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des BLV-NRW
21.05.2004
Verbandstag 2004
Beschlüsse
I. Änderungen der Spielordnung
§ 10 Ziffer 7 (Spielberechtigungsliste)
Der Verein ist verpflichtet für jede am Punktespielbetrieb teilnehmende Mannschaft und für jede zuständige spielleitende Stelle eine Kopie der Spielberechtigungsliste (und evtl. nachträglich ausgestellter Bescheinigungen) zu erstellen. Die Richtigkeit der Kopie wird durch Unterschrift des Vereinsvorsitzenden bzw. des Spartenleiters bestätigt.
Spielleitende Stellen, die zwecks Prüfungen eine Spielberechtigungsliste benötigen, können diese bei der Geschäftsstelle des BLV-NRW anfordern.
Sollten spielleitende Stellen bei Prüfungen (Abgleich der Spielberechtigungsliste mit den eingereichten Ranglisten), die jedoch nicht zwingend vorgeschrieben werden, feststellen, dass Spieler zwar in der Rangliste, jedoch nicht in der Spielberechtigungsliste aufgeführt sind, gelten diese Spieler in einem Mannschaftskampf als nicht angetreten. In derartigen Fällen sind die entsprechenden Umwertungen vorzunehmen und evtl. die Ordnungsgebühren zu verhängen.

§ 12 Wechsel der Spielberechtigung
Ziffer 3 und 5
3. Voraussetzung hierfür ist, dass der Spieler seine Startberechtigung beim alten Verein ordnungsgemäß bis zum 15.04. (Poststempel) eines Jahres schriftlich kündigt. Die Kündigungsfrist verlängert sich für diejenigen Spieler, für die die Saison für den Badminton-Mannschaftssport zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist. In diesem Falle verlängert sich die Frist bis zum fünften Tag (Poststempel) nach der Veranstaltung.

5. Bei Einigung der beteiligten Vereine ist ebenfalls ein Wechsel der Spielberechtigung bis zum 01.08. (Poststempel bei Antragstellung an die Geschäftsstelle des BLV-NRW) eines Jahres möglich.
Die Frist 01.08. (Poststempel) zählt nicht bei einer erneuten Erteilung der Spielberechtigung durch die Geschäftsstelle des BLV-NRW in den Fällen, in denen Spieler mindestens ein Jahr den Badminton-Mannschaftssport nicht ausgeübt haben und auf keiner Rangliste standen, und ihre Startberechtigung gemäß Ziffer 3 ordnungsgemäß bis zum 15.04. beim alten Verein gekündigt haben und keine Einschränkungen gemäß § 13 SpO (Freigabe) mehr bestehen.

§ 29  Teilnahmeberechtigung WM, WM Junioren, WM Senioren
1. Teilnahmeberechtigt sind für die Veranstaltung zu § 23 Ziffer 2a (Westdeutsche Meisterschaft):
a) Alle Spieler der 1. Bundesliga, der 2. Bundesliga, der Regionalliga inkl. der jeweils festgespielten Ersatzspieler zum Meldeschluss für die Westdeutsche Meisterschaft.
b) Die ersten 16 Spieler der NRW-Ranglisten (Einzel und Doppel) zum Meldeschluss für die Westdeutsche Meisterschaft.
c) Pro Bezirk und pro Disziplin je zwei Teilnehmer bzw. Paare.
d) Die ersten vier Spieler aus dem BLV-NRW der jeweiligen DBV-Jugendrangliste U19 im Einzel, Doppel und Mixed zum Zeitpunkt des Meldeschlusses für die Westdeutsche Meisterschaft.
Sondergenehmigungen durch den Spielausschuss bezüglich der Jugendspieler sind möglich. Entsprechende Anträge kann der NRW-Jugendwart an den Spielausschuss stellen. 

2. Grundsätzlich sind im Doppel und Mixed Paarungen, die sich aus teilnahmeberechtigten und nicht teilnahmeberechtigten Spielern zusammensetzen, nicht startberechtigt.

