I. Änderungen der Spielordnung
§ 10 Ziffer 7 (Spielberechtigungsliste)
Der Verein ist verpflichtet
für jede am Punktespielbetrieb teilnehmende Mannschaft und für
jede zuständige spielleitende Stelle eine Kopie der Spielberechtigungsliste
(und evtl. nachträglich ausgestellter Bescheinigungen) zu erstellen.
Die Richtigkeit der Kopie wird durch Unterschrift des Vereinsvorsitzenden
bzw. des Spartenleiters bestätigt.
Spielleitende Stellen, die
zwecks Prüfungen eine Spielberechtigungsliste benötigen, können
diese bei der Geschäftsstelle des BLV-NRW anfordern.
Sollten spielleitende Stellen
bei Prüfungen (Abgleich der Spielberechtigungsliste mit den eingereichten
Ranglisten), die jedoch nicht zwingend vorgeschrieben werden, feststellen,
dass Spieler zwar in der Rangliste, jedoch nicht in der Spielberechtigungsliste
aufgeführt sind, gelten diese Spieler in einem Mannschaftskampf als
nicht angetreten. In derartigen Fällen sind die entsprechenden Umwertungen
vorzunehmen und evtl. die Ordnungsgebühren zu verhängen.
§ 12 Wechsel der
Spielberechtigung
Ziffer 3 und 5
3. Voraussetzung hierfür
ist, dass der Spieler seine Startberechtigung beim alten Verein ordnungsgemäß
bis zum 15.04. (Poststempel) eines Jahres schriftlich kündigt. Die
Kündigungsfrist verlängert sich für diejenigen Spieler,
für die die Saison für den Badminton-Mannschaftssport zu diesem
Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist. In diesem Falle verlängert
sich die Frist bis zum fünften Tag (Poststempel) nach der Veranstaltung.
5. Bei Einigung der beteiligten
Vereine ist ebenfalls ein Wechsel der Spielberechtigung bis zum 01.08.
(Poststempel bei Antragstellung an die Geschäftsstelle des BLV-NRW)
eines Jahres möglich.
Die Frist 01.08. (Poststempel)
zählt nicht bei einer erneuten Erteilung der Spielberechtigung durch
die Geschäftsstelle des BLV-NRW in den Fällen, in denen Spieler
mindestens ein Jahr den Badminton-Mannschaftssport nicht ausgeübt
haben und auf keiner Rangliste standen, und ihre Startberechtigung gemäß
Ziffer 3 ordnungsgemäß bis zum 15.04. beim alten Verein gekündigt
haben und keine Einschränkungen gemäß § 13 SpO (Freigabe)
mehr bestehen.
§ 29 Teilnahmeberechtigung
WM, WM Junioren, WM Senioren
1. Teilnahmeberechtigt sind
für die Veranstaltung zu § 23 Ziffer 2a (Westdeutsche Meisterschaft):
a) Alle Spieler der 1. Bundesliga,
der 2. Bundesliga, der Regionalliga inkl. der jeweils festgespielten Ersatzspieler
zum Meldeschluss für die Westdeutsche Meisterschaft.
b) Die ersten 16 Spieler
der NRW-Ranglisten (Einzel und Doppel) zum Meldeschluss für die Westdeutsche
Meisterschaft.
c) Pro Bezirk und pro Disziplin
je zwei Teilnehmer bzw. Paare.
d) Die ersten vier Spieler
aus dem BLV-NRW der jeweiligen DBV-Jugendrangliste U19 im Einzel, Doppel
und Mixed zum Zeitpunkt des Meldeschlusses für die Westdeutsche Meisterschaft.
Sondergenehmigungen durch
den Spielausschuss bezüglich der Jugendspieler sind möglich.
Entsprechende Anträge kann der NRW-Jugendwart an den Spielausschuss
stellen.
2. Grundsätzlich sind
im Doppel und Mixed Paarungen, die sich aus teilnahmeberechtigten und nicht
teilnahmeberechtigten Spielern zusammensetzen, nicht startberechtigt.
