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des BLV-NRW
21.06.2005
Verbandstag 2005

Rechenschaftsberichte der Amtsträger
Beschlüsse und Wahlergebnisse 
     Hinter den Anträgen und Wahlen sind in rot die Beschlüsse und Wahlergebnisse vom 21.5.2004 festgehalten (alle Angaben ohne Gewähr)
Fotos
     (zum Vergrößern bitte Fotos anklicken)
Einladung

zu den offiziellen Beschlüssen

Bericht   von Ulrike Thomas
Bericht   von Horst Rosenstock

zur Vorschau des Präsidenten (BR 4)
Präsent zum Verbandstag

Tagesordnung

01. Feststellung der stimmberechtigten Teilnehmer und der Stimmenzahl
      durch Versammlungsleiter Manfred Wagner

02. Beschlussfassung über die Zulassung evtl. vorliegender Dringlichkeitsanträge 
      keine Dringlichkeitsanträge

03. Rechenschaftsbericht der Vorstandsmitglieder und besonderer Amtsträger 


Präsident Ulrich Schaaf begrüßt die Versammlung


Verabschiedung Sportwart Herbert Manthey: Viele Jahrzehnte Arbeit für den BLV NRW an der vordersten Front.


Klaus Bauer  und Manfred Doetsch (in der Mitte der Präsident U.Schaaf) erhalten als Erste 
die neue BLV-Ehrenplakette für ihre besonders hervorragenden Verdienste um den Badmintonsport 


Westfalia Herne bei der Ehrung zum 50-jährigen Bestehen durch den Präsidenten
 

      keine Fragen zu den Berichten

04. Bericht der Kassenprüfer

05. Genehmigung des Rechnungsergebnisses für das Haushaltsjahr 2004   Zustimmung


"Zivi" Sebastian Staats warf Daten und Fotos an die Wand und bot der  Versammlung eine perfekt Präsentation 
 

06. Anträge zur Satzung und zu den Ordnungen

  • Antrag 1    angenommen
  • Antrag 2    angenommen
  • Antrag 3    angenommen
  • Antrag 4    vom Antragsteller zurückgezogen
  • Antrag 5    angenommen
  • Antrag 6    angenommen in der ursprünglich vorgelegten Form.

  •                    Ein Änderungsantrag, auch die Beisitzer des Spielausschuss 
                       einzubeziehen, erhielt nicht die erforderliche 2/3-Mehrheit.
  • Antrag 7    angenommen
  • Antrag 8    angenommen
  • Antrag 9    angenommen
  • Antrag 10   angenommen
  • Antrag 11   angenommen
  • Antrag 12   nicht zugelassen, muss zunächst auf dem Jugendverbandstag behandelt werden
  • Antrag 13   angenommen
  • Antrag 14   angenommen in veränderter Form. Der letzte Satz lautet nun:

  •                  "Beschlüsse, die die lfd. Spielsaison betreffen, erhalten mit der 
                      Veröffentlichung oder mit Bekanntgabe an die Betroffenen Gültigkeit."
  • Antrag 15   angenommen
07. Sonstige Anträge
  • Sonstiger Antrag 1   angenommen

  • Damit wurde Herbert Manthey zum Ehrenmitglied des BLV NRW ernannt.

    Ehrenmitglied Herbert Manthey, Ulrich Schaaf
08. Genehmigung des Haushaltsplans 2005   Zustimmung

09. Wahl eines Versammlungsleiters und der Wahlhelfer    Manfred Wagner und die Damen der Geschäftsstelle

10. Entlastung des Vorstandes und der Ausschüsse für den Berichtszeitraum   Zustimmung

11. Satzungsgemäße Neuwahlen

      A) des Vorstandes gem. § 13 Ziff. 10 der Satzung
          a) Präsident   bisher Ulrich Schaaf    Wiederwahl 
          b) Sportwart   bisher Herbert Manthey       neu gewählt: Bernd Wessels 

Der neue Sportwart Bernd Wessels nach seiner Wahl bei den weiteren Abstimmungen

          c) Breitensportwartin  bisher Elke Schmidt-Walter   Wiederwahl 
          d) Schiedsrichterwart  bisher Gunter Fettinger      neu gewählt: Günter Wagner 