3. Für die Veranstaltung zu § 23 Ziffer 2b (Westdeutsche Meisterschaften der Junioren) sind alle Junioren spielberechtigt und zusätzlich die ersten 16 der jeweiligen NRW-Jugendrangliste U19.

4. Für die Teilnahmeberechtigung zu der Veranstaltung gemäß § 23 Ziffer 2 c (Westdeutsche Meisterschaften der Seniorenklassen) ist die jeweilige Ausschreibung maßgebend.

§ 30 Bezirksmeisterschaften
In jedem Bezirk wird eine Bezirksmeisterschaft ausgetragen. Für die Teilnahmeberechtigung ist die jeweilige Ausschreibung des Bezirkes maßgebend. Bei geringer Meldezahl ist eine gemeinsame Ausrichtung von zwei Bezirken möglich. Dabei hat jeder Bezirk das Melderecht lt. § 29 Ziffer 1 c der Spielordnung.

§ 31 Kreisvorentscheidungen
In jedem Bezirk werden Kreismeisterschaften ausgetragen. Für die Teilnahmeberechtigung ist die jeweilige Ausschreibung des Kreises/Bezirkes maßgebend.

§ 32 Allgemeines zu den §§ 29-31
Die für die Westdeutsche Meisterschaft startberechtigten Spieler sind entsprechend der Ausschreibung unmittelbar von den Vereinen an den Spielausschuss zu melden.
Das Gleiche gilt für die Veranstaltungen Westdeutsche Meisterschaft Junioren (U22) und Westdeutsche Meisterschaft Senioren (O35).
Die lt. § 29 Ziffer 1 c zu meldenden Spieler werden von den Bezirken an den Spielausschuss gemeldet.

§ 39 Ziffer 1 und 7 Mannschaftsmeisterschaften
H. Vereinsranglisten (§§ 29-42)
1. Die Vereine haben für die Hin- und Rückrunde je eine Rangliste aller Spieler, die im Verlauf der Runde bei den Verbandsspielen eingesetzt werden sollen, in der Reihenfolge der Spielstärke im Einzel auf einem vom BLV-NRW vorgeschriebenen und den Vereinen zur Verfügung gestellten Formular einzureichen (siehe Anl. 1 SpO).
       Für die Regionalliga und Oberliga ist bei den Herren zusätzlich eine Doppelrangliste in der Reihenfolge der Spielstärke einzureichen. In der Doppelrangliste müssen alle Stammspieler der jeweiligen Mannschaft aufgeführt sein.
       Für alle übrigen Spielklassen ist die Beurteilung der Spielstärke im Herren-Doppel ein zusätzliches Kriterium.
       Die spielleitenden Stellen/Ausschüsse können spielstarke Doppel als 1. HD festsetzen.
        Die Vereine können dies aber auch selbst beantragen mit Begründung.

7. Eine Rangliste für Herren-Doppel (ab Verbandsliga abwärts, sowie im Damen-Doppel und Mixed ist nicht erforderlich

§ 41 Prüfung der Ranglisten
1. Die Ranglisten für die Regionalliga und die beiden Oberligen werden vom Spielausschuss geprüft. Bei Verstößen gegen die Reihenfolge der Spielstärke der Spieler im Einzel und im Herren-Doppel (betrifft nur Regionalliga und Oberliga), auch ohne Berücksichtigung des Tatbestandes der nachgewiesenen Spielstärke, muss der Spielausschuss innerhalb von zehn Tagen – nach dem Abgabetermin für die Ranglisten (Poststempel) – eine Änderung vornehmen. 
Bei zu spät eingereichten Ranglisten gilt die Frist von zehn Tagen erst ab dem Datum der Zustellung.

§ 42 Änderung von Ranglisten
Ziffer 1 d)

d) bei erneuter Erteilung der Spielberechtigung durch die Geschäftsstelle des BLV-NRW in Fällen, in denen Spieler mindestens ein Jahr den Badminton-Mannschaftssport nicht ausgeübt haben, auf keiner Rangliste standen und ihre Startberechtigung gemäß § 12 Ziffer 3 der SpO ordnungsgemäß bis zum 15.04. beim alten Verein gekündigt haben und keine Einschränkungen gemäß § 13 der SpO bestehen.

