziffer 6
wird Ziffer 7
§ 13 alte Ziffer 7
wird Ziffer 8
§ 13 alte Ziffer 8
wird Ziffer 9
§ 13 alte Ziffer 9
wird Ziffer 10
§ 13 alte Ziffer 10
wird Ziffer 11
§ 13 alte Ziffer 11
wird Ziffer 12
§ 13 a Ziffer 2 +
4 (Der Verbandsausschuss Leistungssport)
1. Der Verbandsausschuss
Leistungssport ist das Organ des Verbandes, dass den Vizepräsidenten
bei seinen Aufgaben nach § 13 Ziffer 4 der Satzung unterstützt.
Er hat dabei die Aufgaben und Zuständigkeiten der satzungsgemäßen
Organe und Amtsträger zu koordinieren und spezielle Aufgaben aus diesem
Tätigkeitsbereich seinen Ausschussmitgliedern oder anderen geeigneten
Amtsträgern zu übertragen.
2. Der Verbandsausschuss
Leistungssport setzt sich zusammen aus:
a) dem Vizepräsidenten
als Vorsitzenden
b) einem Landestrainer
c) einem Mitglied des Spielausschusses
d) einem Mitglied des Jugendausschusses
Nach Notwendigkeit können
weitere Personen hinzugezogen werden.
3. Die Aufgabenverteilung
regelt der Vorsitzende unter Mitwirkung aller Ausschussmitglieder.
4. Die Ausschussmitglieder
zu 2c + d) werden von den jeweiligen Ausschüssen bis auf Widerruf
bestellt.
§ 21 Ziffer 2, §
23 und 23a (Referenten)
§ 21 Referenten mit
besonderer Aufgabenstellung
1. Der Verbandstag und der
Vorstand können weitere Referenten ernennen und ihnen Aufgaben übertragen,
um die Verwaltung des Verbandes zu erleichtern.
2. Ständige Referenten
mit besonderer Aufgabenstellung sind:
a) der Pressereferent
b) der Schulsportreferent
c) der Sportmedizinische
Referent
§ 23 Der Schulsportreferent
1. Der Schulsportreferent
ist für alle Fragen, die den Badmintonsport in der Schule betreffen,
zuständig, soweit der Verband davon betroffen ist.
2. Er hat einen engen Kontakt
zu allen Stellen der Schulverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen zu
unterhalten, um den Badmintonsport in der Schule einzuführen und zu
intensivieren.
3. Er hat den Organen und
Mitgliedern des Verbandes Anregungen zu geben, wie der Badmintonsport in
den Schulen unterstützt werden kann.
4. In Zusammenarbeit mit
dem Jugend- und Lehrausschuss hat er zu prüfen, inwieweit die Forderungen
des Leistungssports im Verband mit denen der Schule abgestimmt werden können
und welche Maßnahmen zur Erleichterung in diesem Zusammenhang für
die Schüler und Jugendlichen getroffen werden können.
5. Der Schulsportreferent
ist berechtigt, Aufgaben, die in seine Zuständigkeit fallen, zu delegieren,
die dann in seinem Auftrage durchgeführt werden.
§ 23a Der Sportmedizinische
Referent
1. Der Sportmedizinische
Referent ist für alle Fragen, die die sportmedizinische und physiotherapeutische
Versorgung der aktiven Spieler und Spielerinnen betrifft, zuständig,
soweit der Verband davon betroffen ist.
2. Er hat die Verbindung
zu sportmedizinischen Einrichtungen, insbesondere Olympiastützpunkten,
sportmedizinischen Instituten und Institutionen, die sich der Rehabilitation
widmen, zu unterhalten und zwischen diesen und den Sportlern zu vermitteln.
3. Er hat den Organen und
Mitgliedern des Verbandes Anregungen zu geben, wie die Gesundheit im Sport
zu fördern und zu erhalten ist.
4. In Zusammenarbeit mit
dem Jugend- und Lehrausschuss hat er zu prüfen, inwieweit die Forderungen
der Sportmedizin im Leistungssport, insbesondere bei Lehrgangs- und Wettkampfmaßnahmen
gewahrt sind und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zu veranlassen.
5. Der Sportmedizinische
Referent ist berechtigt, Aufgaben, die in seine Zuständigkeit fallen,
zu delegieren, die dann in seinem Auftrag durchgeführt werden.