3. Für die Veranstaltung
zu § 23 Ziffer 2b (Westdeutsche Meisterschaften der Junioren) sind
alle Junioren spielberechtigt und zusätzlich die ersten 16 der jeweiligen
NRW-Jugendrangliste U19.
4. Für die Teilnahmeberechtigung
zu der Veranstaltung gemäß § 23 Ziffer 2 c (Westdeutsche
Meisterschaften der Seniorenklassen) ist die jeweilige Ausschreibung maßgebend.
§ 30 Bezirksmeisterschaften
In jedem Bezirk wird eine
Bezirksmeisterschaft ausgetragen. Für die Teilnahmeberechtigung ist
die jeweilige Ausschreibung des Bezirkes maßgebend. Bei geringer
Meldezahl ist eine gemeinsame Ausrichtung von zwei Bezirken möglich.
Dabei hat jeder Bezirk das Melderecht lt. § 29 Ziffer 1 c der Spielordnung.
§ 31 Kreisvorentscheidungen
In jedem Bezirk werden Kreismeisterschaften
ausgetragen. Für die Teilnahmeberechtigung ist die jeweilige Ausschreibung
des Kreises/Bezirkes maßgebend.
§ 32 Allgemeines
zu den §§ 29-31
Die für die Westdeutsche
Meisterschaft startberechtigten Spieler sind entsprechend der Ausschreibung
unmittelbar von den Vereinen an den Spielausschuss zu melden.
Das Gleiche gilt für
die Veranstaltungen Westdeutsche Meisterschaft Junioren (U22) und Westdeutsche
Meisterschaft Senioren (O35).
Die lt. § 29 Ziffer
1 c zu meldenden Spieler werden von den Bezirken an den Spielausschuss
gemeldet.
§ 39 Ziffer 1 und
7 Mannschaftsmeisterschaften
H. Vereinsranglisten (§§
29-42)
1. Die Vereine haben für
die Hin- und Rückrunde je eine Rangliste aller Spieler, die im Verlauf
der Runde bei den Verbandsspielen eingesetzt werden sollen, in der Reihenfolge
der Spielstärke im Einzel auf einem vom BLV-NRW vorgeschriebenen und
den Vereinen zur Verfügung gestellten Formular einzureichen (siehe
Anl. 1 SpO).
Für die Regionalliga und Oberliga ist bei den Herren zusätzlich
eine Doppelrangliste in der Reihenfolge der Spielstärke einzureichen.
In der Doppelrangliste müssen alle Stammspieler der jeweiligen Mannschaft
aufgeführt sein.
Für alle übrigen Spielklassen ist die Beurteilung der Spielstärke
im Herren-Doppel ein zusätzliches Kriterium.
Die spielleitenden Stellen/Ausschüsse können spielstarke Doppel
als 1. HD festsetzen.
Die Vereine können dies aber auch selbst beantragen mit Begründung.
7. Eine Rangliste für
Herren-Doppel (ab Verbandsliga abwärts, sowie im Damen-Doppel und
Mixed ist nicht erforderlich
§ 41 Prüfung
der Ranglisten
1. Die Ranglisten für
die Regionalliga und die beiden Oberligen werden vom Spielausschuss geprüft.
Bei Verstößen gegen die Reihenfolge der Spielstärke der
Spieler im Einzel und im Herren-Doppel (betrifft nur Regionalliga und Oberliga),
auch ohne Berücksichtigung des Tatbestandes der nachgewiesenen Spielstärke,
muss der Spielausschuss innerhalb von zehn Tagen – nach dem Abgabetermin
für die Ranglisten (Poststempel) – eine Änderung vornehmen.
Bei zu spät eingereichten
Ranglisten gilt die Frist von zehn Tagen erst ab dem Datum der Zustellung.
§ 42 Änderung
von Ranglisten
Ziffer 1 d)
d) bei erneuter Erteilung
der Spielberechtigung durch die Geschäftsstelle des BLV-NRW in Fällen,
in denen Spieler mindestens ein Jahr den Badminton-Mannschaftssport nicht
ausgeübt haben, auf keiner Rangliste standen und ihre Startberechtigung
gemäß § 12 Ziffer 3 der SpO ordnungsgemäß bis
zum 15.04. beim alten Verein gekündigt haben und keine Einschränkungen
gemäß § 13 der SpO bestehen.