Die neuen Vorstandsmitglieder v.li. Bernd Wessels, Günter Wagner

      B) die Beisitzer des Spielausschusses gem. § 14 Ziff. 5 der Satzung
          a) bisher Lutz Sotta 
          b) bisher Alfred Unruh 
          als weitere Kandidaten wurden vorgeschlagen
              Frank Müller (stellte sich nicht zur Wahl), Klaus-Dieter Kolbe, Erhard Büttner
              1.Wahlgang: Kolbe 48, Büttner 39, Sotta 37, Unruh 27 Stimmen 
              2.Wahlgang (Stichwahl): Kolbe 78, Büttner 68 Stimmen
              3.Wahlgang (Lutz Sotta trat nicht mehr an): Büttner 87, Unruh 55 Stimmen
                    somit: 1.Beisitzer Klaus-Dieter Kolbe, 2.Beisitzer Erhard Büttner

Erhard Büttner, Klaus-Dieter Kolbe wurden als neue SpA-Beisitzer gewählt


Der neue Spielausschuss, v.l. Bernd Wessels, Klaus Bauer, Erhard Büttner, Klaus-Dieter Kolbe
Der freie Platz des 4.Beisitzers wird in Kürze vom Vorstand kommissarisch besetzt.
 
 

      C) der Rechtsorgane gem. § 19 Ziff. 3 der Satzung
          a) Beisitzer des Verbandsgerichts
              1. bisher Roland Breidenbach      Wiederwahl 
              2. bisher Rolf Mohrmann      Wiederwahl 
          b) Spruchkammer I

Elfriede Donat nach der Wiederwahl
              1. Vorsitzende bisher Elfriede Donat     Wiederwahl 
              2. Ersatzbeisitzer bisher Klaus Nolde      Wiederwahl 
              3. Ersatzbeisitzer bisher Adolf Richard Spies     Wiederwahl 
 

          c) Spuchkammer II
              1. Vorsitzender bisher Manfred Wagner      Wiederwahl 
              2. Ersatzbeisitzer bisher Carmen Büttner     Wiederwahl 
              3. Ersatzbeisitzer bisher Michael Storch     Wiederwahl 

12. Wahl der satzungsgem. Kassenprüfer
       Im Amt sind:
          a) Dieter Schenk  seit 2004        neu gewählt: Werner Lammerich 
          b) Hajo Büschgens  seit 2004      Wiederwahl 
          c) Ersatzkassenprüfer: 
              Hans Hartmann  seit 2004     neu gewählt: Wilhelm Schmitz 

Wilhelm Schmitz, Werner Lammerich

13. VerschiedenesHinweis auf  7.German International am 27.-29.05.2005
                                 Größtes Europ. Badminton Turnier für Behinderte in Dortmund 

Ulrich Schaaf
Präsident des BLV-NRW


Yonex präsentierte seine neue Kollektion



Beschlüsse

I. Änderungen der Satzung

§ 12 Ziffer 10 b) (Der Verbandstag)
10. Der Verbandstag ist das oberste Organ des Verbandes. Seine Aufgaben sind insbesondere:
a) den Vorstand (außer dem Vorsitzenden des Jugendausschusses und dem Leiter der Geschäftsstelle), und die Mitglieder der Rechtsorgane zu wählen
b) die Beisitzer des Spielausschusses zu wählen
c) Änderungen der Satzung und Ordnungen zu beschließen bzw. nach Maßgabe des § 23 der Jugendordnung zu bestätigen
d) den Jahresabschluss des vergangenen Jahres und den Haushaltsplan zu genehmigen
e) die regelmäßigen und unregelmäßigen Verbandsabgaben festzulegen
f) jährlich zwei Kassenprüfer und einen Ersatzkassenprüfer zu wählen; die Kassenprüfer dürfen nicht länger als zwei Jahre hintereinander tätig sein und keinem anderen Verbandsorgan angehören.
 