§ 24a (Der
Verbandsrat)
1. Zweck und Aufgabe des
Verbandsrates ist, den Vorstand mit Beratung und Vorschlägen zu unterstützen.
Durch eine jährliche Tagung (möglichst im ersten Quartal, aber
nach den Bezirks- bzw. Bezirksjugendtagen), soll eine konstruktivere Zusammenarbeit,
insbesondere mit den Bezirken gewährleistet werden.
2. Der Verbandsrat setzt
sich zusammen aus:
a) dem Vorstand
b) allen Referenten nach
§ 21 Ziffer 1 und 2
c) den Bezirkswarten und
Bezirksjugendwarten
d) den Ehrenmitgliedern
3. Der Verbandsrat tritt
auf Einladung des Präsidenten und unter dessen Vorsitz, auf Beschluss
des Vorstandes, zusammen.
Er ist unter Angabe der
Tagesordnung mindestens drei Wochen vorher einzuberufen.
4. Die Kosten trägt
der Verband.
II. Änderungen der Spielordnung
§ 22 Ziffer 4 und
5 (Termine)
4. Es besteht grundsätzlich
ein Spielverbot für Samstage und Sonntage, an denen Meisterschaften
und offizielle Turniere des BLV-NRW oder an denen Meisterschaften des DBV
im Verbandsgebiet des BLV-NRW stattfinden.
Ausnahmen sind möglich:
a) Es bestehen keine Einschränkungen
für den Seniorenspielbetrieb bei Jugendveranstaltungen und für
den Jugendspielbetrieb bei Seniorenveranstaltungen
b) Bei Meisterschaften des
BLV-NRW und des DBV, bei vorheriger Einigung der beteiligten Vereine und
der danach erfolgten Genehmigung des Spiel/oder Jugendausschusses. Die
Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Durchführung der Spiele
auf die betreffende Veranstaltung keinen Einfluss haben.
c) Bei offiziellen Turnieren
des BLV-NRW bei Einigung der beteiligten Vereine.
5. Während der Weihnachtsferien,
Osterferien, Herbstferien und Karneval sind Verbandsspiele bei Einigung
der beteiligten Vereine zulässig. Gleiches gilt für die
Wochenenden unmittelbar vor Beginn und unmittelbar nach Ende der vorgenannten
Ferien.
§ 45.2 (Eingrenzung
der Spielverlegungen)
Spielverlegungen sind nur
bis zu zwei Wochenenden vor und bis zu zwei Wochenenden nach dem ursprünglich
angesetzten Termin zulässig, wobei der Termin des letzten Spieltages
nicht überschritten werden darf. Abweichungen hiervon ohne ausdrückliche
Genehmigung des Spiel- bzw. Jugendausschusses gelten als eigenmächtige
Spielverlegungen und werden mit Punktabzug für beide Vereine und mit
den entsprechenden Ordnungsgebühren geahndet. Sollten Spiele aus der
Hinrunde in den Zeitraum der Rückrunde verlegt worden sein, gilt der
Stand der Rangliste, der zum originären Zeitpunkt des Spieltages gegolten
hätte.
§ 46 Absatz 1 und
2 (Spielverlegungen ohne Zustimmung des Gastvereins)
Der Heimverein kann den
Gast zu Verbandsspielen - unter Beachtung von § 22 Ziffer 4 und §
51 Ziffer 1 sowie § 45 Ziffer 2 der Spielordnung - für einen
anderen Spieltag, an einem Samstag, Spielbeginn 18.00 Uhr bzw. Sonntag,
Spielbeginn 10.00 Uhr einladen, wobei unter Einbeziehung § 50.1 SpO
auch zeitliche Verschiebungen möglich sind. Gilt in der Regionalliga
und den Oberligen nicht für den letzten Spieltag.
Dieses sind keine Spielverlegungen,
die der Zustimmung des Gastvereins bedürfen, wenn der Heimverein den
Gastverein spätestens bis zum Abgabetermin (Poststempel) für
die Rangliste der Hinrunde hierüber benachrichtigt. Für die Regionalliga
und die Oberligen gilt dies nur bis zur Frist von § 51 Ziffer 2 der
Spielordnung.
Würde ein Verein infolge
von Nach- oder Vorverlegungen mit einer Mannschaft zwei Verbandsspiele
am selben Tag austragen müssen, so gilt die Spielverlegung, die zuerst
(lt. Poststempel) vorgenommen wurde.
