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| Verbandsjugendausschuss bleibt zusammen
Björn Bennefeld und Marcus Busch wiedergewählt Der Verbandsjugendtag (VJT) am 22. Februar 2003 fand nach der letztjährigen Auslagerung nach Ahlen wieder in der gewohnten Umgebung der Janusz-Korczak-Gesamtschule in Bottrop statt. Die Veranstaltung lag dabei in den bewährten Händen der Bottroper BG und natürlich der Familie Fischedick. Auch das Wetter hatte sich pünktlich auf den VJT eingestellt, zeigte sich mit Sonnenschein und milden 12 Grad vorfrühlingshaft. Einen Zusammenhang zwischen dem guten Wetter und der mageren Beteiligung an der jährlichen Runde zu sehen, überspannt den Bogen dann aber doch. Immerhin konnte die Beteiligung dieses Mal um 2,5 Prozent gegenüber den Vorjahren gesteigert werden (hätten wir das doch auch als Wirtschaftswachstum)! Dennoch stellt die Anwesenheit von nur 76 der 540 Vereine ein denkwürdiges Ergebnis da. Von den möglichen 967 Stimmen standen somit 143 Stimmen zur Verfügung. Jugendwart Norbert Atorf konnte neben den Delegierten der Vereine als besondere Gäste den Präsidenten Karl-Heinz Kerst, den Vizepräsidenten Ulrich Schaaf wie auch den Referenten für internationale Veranstaltungen und Ehrenmitglied Horst Boldt begrüßen. Dann galt es jedoch die 12-Punkte-Tagesordnung abzuarbeiten. Der Kassen- und Rechenschaftsbericht des Jugendausschusses (JA) wurde dabei ohne Einwände anerkennend zur Kenntnis genommen. Dringlichkeitsanträge wurden nicht eingebracht, so dass über die vorliegenden 12 Anträge entschieden werden musste. Heftige Diskussionen unter den Teilnehmern löste dann schon Antrag Nr. 1 des Bezirksjugendausschusses Süd 2, über die Einschränkung der Stimmenzahl auf einen Delegierten, aus. Der Antrag, die Beschränkung auf zwei Stimmen je Delegierten ersatzlos zu streichen (§ 4 Abs. 5 der Jugendordnung), wurde dann aber mehrheitlich abgelehnt. Ohne Gegenstimme und Diskussion wurde Antrag Nr. 2 über die Änderung der Jugendspielordnung (§ 4 Nr.2 Abs.2 JSpO) angenommen. Für die Zulassung zu den Westdeutschen Meisterschaften von nicht direkt qualifizierten Spielern ist es daher jetzt nicht mehr ausschlaggebend, ob sie sich in einer anderen Disziplin oder über die Rangliste des BLV-NRW oder über die Bezirksvorentscheidungen qualifiziert haben. Keinen Zündstoff enthielt
auch Antrag Nr. 3 über die Neufassung des § 4 Nr. 3 der JSpO,
wonach der JA berechtigt ist, für die Westdeutschen Meisterschaften
evt. frei gewordene Plätze unter den über die NRW-Rangliste Qualifizierten
durch Härtefälle zu belegen. Ohne Gegenstimme fand die Neuregelung
eine große Mehrheit im Plenum.
Kontroverse Diskussionen ergaben sich zum Antrag Nr. 7 des BSC Wesel über die Änderung der möglichen Anfangszeiten von Schüler- und Jugendspielen (§ 9 JSpO). Am Ende wurde der umfangreiche Antrag mit einer deutlichen Mehrheit abgelehnt. Breite Zustimmung fand aber
eine abgeschwächtere Form im Antrag Nr. 8, eingebracht vom Bezirksjugendausschuss
Süd 2, wonach lediglich Schülerspiele der AK U15 und jünger
nicht mehr nach 20.00 Uhr aufgerufen werden dürfen.
Antrag Nr. 10 hatte sich
durch den angenommenen Vorantrag dann schon von selbst erledigt. Eine deutliche
Mehrheit vereinigte auch der noch mal modifizierte Antrag Nr. 11 des JA
über die Änderung des § 19 Nr. 4 der JSpO hinter sich. Das
Startgeld für Mannschaften wird auf 50,- EUR erhöht und ist vor
Beginn der Veranstaltung zu entrichten.
Die anschließenden Wahlen sorgten dann für keine Überraschungen mehr, hier wurden Björn Bennefeld und Marcus Busch in ihren Ämtern einstimmig bestätigt. Der JA bleibt somit in unveränderter Form zusammen und kann seine erfolgreiche Arbeit weiter fortsetzen. Am Ende der Veranstaltung nutzte der neue Breitensportreferent des BLV-NRW Marten Pollack die Möglichkeit sich kurz vorzustellen. Gegen 16.30 Uhr beschloss Jugendwart Norbert Atorf nach fast genau zwei Stunden harter Arbeit den VJT 2003. Christoph Gohe
Änderungen Verbandsjugendtag 2003 Auf dem Verbandsjugendtag
am 22.02.03 wurden folgende Änderungen der Jugendspielordnung befürwortet:
§ 7 Absatz 2 der
Jugendordnung
§ 4 Ziff. 2 Abs.
2 der Jugendspielordnung
Spieler, die nach 1.a oder 1.d) für eine Disziplin startberechtigt sind, können bei Ausfall ausgeloster Spieler auch in anderen Disziplinen eingesetzt werden. Die Entscheidung über
solche Einsätze trifft der Verbandsjugendausschuss.
§ 4 Ziff. 3 der Jugendspielordnung
§ 4 Ziff. 5 der Jugendspielordnung
§ 5 Ziff 2 Abs. c)
der Jugendspielordnung
§ 6 Ziff. 2 der Jugendspielordnung
§ 9 Abs. 3 der Jugendspielordnung
§ 17 der Jugendspielordnung
Ziffer 3 ersatzlos gestrichen
§ 19 Ziff. 4 der
Jugendspielordnung
Rechtswirksam sind diese Änderungen jedoch erst, wenn der ordentliche Verbandstag 2003 diese Anträge bestätigt. |