§ 13, Neue Ziffer 4 (Der Vorstand)
4. Der Vizepräsident ist für den Leistungssport im Verband zuständig. Neben dem Breiten- und Wettkampfsport hat er die Aufgabe, eine Koordination der Ausschüsse (§§ 14 – 18 der Satzung) bei Ressort übergreifenden Aufgaben herzustellen und spezielle Aufgaben  aus diesem Tätigkeitsbereich den Ausschussmitgliedern oder anderen geeigneten Amtsträgern zu übertragen.
§ 13 alte Ziffer 4 wird Ziffer 5
§ 13 alte Ziffer 5 wird Ziffer 6
§ 13 alte Ziffer 6 wird Ziffer 7
§ 13 alte Ziffer 7 wird Ziffer 8
§ 13 alte Ziffer 8 wird Ziffer 9
§ 13 alte Ziffer 9 wird Ziffer 10
§ 13 alte Ziffer 10 wird Ziffer 11
§ 13 alte Ziffer 11 wird Ziffer 12
 

§ 13 a Ziffer 2 + 4 (Der Verbandsausschuss Leistungssport)
1. Der Verbandsausschuss Leistungssport ist das Organ des Verbandes, dass den Vizepräsidenten bei seinen Aufgaben nach § 13 Ziffer 4 der Satzung unterstützt. Er hat dabei die Aufgaben und Zuständigkeiten der satzungsgemäßen Organe und Amtsträger zu koordinieren und spezielle Aufgaben aus diesem Tätigkeitsbereich seinen Ausschussmitgliedern oder anderen geeigneten Amtsträgern zu übertragen.
2. Der Verbandsausschuss Leistungssport setzt sich zusammen aus:
a) dem Vizepräsidenten als Vorsitzenden
b) einem Landestrainer
c) einem Mitglied des Spielausschusses
d) einem Mitglied des Jugendausschusses
Nach Notwendigkeit können weitere Personen hinzugezogen werden.
3. Die Aufgabenverteilung regelt der Vorsitzende unter Mitwirkung aller Ausschussmitglieder.
4. Die Ausschussmitglieder zu 2c + d) werden von den jeweiligen Ausschüssen bis auf Widerruf bestellt.
 

§ 21 Ziffer 2, § 23 und 23a (Referenten)
§ 21 Referenten mit besonderer Aufgabenstellung
1. Der Verbandstag und der Vorstand können weitere Referenten ernennen und ihnen Aufgaben übertragen, um die Verwaltung des Verbandes zu erleichtern.
2. Ständige Referenten mit besonderer Aufgabenstellung sind:
a) der Pressereferent
b) der Schulsportreferent
c) der Sportmedizinische Referent
 

§ 23 Der Schulsportreferent
1. Der Schulsportreferent ist für alle Fragen, die den Badmintonsport in der Schule betreffen, zuständig, soweit der Verband davon betroffen ist.
2. Er hat einen engen Kontakt zu allen Stellen der Schulverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen zu unterhalten, um den Badmintonsport in der Schule einzuführen und zu intensivieren.
3. Er hat den Organen und Mitgliedern des Verbandes Anregungen zu geben, wie der Badmintonsport in den Schulen unterstützt werden kann.
4. In Zusammenarbeit mit dem Jugend- und Lehrausschuss hat er zu prüfen, inwieweit die Forderungen des Leistungssports im Verband mit denen der Schule abgestimmt werden können und welche Maßnahmen zur Erleichterung in diesem Zusammenhang für die Schüler und Jugendlichen getroffen werden können.
5. Der Schulsportreferent ist berechtigt, Aufgaben, die in seine Zuständigkeit fallen, zu delegieren, die dann in seinem Auftrage durchgeführt werden.
 

§ 23a Der Sportmedizinische Referent
1. Der Sportmedizinische Referent ist für alle Fragen, die die sportmedizinische und physiotherapeutische Versorgung der aktiven Spieler und Spielerinnen betrifft, zuständig, soweit der Verband davon betroffen ist.
2. Er hat die Verbindung zu sportmedizinischen Einrichtungen, insbesondere Olympiastützpunkten, sportmedizinischen Instituten und Institutionen, die sich der Rehabilitation widmen, zu unterhalten und zwischen diesen und den Sportlern zu vermitteln.
3. Er hat den Organen und Mitgliedern des Verbandes Anregungen zu geben, wie die Gesundheit im Sport zu fördern und zu erhalten ist.
4. In Zusammenarbeit mit dem Jugend- und Lehrausschuss hat er zu prüfen, inwieweit die Forderungen der Sportmedizin im Leistungssport, insbesondere bei Lehrgangs- und Wettkampfmaßnahmen gewahrt sind und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zu veranlassen.
5. Der Sportmedizinische Referent ist berechtigt, Aufgaben, die in seine Zuständigkeit fallen, zu delegieren, die dann in seinem Auftrag durchgeführt werden.
 