§ 51 Ziffer 2 (Spielbeginn)
1. Die im Terminplan angesetzten
Spiele beginnen an Samstagen um 18.00 Uhr und an Sonntagen um 10.00 Uhr.
2. Die Spiele der Regionalliga-West
und der Oberligen werden nach Möglichkeit nach dem Spielplan der Bundesliga
ausgetragen.
Die Anfangszeiten der Spiele
werden durch den Heimverein festgelegt. Spielbeginn ist an Samstagen zwischen
16.00 und 18.00 Uhr, an Sonntagen zwischen 10.00 und 15.00 Uhr.
Die Anfangszeiten müssen
dem Staffelleiter der Regionalliga-West und den Oberligen bis zum 10.07.
(Poststempel) mitgeteilt werden. Geschieht dies nicht, gelten verbindlich
die Anfangszeiten lt. § 51 Ziffer 1 SpO.
Der Spielbeginn des letzten
Spieltages in der Regionalliga und den Oberligen wird für alle Spiele
einheitlich auf Sonntag 11.00 Uhr festgelegt, wobei dieser Spieltag nicht
verlegt werden kann.
§ 65 Ziffer 3 (Spielbericht)
3. Auf dem Spielbericht
muss die Identität der eingesetzten Spieler und der mitwirkenden Ersatzspieler
klar erkennbar sein. Bei Namensgleichheit in der Vereins-Spielberechtigungsliste
ist immer der Vorname auf dem Spielbericht mit aufzuführen.
III. Änderungen der Jugendspielordnung
§ 23 Ziffer 1 d)
1. Jugendliche dürfen
in Seniorenmannschaften eingesetzt werden, wenn folgende Voraussetzungen
erfüllt sind:
d) der Verein muss mit mindestens
einer Jugend-, Schüler- oder Minimannschaft an den Verbandsspielen
des BLV-NRW teilnehmen.
Dies gilt nicht für
das 2. Jahr der Altersklasse U19.
IV. Änderungen der Geschäftsordnung
§ 31 (Veröffentlichung)
Beschlüsse, die für
die Mitglieder des Verbandes von Interesse sind, insbesondere Beschlüsse,
die der Spiel- und Jugendausschuss hinsichtlich des laufenden Spielbetriebes
treffen, sind spätestens in der übernächsten Ausgabe der
Badminton-Rundschau nach den jeweiligen Sitzungen zu veröffentlichen.
Beschlüsse, die die lfd. Spielsaison betreffen, erhalten mit der Veröffentlichung
Gültigkeit oder mit Bekanntgabe an die Betroffenen.
V. Änderungen der Turnierordnung
Ziffer 51 a, Absatz VI.
(Durchführung des Turniers)
Der Schiedsrichter übt
sein Amt in der Schiedsrichterkleidung aus: dunkelgrünes Polohemd
oder Sweatshirt, schwarze Hose (schwarzer Rock), schwarze Strümpfe
und schwarze Schuhe.
Schiedsrichter, die nicht
in o. a. Kleidung erscheinen, werden vom Referee vom Einsatz ausgeschlossen.
Der Schiedsrichter gilt somit als nicht gemeldet.
VI. Sonstige Anträge
Herr Herbert Manthey ist
gem. § 3 Ziffer 2 der Satzung zum Ehrenmitglied ernannt worden.
Bericht
von
Ulrike Thomas
NRW Verbandstag wählte zwei neue
Vorstandsmitglieder
Überraschung gab
es bei der Wahl der Spielausschussbeisitzer
Neu war in diesem Jahr, dass
der Verbandstag mit einer Power point - Präsentation untermalt wurde.
Dafür gab es allgemeines Lob. Neu war auch, dass die Kooperationspartner,
Firma Yonex und die Rheinlandversicherung sich präsentieren
durften. Für die Delegierten gab es kleine Geschenke, von der Firma
Victor und Ulrich Schaaf ein sprechendes Männchen und von der Firma
Yonex einen Schlüsselanhänger.