§ 45.2 Eingrenzung der Spielverlegungen
Spielverlegungen sind nur bis zu zwei Wochenenden vor und bis zu zwei Wochenenden nach dem ursprünglich angesetzten Termin zulässig. Abweichungen hiervon ohne ausdrückliche Genehmigung des Spiel- bzw. Jugendausschusses gelten als eigenmächtige Spielverlegungen und werden mit Punktabzug für beide Vereine und mit den entsprechenden Ordnungsgebühren geahndet.
Sollten Spiele aus der Hinrunde in den Zeitraum der Rückrunde verlegt worden sein, gilt der Stand der Rangliste, der zum originären Zeitpunkt des Spieltages gegolten hätte.

§ 46 Spielverlegungen ohne Zustimmung des Gastvereins
Absatz 1
Der Heimverein kann den Gast zu Verbandsspielen - unter Beachtung von § 22 Ziffer 4 und § 51 Ziffer 1 sowie § 45 Ziffer 2 der Spielordnung - für einen anderen Spieltag, an einem Samstag, Spielbeginn 18.00 Uhr bzw. Sonntag, Spielbeginn 10.00 Uhr einladen, wobei unter Einbeziehung § 50.1 SpO auch zeitliche Verschiebungen möglich sind.

§ 50 Spielverlegungen bei weniger als zwei Feldern pro Spiel
1.2. 
Muss der Heimverein zur gleichen Zeit zwei Spiele austragen und stehen ihm höchstens zwei Spielfelder zur Verfügung, so ist er verpflichtet, je nach Entfernung der anreisenden Vereine die geografisch näher liegende Mannschaft für eine Stunde vor und die andere Mannschaft für eine Stunde nach dem jeweils angesetzten Spielanfang einzuladen 
(Am Sonntag können Nachverlegungen, bei Spieltag 1 bis 13 bis zu 4 Stunden; bei Spieltag 14 bis zu 1 ½ Stunden nachher erfolgen).
1.3.1.
Sind drei Spiele auf drei Feldern auszutragen, ist wie folgt zu verfahren:
ein Spiel beginnt eine Stunde vor dem angesetzten Spielbeginn
ein Spiel beginnt zum angesetzten Spielbeginn
ein Spiel beginnt eine Stunde nach dem angesetzten Spielbeginn
(Am Sonntag können Nachverlegungen, bei Spieltag 1 bis 13 bis zu 4 Stunden; bei Spieltag 14 bis zu 1 ½ Stunden nachher erfolgen).
1.3.2.
Diese Regelung gilt auch dann, wenn für drei Spiele vier Felder zur Verfügung stehen.
1.4.
Finden vier Spiele auf vier Feldern statt, sind zwei Spiele für eine Stunde vor dem angesetzten Spielbeginn und zwei Spiele für eine Stunde nach dem angesetzten Spielbeginn einzuladen
(Am Sonntag können Nachverlegungen, bei Spieltag 1 bis 13 bis zu 4 Stunden; bei Spieltag 14 bis zu 1 ½ Stunden nachher erfolgen).

§ 51 Spielbeginn 
Ziffer 1
1. Die im Terminplan angesetzten Spiele beginnen an Samstagen um 18.00 Uhr und an Sonntagen um 10.00 Uhr.

§ 56.2 Manipulationen
Bei Manipulationen von Spielergebnissen, Fälschungen von Spielberichten durch beide Vereine wird das betreffende Verbandsspiel für beide beteiligten Mannschaften mit 0/8 Spielen und 0/16 Sätzen als kampflos gewertet.
Außerdem sind gegen beide beteiligten Vereine die entsprechenden Ordnungsgebühren nach § 54 Ziffer 2 der Spielordnung zu verhängen.