§ 24a  (Der Verbandsrat)
1. Zweck und Aufgabe des Verbandsrates ist, den Vorstand mit Beratung und Vorschlägen zu unterstützen. Durch eine jährliche Tagung (möglichst im ersten Quartal, aber nach den Bezirks- bzw. Bezirksjugendtagen), soll eine konstruktivere Zusammenarbeit, insbesondere mit den Bezirken gewährleistet werden.
2. Der Verbandsrat setzt sich zusammen aus:
a) dem Vorstand
b) allen Referenten nach § 21 Ziffer 1 und 2
c) den Bezirkswarten und Bezirksjugendwarten
d) den Ehrenmitgliedern
3. Der Verbandsrat tritt auf Einladung des Präsidenten und unter dessen Vorsitz, auf Beschluss des Vorstandes, zusammen. 
Er ist unter Angabe der Tagesordnung mindestens drei Wochen vorher einzuberufen.
4. Die Kosten trägt der Verband.
 
 

II. Änderungen der Spielordnung

§ 22 Ziffer 4 und 5 (Termine)
4. Es besteht grundsätzlich ein Spielverbot für Samstage und Sonntage, an denen Meisterschaften und offizielle Turniere des BLV-NRW oder an denen Meisterschaften des DBV im Verbandsgebiet des BLV-NRW stattfinden. 
Ausnahmen sind möglich:
a) Es bestehen keine Einschränkungen für den Seniorenspielbetrieb bei Jugendveranstaltungen und für den Jugendspielbetrieb bei Seniorenveranstaltungen
b) Bei Meisterschaften des BLV-NRW und des DBV, bei vorheriger Einigung der beteiligten Vereine und der danach erfolgten Genehmigung des Spiel/oder Jugendausschusses. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Durchführung der Spiele auf die betreffende Veranstaltung keinen Einfluss haben.
c) Bei offiziellen Turnieren des BLV-NRW bei Einigung der beteiligten Vereine.
5. Während der Weihnachtsferien, Osterferien, Herbstferien und Karneval sind Verbandsspiele bei Einigung der beteiligten Vereine  zulässig. Gleiches gilt für die Wochenenden unmittelbar vor Beginn und unmittelbar nach Ende der vorgenannten Ferien.
 

§ 45.2 (Eingrenzung der Spielverlegungen)
Spielverlegungen sind nur bis zu zwei Wochenenden vor und bis zu zwei Wochenenden nach dem ursprünglich angesetzten Termin zulässig, wobei der Termin des letzten Spieltages nicht überschritten werden darf. Abweichungen hiervon ohne ausdrückliche Genehmigung des Spiel- bzw. Jugendausschusses gelten als eigenmächtige Spielverlegungen und werden mit Punktabzug für beide Vereine und mit den entsprechenden Ordnungsgebühren geahndet. Sollten Spiele aus der Hinrunde in den Zeitraum der Rückrunde verlegt worden sein, gilt der Stand der Rangliste, der zum originären Zeitpunkt des Spieltages gegolten hätte.
 

§ 46 Absatz 1 und 2 (Spielverlegungen ohne Zustimmung des Gastvereins)
Der Heimverein kann den Gast zu Verbandsspielen - unter Beachtung von § 22 Ziffer 4 und § 51 Ziffer 1 sowie § 45 Ziffer 2 der Spielordnung - für einen anderen Spieltag, an einem Samstag, Spielbeginn 18.00 Uhr bzw. Sonntag, Spielbeginn 10.00 Uhr einladen, wobei unter Einbeziehung § 50.1 SpO auch zeitliche Verschiebungen möglich sind. Gilt in der Regionalliga und den Oberligen nicht für den letzten Spieltag.

Dieses sind keine Spielverlegungen, die der Zustimmung des Gastvereins bedürfen, wenn der Heimverein den Gastverein spätestens bis zum Abgabetermin (Poststempel) für die Rangliste der Hinrunde hierüber benachrichtigt. Für die Regionalliga und die Oberligen gilt dies nur bis zur Frist von § 51 Ziffer 2 der Spielordnung.