Die sonst nüchterne
Tagesordnung wurde von Manfred Wagner abgehandelt, der (und auch die übrigen
Vorstandsmitglieder incl. der Juristen) ins Schwitzen kam, als bei einem
Satzungsänderungsantrag die Frage geklärt werden musste, ob die
Stimmenthaltungen bei der Auszählung der 2/3 Mehrheit von den abgegebenen
Stimmen abgezogen werden musste oder nicht. Nach einer Diskussion wurde
dies durch Nachlesen des § 30.Ziff.2 der Satzung in Verbindung mit
§ 16 Ziff. 8 der Geschäftsordnung geklärt.
Herbert Manthey war gleich
zweimal Mittelpunkt der Veranstaltung. Mit ausführlichen Worten zu
seinen Verdiensten um den Badminton Sport wurde er von Präsident Ulrich
Schaaf verabschiedet, da er als Sportwart nicht mehr kandidierte. Die Delegierten
würdigten seine Arbeit in dem sie den Antrag zum Ehrenmitglied einstimmig
bewilligten. Aus seinen Dankesworten war zu entnehmen, dass es ihm nicht
leicht gefallen ist, diese wichtige Aufgabe eines Sportwartes abzugeben.
Klaus Bauer und Manfred Doetsch
durften die ersten frisch gepressten Ehrenplaketten des Landesverbandes
in Empfang nehmen.
Nicht unbedingt als Sensation
zu betrachten, da im Vorfeld bereits Gespräche geführt wurden
(die BR berichtete darüber), sind einstimmig der neue Sportwart Bernd
Wessels und der neue Schiedsrichterwart Günter Wagner gewählt
worden.
Nicht vorauszusehen war allerdings
die Wahl der Beisitzer im Spielausschuss. Trotz des Antrages auf Wiederwahl,
gelang es den langjährigen Spielausschussbeisitzern Alfred Unruh und
Lutz Sotta nicht, die Mehrheit der Stimmen auf sich zu vereinigen. In drei
Wahlgängen wurden zwei neue Beisitzer gewählt. Klaus-Dieter Kolbe,
der in seiner Vorstellung bemerkte, dass bei Einstellung eines neuen Kutschers,
auch die Pferde ausgewechselt werden sollten, gewann die Wahl für
den ersten Beisitzerposten. Ihm folgte dann Erhard Büttner für
den zweiten Beisitzerposten. Spannend wird es, wenn der Spielausschuss
in seiner neuen Konstellation tagt und dem Vorstand einen Vorschlag für
den Einsatz des nun durch Bernd Wessels freigewordenen dritten Beisitzerposten
unterbreiten muss. Wird einer der „alten“ Beisitzer wieder ins Boot genommen?
Komplettiert ist der Ausschuss mit dem langjährigen Beisitzer Klaus
Bauer, der erst im letzten Jahr wiedergewählt wurde.
Zu den Anträgen in Kurzform:
Die Anträge 1,2, 3,
und 5 wurden ohne große Diskussion angenommen. Der Antrag 4 wurde
vom Antragsteller, FC Langenfeld zurückgezogen. Der Antrag Nr. 6 ,
die Gründung eines Verbandsrates, wurde durch Antrag des Spielausschusses
ergänzt, aber von den Delegierten abgelehnt. Der Ursprungsantrag wurde
mit knapper 2/3 Mehrheit angenommen. Ohne große Probleme wurden dann
die Anträge 7 – 11 angenommen. Antrag Nr. 12 war unzulässig und
Antrag 13 wurde wiederum angenommen. Bei Antrag Nr. 14 kam es zur Diskussion,
er wurde schließlich mit einer Änderung des Antragstellers mehrheitlich
angenommen. Antrag 15 und sonstiger Antrag Nr. 1 wurden ebenfalls angenommen.
Bericht von
Horst Rosenstock
53. Ordentlicher Verbandstag des BLV-NRW
Herbert Manthey wurde
Ehrenmitglied
Die Mitgliedsvereine des
BLV – NRW, sind offensichtlich mit der Arbeit ihres Präsidiums und
Vorstands sehr zufrieden, wie anders ist es zu erklären, dass nur
nur 96 Vereine, knapp 16 % der 611 Vereine des BLV, den Weg nach Duisburg
zum diesjährigen Verbandstag gefunden hatten. Noch vor dem eigentlichen
Verbandstag hatten die Partner des BLV-NRW, Rheinland Versicherungen
und Yonex Gelegenheit ihre Dienste vorzustellen, zudem bekamen alle Delegierten
ein Präsent der Fa. Victor überreicht sowie einen Schlüsselanhänger
der Fa. Yonex, die Fa. Ulrich Schaaf hatte hier die entsprechenden Kontakte
hergestellt. Als neue Mitarbeiterin der Geschäftsstelle wurde die
Breitensportreferentin Katrin Sattler der Versammlung vorgestellt.
