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des BLV-NRW
20.05.2002
Verbandstag 2002
Beschlüsse und Wahlergebnisse 
    hier zum Bericht
Ergebnisse der satzungsgemäßen Neuwahlen 2002

A) Vorstand
     a) Vize-Präsident             Ulrich Schaaf
     b) Schatzmeister              Hans Offer
     c) Lehrwart                      Hans-Hermann Drüen
     d) Frauensportreferentin    Ingrid Barsch

B) Beisitzer des Spielausschusses
     a) Klaus Bauer
     b) Bernd Mohaupt

C) Rechtsorgane
     a) Vorsitzender des Verbandsgerichts  Michael Budczinski
     b) Ersatzbeisitzer des Verbandsgerichts  Wolfgang Feierabend, Dr. Birgit Siekmann
     c) Beisitzer der Spruchkammer I   Martina Godde-Maier, Reinhard Kollmeyer
         Ersatzbeisitzer  Adolf Richard Spies
     d) Beisitzer der Spruchkammer II   Rolf Weyers, Monika Schmitz

D) Weitere
     Kassenprüfer       Bernd Schäfers, Wilhelm Schmitz
     Ersatzkassenprüfer      Carsten Bieker



Beschlüsse des Verbandstages 2002

I. Änderungen der Spielordnung
§ 12 Ziffer 5
Bei Einigung der beteiligten Vereine ist ebenfalls ein Wechsel der Spielberechtigung bis zum 01.08. (Poststempel bei Antragstellung an die Geschäftsstelle des BLV-NRW) eines Jahres möglich. 
Die Frist 01.08. (Poststempel) zählt nicht bei einer erneuten Erteilung der Spielberechtigung durch die Geschäftsstelle des BLV-NRW in den Fällen, in denen Spieler mindestens ein Jahr den Badminton-Mannschaftssport nicht ausgeübt haben und auf keiner Rangliste standen, bzw. ihre Startberechtigung gemäß Ziffer 3 ordnungsgemäß bis zum 31.03. beim alten Verein gekündigt haben und keine Einschränkungen gemäß § 13 SpO (Freigabe) mehr bestehen

§ 40 Ziffer 6
Ein Verein, der seine Rangliste nicht termingerecht einreicht, ist von der spielleitenden Stelle der ranghöchsten Mannschaft wie folgt mit einer Ordnungsgebühr zu belegen:
EUR 100,00 für Regionalliga und Oberliga-Mannschaften,
EUR 10,00 für alle übrigen Mannschaften.

§ 40 Ziffer 7
Liegt die Rangliste nicht bis zum Beginn der Spiele vor, so werden bis zu ihrer Einreichung sämtliche Spiele aller Mannschaften des Vereins als kampflos verloren gewertet. 
Diese Punktabzüge dürfen nicht dem jeweiligen Gegner gutgeschrieben werden.

§ 41 Ziffer 5.1
Von den endgültig festgelegten Ranglisten stellen die spielleitenden Stellen den Vereinen der betreffenden Staffel Kopien auf Anforderung zur Verfügung. 
Falls Ranglisten nicht termingerecht eingereicht werden, werden die bereits vorliegenden und geprüften Ranglisten bei Anforderung seitens der Vereine solange nicht weitergegeben, bis alle Ranglisten vorliegen und die Prüfung derselben abgeschlossen ist.