Würde ein Verein infolge von Nach- oder Vorverlegungen mit einer Mannschaft zwei Verbandsspiele am selben Tag austragen müssen, so gilt die Spielverlegung, die zuerst (lt. Poststempel) vorgenommen wurde.
 

§ 51 Ziffer 2 (Spielbeginn)
1. Die im Terminplan angesetzten Spiele beginnen an Samstagen um 18.00 Uhr und an Sonntagen um 10.00 Uhr.
2. Die Spiele der Regionalliga-West und der Oberligen werden nach Möglichkeit nach dem Spielplan der Bundesliga ausgetragen.
Die Anfangszeiten der Spiele werden durch den Heimverein festgelegt. Spielbeginn ist an Samstagen zwischen 16.00 und 18.00 Uhr, an Sonntagen zwischen 10.00 und 15.00 Uhr.
Die Anfangszeiten müssen dem Staffelleiter der Regionalliga-West und den Oberligen bis zum 10.07. (Poststempel) mitgeteilt werden. Geschieht dies nicht, gelten verbindlich die Anfangszeiten lt. § 51 Ziffer 1 SpO.
Der Spielbeginn des letzten Spieltages in der Regionalliga und den Oberligen wird für alle Spiele einheitlich auf Sonntag 11.00 Uhr festgelegt, wobei dieser Spieltag nicht verlegt werden kann.
 

§ 65 Ziffer 3 (Spielbericht)
3. Auf dem Spielbericht muss die Identität der eingesetzten Spieler und der mitwirkenden Ersatzspieler klar erkennbar sein. Bei Namensgleichheit in der Vereins-Spielberechtigungsliste ist immer der Vorname auf dem Spielbericht mit aufzuführen.
 
 

III. Änderungen der Jugendspielordnung

§ 23 Ziffer 1 d) 
1. Jugendliche dürfen in Seniorenmannschaften eingesetzt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

d) der Verein muss mit mindestens einer Jugend-, Schüler- oder Minimannschaft an den Verbandsspielen des BLV-NRW teilnehmen.
Dies gilt nicht für das 2. Jahr der Altersklasse U19.
 
 

IV. Änderungen der Geschäftsordnung

§ 31 (Veröffentlichung)
Beschlüsse, die für die Mitglieder des Verbandes von Interesse sind, insbesondere Beschlüsse, die der Spiel- und Jugendausschuss hinsichtlich des laufenden Spielbetriebes treffen, sind spätestens in der übernächsten Ausgabe der Badminton-Rundschau nach den jeweiligen Sitzungen zu veröffentlichen. Beschlüsse, die die lfd. Spielsaison betreffen, erhalten mit der Veröffentlichung Gültigkeit oder mit Bekanntgabe an die Betroffenen.
 
 

V. Änderungen der Turnierordnung

Ziffer 51 a, Absatz VI. (Durchführung des Turniers)
Der Schiedsrichter übt sein Amt in der Schiedsrichterkleidung aus: dunkelgrünes Polohemd oder Sweatshirt, schwarze Hose (schwarzer Rock), schwarze Strümpfe und schwarze Schuhe.
Schiedsrichter, die nicht in o. a. Kleidung erscheinen, werden vom Referee vom Einsatz ausgeschlossen. Der Schiedsrichter gilt somit als nicht gemeldet.
 
 

VI. Sonstige Anträge

Herr Herbert Manthey ist gem. § 3 Ziffer 2 der Satzung zum Ehrenmitglied ernannt worden.


Bericht von Ulrike Thomas

NRW Verbandstag wählte zwei neue Vorstandsmitglieder
Überraschung gab es bei der Wahl der Spielausschussbeisitzer

Neu war in diesem Jahr, dass der Verbandstag mit einer Power point - Präsentation untermalt wurde. Dafür gab es allgemeines Lob. Neu war auch, dass die Kooperationspartner, Firma Yonex  und die Rheinlandversicherung sich präsentieren durften. Für die Delegierten gab es kleine Geschenke, von der Firma Victor und Ulrich Schaaf ein sprechendes Männchen und von der Firma Yonex einen Schlüsselanhänger.