Wie immer vor Einstieg in
die Tagesordnung waren die angenehmen Aufgaben durch den Präsidenten
Ulrich Schaaf zu erfüllen und diese gab es reichlich. Die Breitensportwartin,
Elke Schmidt-Walter, hatte Geburtstag und durfte sich über einen Blumenstrauß
des Präsidenten freuen. Mit dem Merscheider TV, dem BC Westfalia Herne
und dem PSV Gelsenkirchen-Buer konnten im vergangenen Jahr drei Clubs auf
fünfzigjährige Mitgliedschaft im BLV zurückblicken, sie
erhielten ein Präsent, leider war jedoch nur der BC Westfalia Herne
anwesend um dieses in Empfang zu nehmen.
In einer Laudatio würdigte
dann der Präsident die Verdienste von Herbert Manthey, welcher nicht
mehr als Sportwart kandidierte. Herbert Manthey arbeitet seit 41 Jahren
im BLV und davon 36 Jahre als Sportwart, auch im Deutschen Badminton Verband
war Herbert Manthey aktiv und leitete hier den Spielauschuss zwei Jahre
lang. Das Präsidium verabschiedete ihn mit einem Präsent.
Dann zwei hochkarätige Ehrungen, indem das Präsidium erstmals
die neu geschaffene Ehrenplakette des BLV-NRW an verdienstvolle Funktionäre
verleihen konnte. Klaus Bauer (Langenfeld) ist seit 1975 in der Verbandsarbeit
tätig und gehört nun seit 20 Jahren dem Spielausschuss als Beisitzer
an, außerdem ist er seit vielen Jahren Mitglied der Satzungskommission
des Verbandes. Manfred Doetsch (Neukirchen-Vluyn) gehört nunmehr seit
34 Jahren als Beisitzer dem Bezirksauschuss Nord I an und war als nationaler
und internationaler Schiedsrichter bei Veranstaltungen in NRW nicht wegzudenken.
Herzlichen Glückwunsch an die beiden ersten Ehrenplakettenträgern
des Landesverbandes auch von dieser Stelle. Mit Dankesworten von Vizepräsident
Wilfried Jörres verabschiedet wurde auch der Schiedsrichterwart Gunter
Fettinger, welcher nach nur einjähriger Amtszeit aus persönlichen
Gründen nicht mehr für diese Position zur Verfügung steht.
Als Versammlungsleiter führte
in bewährter Manier der Vorsitzende der Spruchkammer II Manfred Wagner
(Krefeld) dann Regie durch die satzungsgemäßen Aufgaben des
53. Ordentlichen Verbandstages, er hatte diesmal ein leichtes und angenehmes
arbeiten. Wie zufrieden die Vereine mit ihrer Verbandsführung sind,
zeigte auch die Tatsache, dass zu den Tätigkeitsberichten und zu Kassenbericht
und Haushaltsplan nicht eine einzige Wortmeldung zu verzeichnen war, also
offenbar allseitige Zustimmung zum Geleistetem im vergangenem Jahr und
zu den geplanten Ausgaben im laufendem Zeitraum.
Auch schienen die Anträge
zu Satzungs- und Ordnungsänderungen gut vorbereitet, bis auf einen
Antrag welcher vom Antragsteller zurückgezogen wurde und einer Änderung
in einem Antrag, gab es kaum Wortmeldungen. Lediglich der Antrag zur Einführung
eines Verbandsrates sorgte für längere Diskussionen, da hier
eine Erweiterung der vorgesehenen Verbandsrats Mitglieder gefordert wurde.
Da es sich hier um einen Satzungsänderung handelte war eine zweidrittel
Mehrheit erforderlich, hier kam es zu unterschiedlichen Auffassungen von
welcher Stimmenzahl. Die Juristen unter den Anwesenden angeführt vom
Vorsitzenden des Verbandsgerichts Michael Budczinski sorgten dann für
Klarheit, der erweiterte Antrag wurde dann jedoch abgelehnt und die ursprüngliche
Fassung wurde angenommen.