§ 45.2 Eingrenzung
der Spielverlegungen
Spielverlegungen sind nur
bis zu zwei Wochenenden vor und bis zu zwei Wochenenden nach dem ursprünglich
angesetzten Termin zulässig. Abweichungen hiervon ohne ausdrückliche
Genehmigung des Spiel- bzw. Jugendausschusses gelten als eigenmächtige
Spielverlegungen und werden mit Punktabzug für beide Vereine und mit
den entsprechenden Ordnungsgebühren geahndet.
Sollten Spiele aus der Hinrunde
in den Zeitraum der Rückrunde verlegt worden sein, gilt der Stand
der Rangliste, der zum originären Zeitpunkt des Spieltages gegolten
hätte.
§ 46 Spielverlegungen
ohne Zustimmung des Gastvereins
Absatz 1
Der Heimverein kann den
Gast zu Verbandsspielen - unter Beachtung von § 22 Ziffer 4 und §
51 Ziffer 1 sowie § 45 Ziffer 2 der Spielordnung - für einen
anderen Spieltag, an einem Samstag, Spielbeginn 18.00 Uhr bzw. Sonntag,
Spielbeginn 10.00 Uhr einladen, wobei unter Einbeziehung § 50.1 SpO
auch zeitliche Verschiebungen möglich sind.
§ 50 Spielverlegungen
bei weniger als zwei Feldern pro Spiel
1.2.
Muss der Heimverein zur
gleichen Zeit zwei Spiele austragen und stehen ihm höchstens zwei
Spielfelder zur Verfügung, so ist er verpflichtet, je nach Entfernung
der anreisenden Vereine die geografisch näher liegende Mannschaft
für eine Stunde vor und die andere Mannschaft für eine Stunde
nach dem jeweils angesetzten Spielanfang einzuladen
(Am Sonntag können
Nachverlegungen, bei Spieltag 1 bis 13 bis zu 4 Stunden; bei Spieltag 14
bis zu 1 ½ Stunden nachher erfolgen).
1.3.1.
Sind drei Spiele auf drei
Feldern auszutragen, ist wie folgt zu verfahren:
ein Spiel beginnt eine Stunde
vor dem angesetzten Spielbeginn
ein Spiel beginnt zum angesetzten
Spielbeginn
ein Spiel beginnt eine Stunde
nach dem angesetzten Spielbeginn
(Am Sonntag können
Nachverlegungen, bei Spieltag 1 bis 13 bis zu 4 Stunden; bei Spieltag 14
bis zu 1 ½ Stunden nachher erfolgen).
1.3.2.
Diese Regelung gilt auch
dann, wenn für drei Spiele vier Felder zur Verfügung stehen.
1.4.
Finden vier Spiele auf vier
Feldern statt, sind zwei Spiele für eine Stunde vor dem angesetzten
Spielbeginn und zwei Spiele für eine Stunde nach dem angesetzten Spielbeginn
einzuladen
(Am Sonntag können
Nachverlegungen, bei Spieltag 1 bis 13 bis zu 4 Stunden; bei Spieltag 14
bis zu 1 ½ Stunden nachher erfolgen).
§ 51 Spielbeginn
Ziffer 1
1. Die im Terminplan angesetzten
Spiele beginnen an Samstagen um 18.00 Uhr und an Sonntagen um 10.00 Uhr.
§ 56.2 Manipulationen
Bei Manipulationen von Spielergebnissen,
Fälschungen von Spielberichten durch beide Vereine wird das betreffende
Verbandsspiel für beide beteiligten Mannschaften mit 0/8 Spielen und
0/16 Sätzen als kampflos gewertet.
Außerdem sind gegen
beide beteiligten Vereine die entsprechenden Ordnungsgebühren nach
§ 54 Ziffer 2 der Spielordnung zu verhängen.