Die sonst nüchterne Tagesordnung wurde von Manfred Wagner abgehandelt, der (und auch die übrigen Vorstandsmitglieder incl. der Juristen) ins Schwitzen kam, als bei einem Satzungsänderungsantrag die Frage geklärt werden musste, ob die Stimmenthaltungen bei der Auszählung der 2/3 Mehrheit von den abgegebenen Stimmen abgezogen werden musste oder nicht. Nach einer Diskussion wurde dies durch Nachlesen des § 30.Ziff.2 der Satzung in Verbindung mit § 16 Ziff. 8 der Geschäftsordnung geklärt.

Herbert Manthey war gleich zweimal Mittelpunkt der Veranstaltung. Mit ausführlichen Worten zu seinen Verdiensten um den Badminton Sport wurde er von Präsident Ulrich Schaaf verabschiedet, da er als Sportwart nicht mehr kandidierte. Die Delegierten würdigten seine Arbeit in dem sie den Antrag zum Ehrenmitglied einstimmig bewilligten. Aus seinen Dankesworten war zu entnehmen, dass es ihm nicht leicht gefallen ist, diese wichtige Aufgabe eines Sportwartes abzugeben.

Klaus Bauer und Manfred Doetsch durften die ersten frisch gepressten Ehrenplaketten des Landesverbandes in Empfang nehmen.

Nicht unbedingt als Sensation zu betrachten, da im Vorfeld bereits Gespräche geführt wurden (die BR berichtete darüber), sind einstimmig der neue Sportwart Bernd Wessels und der neue Schiedsrichterwart Günter Wagner gewählt worden.

Nicht vorauszusehen war allerdings die Wahl der Beisitzer im Spielausschuss. Trotz des Antrages auf Wiederwahl, gelang es den langjährigen Spielausschussbeisitzern Alfred Unruh und Lutz Sotta nicht, die Mehrheit der Stimmen auf sich zu vereinigen. In drei Wahlgängen wurden zwei neue Beisitzer gewählt. Klaus-Dieter Kolbe, der in seiner Vorstellung bemerkte, dass bei Einstellung eines neuen Kutschers, auch die Pferde ausgewechselt werden sollten, gewann die Wahl für den ersten Beisitzerposten. Ihm folgte dann Erhard Büttner für den zweiten Beisitzerposten. Spannend wird es, wenn der Spielausschuss in seiner neuen Konstellation tagt und dem Vorstand einen Vorschlag für den Einsatz des nun durch Bernd Wessels freigewordenen dritten Beisitzerposten unterbreiten muss. Wird einer der „alten“ Beisitzer wieder ins Boot genommen? Komplettiert ist der Ausschuss mit dem langjährigen Beisitzer Klaus Bauer, der erst im letzten Jahr wiedergewählt wurde.

Zu den Anträgen in Kurzform:
Die Anträge 1,2, 3, und 5 wurden ohne große Diskussion angenommen. Der Antrag 4 wurde vom Antragsteller, FC Langenfeld zurückgezogen. Der Antrag Nr. 6 , die Gründung eines Verbandsrates, wurde durch Antrag des Spielausschusses ergänzt, aber von den Delegierten abgelehnt. Der Ursprungsantrag wurde mit knapper 2/3 Mehrheit angenommen. Ohne große Probleme wurden dann die Anträge 7 – 11 angenommen. Antrag Nr. 12 war unzulässig und Antrag 13 wurde wiederum angenommen. Bei Antrag Nr. 14 kam es zur Diskussion, er wurde schließlich mit einer Änderung des Antragstellers mehrheitlich angenommen. Antrag 15 und sonstiger Antrag Nr. 1 wurden ebenfalls angenommen.



Bericht von Horst Rosenstock

53. Ordentlicher Verbandstag des BLV-NRW
Herbert Manthey wurde Ehrenmitglied

Die Mitgliedsvereine des BLV – NRW, sind offensichtlich mit der Arbeit ihres Präsidiums und Vorstands sehr zufrieden, wie anders ist es zu erklären, dass nur nur 96 Vereine, knapp 16 % der 611 Vereine des BLV, den Weg nach Duisburg zum diesjährigen Verbandstag gefunden hatten. Noch vor dem eigentlichen Verbandstag  hatten die Partner des BLV-NRW, Rheinland Versicherungen und Yonex Gelegenheit ihre Dienste vorzustellen, zudem bekamen alle Delegierten ein Präsent der Fa. Victor überreicht sowie einen Schlüsselanhänger der Fa. Yonex, die Fa. Ulrich Schaaf hatte hier die entsprechenden Kontakte hergestellt. Als neue Mitarbeiterin der Geschäftsstelle wurde die Breitensportreferentin Katrin Sattler der Versammlung vorgestellt. 