Ein Höhepunkt des Verbandstages
bildete dann der Antrag des Vorstandes Herbert Manthey zum Ehrenmitglied
des Verbandes zu ernennen, unter großem Beifall stimmten die Delegierten
diesem Antrag zu und Herbert Manthey nahm die Ernennungsurkunde aus den
Händen von Präsident Ulrich Schaaf entgegen.
Sichtlich gerührt bedankte
sich das nun insgesamt fünfte Ehrenmitglied des BLV-NRW für die
höchste Auszeichnung die der Verband zu vergeben hat.
Die nun anstehenden Wahlen
brachten keine Sensationen sondern deutliche Mehrheiten zu Stande, auch
hier war wieder gute Vorarbeit geleistet worden.
Ulrich Schaaf wurde
im Amt des Präsidenten bestätigt, Bernd Wessels übernahm
den Vorsitz im Spielausschuss wie schon länger geplant, Elke Schmidt-Walter
ist weiter Breitensportwartin und neuer Schiedsrichterwart wurde der bisherige
Beisitzer Günter Wagner. Spannung kam dann allerdings bei der
Wahl für zwei Beisitzerposten im Spielausschuss auf, neben den
Amtsinhabern Alfred Unruh (Essen) und Lutz Sotta (Düren) kandidierten
auch die Bezirkswarte Süd I und Süd II Klaus-Dieter Kolbe (Dormagen)
und Erhard Büttner (Pulheim). Nach dem ersten Wahlgang war eine Stichwahl
zwischen Kolbe und Büttner erforderlich, welche Kolbe vorn sah, im
dritten Wahlgang setzte sich Büttner gegen Unruh durch, da Sotta nicht
mehr antrat. Man darf nun gespannt sein wenn der neue Spielausschuss auf
den von Bernd Wessels freigemachten Beisitzerposten in seine Reihen holen
wird. Das gleiche Verfahren ist hier auch im Schiedsrichterausschuss erforderlich,
wo ja Günter Wagner den Beisitzerposten durch seine Wahl zum Vorsitzenden
freimacht.
Dann gab es überwiegend
Wiederwahlen zu vermelden, Beisitzer im Verbandsgericht sind weiterhin
Roland Breidenbach und Rolf Mohrmann, die Spruchkammer I wird wieder von
Elfried Donat mit ihren zu wählenden Ersatzbeisitzern Klaus Nolde
und Adolf Richard Spies geleitet. Die Spruchkammer II wird weiterhin unter
der Leitung von Manfred Wagner stehen, seine neuen Ersatzbeisitzer sind
auch die alten, nämlich Carmen Büttner und Michael Storch. Hajo
Büschgens ist wieder Kassenprüfer mit Werner Lammerich als neu
gewähltem Partner. Auch die Ersatz Kassenprüfer haben mit Wilhelm
Schmitz einen neuen Mann an der Seite von Hans Hartmann welcher wieder
gewählt wurde.
Man konnte diesmal so, wahrlich
von einem harmonischen gelungenen Verbandstag reden, möge dieses auch
für zukünftige Verbandstage so bleiben.
Einladung
Gem. § 12 der Verbandssatzung
berufe ich hiermit den Verbandstag 2005 zum
21. Mai 2005, 14.30 Uhr ein, Einschreibung: 14.00 Uhr
Ort: Aula der Sportschule
Wedau, Friedrich-Alfred-Str., Duisburg-Wedau
Für die Entsendung der
Delegierten wird auf § 12 Ziffer 7 der Verbandssatzung hingewiesen.
Zu Punkt 11 der Tagesordnung wird darauf aufmerksam gemacht, dass nur Verbandsangehörige
gewählt werden können, die anwesend sind oder eine schriftliche
Erklärung abgegeben haben, dass sie sich zur Wahl stellen und ggf.
die auf sie entfallene Wahl annehmen.
Anträge zu Punkt 6.
und 7. der Tagesordnung müssen bis zum 26.03.2005 (Poststempel) an
die Geschäftsstelle abgegeben sein. Abschließend möchte
ich es nicht versäumen, auf § 10 Ziffer 8 der Satzung aufmerksam
zu machen. Er schreibt verbindlich vor, dass von bestimmten Ausnahmen abgesehen,
ein Verbandsmitglied, das dem Verbandstag fernbleibt, eine Ordnungsgebühr
von EUR 15,-- zu entrichten hat. |