§ 61 Ersatzspieler,
Festspielen in höheren Mannschaften
2.2 Spieler, welche zum
dritten Mal innerhalb einer Runde in einer höheren Mannschaft ein-gesetzt
werden, werden danach Stammspieler der Mannschaft, in der sie bei ihrem
dritten Ersatzeinsatz gespielt haben.
§ 64 Ziffer 2
Rechte und Pflichten bei
Mannschaftskämpfen
Öffnung der Halle,
Beginn des Spieles, Austausch der Aufstellung,
Begrüßung, Prüfung
der Spielberechtigung
2. Spätestens zur festgesetzten
Zeit ist der Mannschaftskampf mit der Begrüßung und Präsentation
der Spieler zu beginnen, gleichgültig, ob die Mannschaften vollständig
angetreten sind. Auf die Einhaltung von § 64 Ziffer 3 wird ausdrücklich
verwiesen, d. h. bei der Begrüßung fehlende Spieler müssen
auf jeden Fall in der Halle sein.
Diese Regelung findet auch
Anwendung, wenn die Halle noch durch eine zuvor begonnene Veranstaltung
außer Badminton-Wettkämpfen des eigenen Vereins blockiert ist.
Sind zu einem Mannschaftskampf
der Regionalliga West offiziell vom BLV-NRW benannte Schiedsrichter im
Einsatz, sind diese anstelle des Heimvereins dafür zuständig
und verantwortlich, dass spätestens zur festgesetzten Zeit des Mannschaftskampfes
mit der Begrüßung und Präsentation der Spieler begonnen
wird.
Außerdem sind sie
verpflichtet, die Regelungen der Spielordnung in diesem Mannschaftskampf
durchzusetzen.
§ 71 Aufstieg Platz
1, Abstieg Plätze 7 und 8
Ziffer 2
Die Mannschaften auf Platz
sieben und acht jeder Staffel steigen in die nächstniedrigere Spielklasse
ab.
Von der Kreisliga an abwärts,
können die Bezirke – falls erforderlich – nur Platz acht oder keine
Mannschaft absteigen lassen.
Anlage 2 der SpO (zu §
21.5)
Ziffer 1.1, 3. Absatz
Jeder SR erhält für
seinen Einsatz eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 25,00
und Fahrtkostenentschädigung gem. § 7 1.a) der Finanzordnung
BLV-NRW.
II. Änderungen der
Jugendspielordnung
§ 4 Ziffer 1c)
Spieler oder Paare, die
in den jeweils zum Meldeschluss gültigen Ranglisten des DBV der
entsprechenden oder höheren
Altersstufe einen der ersten acht Plätze der Einzelrangliste
oder einen der acht Plätze
der Doppelranglisten innehaben.
§ 4 Ziffer 1d)
Spieler oder Paare, die
in den jeweils zum Meldeschluss gültigen Ranglisten des BLV-NRW
der entsprechenden oder
einer höheren Altersstufe einen der ersten sechs Plätze der
Einzelrangliste innehaben,
sowie die ersten 12 Jungen und Mädchen der Doppelranglisten
und die ersten sechs Jungen
und Mädchen der Mixedrangliste sind für die
Westdeutschen Meisterschaften
startberechtigt. Nichtbeanspruchte Ranglistenplätze werden
durch den nächstfolgenden
Ranglistenplatz ergänzt.
§ 8 Ziffer 3 um Satz
2 erweitert
3. Jährlich nach Aufforderung
im amtlichen Organ des BLV-NRW müssen die Vereine ihre Mannschaftsmeldung
abgeben. Der § 34.2 und Anlage 4 der SpO gelten entsprechend auch
für den Schüler- und Jugendspielbetrieb.
III. Änderungen der
Ehrenordung
§ 2
Der Verbandsehrenteller
wird an Vereine zu bestimmten Anlässen oder für hervorragende
Vereinsarbeit verliehen.
Darüber hinaus können
Mannschaften mit besonders herausragenden Leistungen im sportlichen Bereich
mit dem Ehrenteller ausgezeichnet werden.
IV. Sonstige Anträge
Herr Hans Offer ist gem.
§ 3 Ziffer 2 der Satzung zum Ehrenmitglied ernannt worden.. |