Wie immer vor Einstieg in die Tagesordnung waren die angenehmen Aufgaben durch den Präsidenten Ulrich Schaaf zu erfüllen und diese gab es reichlich. Die Breitensportwartin, Elke Schmidt-Walter, hatte Geburtstag und durfte sich über einen Blumenstrauß des Präsidenten freuen. Mit dem Merscheider TV, dem BC Westfalia Herne und dem PSV Gelsenkirchen-Buer konnten im vergangenen Jahr drei Clubs auf fünfzigjährige Mitgliedschaft im BLV zurückblicken, sie erhielten ein Präsent, leider war jedoch nur der BC Westfalia Herne anwesend um dieses in Empfang zu nehmen. 

In einer Laudatio würdigte dann der Präsident die Verdienste von Herbert Manthey, welcher nicht mehr als Sportwart kandidierte. Herbert Manthey arbeitet seit 41 Jahren im BLV und davon 36 Jahre als Sportwart, auch im Deutschen Badminton Verband war Herbert Manthey aktiv und leitete hier den Spielauschuss zwei Jahre lang. Das Präsidium  verabschiedete ihn mit einem Präsent. Dann zwei hochkarätige Ehrungen, indem das Präsidium erstmals die neu geschaffene Ehrenplakette des BLV-NRW an verdienstvolle Funktionäre verleihen konnte. Klaus Bauer (Langenfeld) ist seit 1975 in der Verbandsarbeit tätig und gehört nun seit 20 Jahren dem Spielausschuss als Beisitzer an, außerdem ist er seit vielen Jahren Mitglied der Satzungskommission des Verbandes. Manfred Doetsch (Neukirchen-Vluyn) gehört nunmehr seit 34 Jahren als Beisitzer dem Bezirksauschuss Nord I an und war als nationaler und internationaler Schiedsrichter bei Veranstaltungen in NRW nicht wegzudenken. Herzlichen Glückwunsch an die beiden ersten Ehrenplakettenträgern des Landesverbandes auch von dieser Stelle. Mit Dankesworten von Vizepräsident Wilfried Jörres verabschiedet wurde auch der Schiedsrichterwart Gunter Fettinger, welcher nach nur einjähriger Amtszeit aus persönlichen Gründen nicht mehr für diese Position zur Verfügung steht.

Als Versammlungsleiter führte in bewährter Manier der Vorsitzende der Spruchkammer II Manfred Wagner (Krefeld) dann Regie durch die satzungsgemäßen Aufgaben des 53. Ordentlichen Verbandstages, er hatte diesmal ein leichtes und angenehmes arbeiten. Wie zufrieden die Vereine mit ihrer Verbandsführung sind, zeigte auch die Tatsache, dass zu den Tätigkeitsberichten und zu Kassenbericht und Haushaltsplan nicht eine einzige Wortmeldung zu verzeichnen war, also offenbar allseitige Zustimmung zum Geleistetem im vergangenem Jahr und  zu den geplanten Ausgaben im laufendem Zeitraum. 

Auch schienen die Anträge zu Satzungs- und Ordnungsänderungen gut vorbereitet, bis auf einen Antrag welcher vom Antragsteller zurückgezogen wurde und einer Änderung in einem Antrag, gab es kaum Wortmeldungen. Lediglich der Antrag zur Einführung eines Verbandsrates sorgte für längere Diskussionen, da hier eine Erweiterung der vorgesehenen Verbandsrats Mitglieder gefordert wurde. Da es sich hier um einen Satzungsänderung handelte war eine zweidrittel Mehrheit erforderlich, hier kam es zu unterschiedlichen Auffassungen von welcher Stimmenzahl. Die Juristen unter den Anwesenden angeführt vom Vorsitzenden des Verbandsgerichts Michael Budczinski sorgten dann für Klarheit, der erweiterte Antrag wurde dann jedoch abgelehnt und die ursprüngliche Fassung wurde angenommen.