§ 61 Ersatzspieler, Festspielen in höheren Mannschaften
2.2 Spieler, welche zum dritten Mal innerhalb einer Runde in einer höheren Mannschaft ein-gesetzt werden, werden danach Stammspieler der Mannschaft, in der sie bei ihrem dritten Ersatzeinsatz gespielt haben.

§ 64 Ziffer 2
Rechte und Pflichten bei Mannschaftskämpfen
Öffnung der Halle, Beginn des Spieles, Austausch der Aufstellung, 
Begrüßung, Prüfung der Spielberechtigung

2. Spätestens zur festgesetzten Zeit ist der Mannschaftskampf mit der Begrüßung und Präsentation der Spieler zu beginnen, gleichgültig, ob die Mannschaften vollständig angetreten sind. Auf die Einhaltung von § 64 Ziffer 3 wird ausdrücklich verwiesen, d. h. bei der Begrüßung fehlende Spieler müssen auf jeden Fall in der Halle sein. 
Diese Regelung findet auch Anwendung, wenn die Halle noch durch eine zuvor begonnene Veranstaltung außer Badminton-Wettkämpfen des eigenen Vereins blockiert ist.
Sind zu einem Mannschaftskampf der Regionalliga West offiziell vom BLV-NRW benannte Schiedsrichter im Einsatz, sind diese anstelle des Heimvereins dafür zuständig und verantwortlich, dass spätestens zur festgesetzten Zeit des Mannschaftskampfes mit der Begrüßung und Präsentation der Spieler begonnen wird.
Außerdem sind sie verpflichtet, die Regelungen der Spielordnung in diesem Mannschaftskampf durchzusetzen.

§ 71 Aufstieg Platz 1, Abstieg Plätze 7 und 8
Ziffer 2
Die Mannschaften auf Platz sieben und acht jeder Staffel steigen in die nächstniedrigere Spielklasse ab.
Von der Kreisliga an abwärts, können die Bezirke – falls erforderlich – nur Platz acht oder keine Mannschaft absteigen lassen.

Anlage 2 der SpO (zu § 21.5)
Ziffer 1.1, 3. Absatz

Jeder SR erhält für seinen Einsatz eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 25,00 und Fahrtkostenentschädigung gem. § 7 1.a) der Finanzordnung BLV-NRW.
 

II. Änderungen der Jugendspielordnung

§ 4 Ziffer 1c)
Spieler oder Paare, die in den jeweils zum Meldeschluss gültigen Ranglisten des DBV der 
entsprechenden oder höheren Altersstufe einen der ersten acht Plätze der Einzelrangliste 
oder einen der acht Plätze der Doppelranglisten innehaben.

§ 4 Ziffer 1d)
Spieler oder Paare, die in den jeweils zum Meldeschluss gültigen Ranglisten des BLV-NRW 
der entsprechenden oder einer höheren Altersstufe einen der ersten sechs Plätze der 
Einzelrangliste innehaben, sowie die ersten 12 Jungen und Mädchen der Doppelranglisten 
und die ersten sechs Jungen und Mädchen der Mixedrangliste sind für die 
Westdeutschen Meisterschaften startberechtigt. Nichtbeanspruchte Ranglistenplätze werden 
durch den nächstfolgenden Ranglistenplatz ergänzt.

§ 8 Ziffer 3 um Satz 2 erweitert
3. Jährlich nach Aufforderung im amtlichen Organ des BLV-NRW müssen die Vereine ihre Mannschaftsmeldung abgeben. Der § 34.2 und Anlage 4 der SpO gelten entsprechend auch für den Schüler- und Jugendspielbetrieb.
 

III. Änderungen der Ehrenordung

§ 2
Der Verbandsehrenteller wird an Vereine zu bestimmten Anlässen oder für hervorragende Vereinsarbeit verliehen.
Darüber hinaus können Mannschaften mit besonders herausragenden Leistungen im sportlichen Bereich mit dem Ehrenteller ausgezeichnet werden.
 

IV. Sonstige Anträge

Herr Hans Offer ist gem. § 3 Ziffer 2 der Satzung zum Ehrenmitglied ernannt worden..