Ein Höhepunkt des Verbandstages bildete dann der Antrag des Vorstandes Herbert Manthey zum Ehrenmitglied des Verbandes zu ernennen, unter großem Beifall stimmten die Delegierten diesem Antrag zu und Herbert Manthey nahm die Ernennungsurkunde aus den Händen von Präsident Ulrich Schaaf entgegen. 
Sichtlich gerührt bedankte sich das nun insgesamt fünfte Ehrenmitglied des BLV-NRW für die höchste Auszeichnung die der Verband zu vergeben hat.

Die nun anstehenden Wahlen brachten keine Sensationen sondern deutliche Mehrheiten zu Stande, auch hier war wieder gute Vorarbeit geleistet worden.
Ulrich Schaaf  wurde im Amt des Präsidenten bestätigt, Bernd Wessels übernahm den Vorsitz im Spielausschuss wie schon länger geplant, Elke Schmidt-Walter ist weiter Breitensportwartin und neuer Schiedsrichterwart wurde der bisherige Beisitzer Günter Wagner.  Spannung kam dann allerdings bei der Wahl für zwei  Beisitzerposten im Spielausschuss auf, neben den Amtsinhabern Alfred Unruh (Essen) und Lutz Sotta (Düren) kandidierten auch die Bezirkswarte Süd I und Süd II Klaus-Dieter Kolbe (Dormagen) und Erhard Büttner (Pulheim). Nach dem ersten Wahlgang war eine Stichwahl zwischen Kolbe und Büttner erforderlich, welche Kolbe vorn sah, im dritten Wahlgang setzte sich Büttner gegen Unruh durch, da Sotta nicht mehr antrat. Man darf nun gespannt sein wenn der neue Spielausschuss auf den von Bernd Wessels freigemachten Beisitzerposten in seine Reihen holen wird. Das gleiche Verfahren ist hier auch im Schiedsrichterausschuss erforderlich, wo ja Günter Wagner den Beisitzerposten durch seine Wahl zum Vorsitzenden freimacht.

Dann gab es überwiegend Wiederwahlen zu vermelden, Beisitzer im Verbandsgericht sind weiterhin Roland Breidenbach und Rolf Mohrmann, die Spruchkammer I wird wieder von Elfried Donat mit ihren zu wählenden Ersatzbeisitzern Klaus Nolde und Adolf Richard Spies geleitet. Die Spruchkammer II wird weiterhin unter der Leitung von Manfred Wagner stehen, seine neuen Ersatzbeisitzer sind auch die alten, nämlich Carmen Büttner und Michael Storch. Hajo Büschgens ist wieder Kassenprüfer mit Werner Lammerich als neu gewähltem Partner. Auch die Ersatz Kassenprüfer haben mit Wilhelm Schmitz einen neuen Mann an der Seite von Hans Hartmann welcher wieder gewählt wurde. 

Man konnte diesmal so, wahrlich von einem harmonischen gelungenen Verbandstag reden, möge dieses auch für zukünftige Verbandstage so bleiben.


Einladung
Gem. § 12 der Verbandssatzung berufe ich hiermit den Verbandstag 2005 zum 

      21. Mai 2005, 14.30 Uhr ein, Einschreibung: 14.00 Uhr

Ort: Aula der Sportschule Wedau, Friedrich-Alfred-Str., Duisburg-Wedau
 

Für die Entsendung der Delegierten wird auf § 12 Ziffer 7 der Verbandssatzung hingewiesen. Zu Punkt 11 der Tagesordnung wird darauf aufmerksam gemacht, dass nur Verbandsangehörige gewählt werden können, die anwesend sind oder eine schriftliche Erklärung abgegeben haben, dass sie sich zur Wahl stellen und ggf. die auf sie entfallene Wahl annehmen.

Anträge zu Punkt 6. und 7. der Tagesordnung müssen bis zum 26.03.2005 (Poststempel) an die Geschäftsstelle abgegeben sein. Abschließend möchte ich es nicht versäumen, auf § 10 Ziffer 8 der Satzung aufmerksam zu machen. Er schreibt verbindlich vor, dass von bestimmten Ausnahmen abgesehen, ein Verbandsmitglied, das dem Verbandstag fernbleibt, eine Ordnungsgebühr von EUR 15,-- zu entrichten hat.