§ 42 Ziffer 1 d)
bei erneuter Erteilung der Spielberechtigung durch die Geschäftsstelle des BLV-NRW in Fällen, in denen Spieler mindestens ein Jahr den Badminton-Mannschaftssport nicht ausgeübt haben, auf keiner Rangliste standen bzw. ihre Startberechtigung gemäß § 12 Ziffer 3 der SpO ordnungsgemäß bis zum 31.03. beim alten Verein gekündigt haben und keine Einschränkungen gemäß § 13 der SpO bestehen

§ 54 Ziffer 1
Der Verein hat den Gegner schriftlich bis zu drei Tagen (Poststempel), oder aber telefonisch bis zu zwei Tagen vor dem angesetzten / vereinbarten Spieltermin von dem Nichtantritt zu unterrichten. Geschieht dies nicht, ist er von der spielleitenden Stelle mit einer Ordnungsgebühr von EUR 10,- zu belegen. Die Ordnungsgebühr entfällt, wenn die fristgerechte Absage vom Gegner auf dem Spielbericht vermerkt wird oder der Gegner unterrichtet wurde und die spielleitende Stelle vorab über die Absage informiert wurde.

§ 65 Ziffer 4
Wird ein Spielbericht vom Heimverein nicht vollständig ausgefüllt (Datum, Staffel-Nr., Mannschafts-Nr., Austragungsstätte) so ist er mit einer Ordnungsgebühr von EUR 10,- zu belegen. 
Fehlt nur die Mannschafts-Nr. und ist ansonsten anhand der Staffelnummer die Mannschaft eindeutig zuzuordnen, ist keine Ordnungsgebühr zu verhängen.

§ 66 Ziffer 2
Mit Zurückziehen einer Mannschaft muss der betreffende Verein unverzüglich die übrigen Vereine der Staffel per Einschreiben sowie den Sportwart (für die Regionalliga und Oberligen), bzw. den Bezirkswart (von der Verbandsliga abwärts) benachrichtigen. Der Sportwart und der Bezirkswart informieren dann die entsprechende spielleitende Stelle.

§ 72.1 Aufstieg in die 1. Bundesliga und der Abstieg
Für den Aufstieg in die 1.Bundesliga und den Abstieg gilt folgende Regelung:
Steigt ein Verein aus der 1. Bundesliga ab, muss die an 6. Stelle der 2. Bundesliga Nord stehende Mannschaft (im Falle des Abstiegs einer weiteren Mannschaft auch die an 5. Stelle stehende Mannschaft) diesen Platz frei machen und je nach gebietlicher Zugehörigkeit in die Regionalliga absteigen.

In den niedrigeren Klassen steigen je nach gebietlicher Zugehörigkeit eine oder zwei Mannschaften zusätzlich ab. Diese Regelung gilt entsprechend, wenn ein Verein aufsteigt und zwei Vereine absteigen. Steigt ein Verein in die 1. Bundesliga auf, steigt eine Mannschaft der Gruppe Nord oder des BLV-NRW in die 2. Bundesliga-Nord auf.

Ist der BLV-NRW betroffen, steigt die an 2. Stelle stehende Mannschaft der Regionalliga in die 2. Bundesliga Nord auf. Im Falle des Aufstiegs tragen die an 2. Stelle stehenden Mannschaften der Oberliga Nord und Süd ein Qualifikationsspiel aus. Der Sieger steigt in die Regionalliga auf. Die entsprechende Regelung gilt für den Aufstieg aus der Verbandsliga in die Oberliga. 
Die vorgenannten Qualifikationsspiele finden am letzten April-Wochenende statt. Bezüglich der Teilnahme werden die betreffenden Vereine durch den Spielausschuss zur Stellungnahme aufgefordert. 

Für das Aufrücken in die Verbandsliga gilt unabhängig von den Ergebnissen der Qualifikationsspiele zur Oberliga folgende Regelung:
Es wird in diejenige Verbandsliga aufgerückt, in der von der Anzahl der Mannschaften gebietlich die größte Unterdeckung besteht. Ist danach die gebietliche Zusammensetzung in den einzelnen Verbandsligen immer noch nicht gleich, steigt nachträglich aus der Verbandsliga mit den meisten Mannschaften (über 8 Mannschaften hinaus) die an 6. Stelle stehende Mannschaft gemäß Abschlusstabelle in die nächstniedrigere Klasse ab und es rückt eine Mannschaft in die Verbandsliga mit den wenigsten Mannschaften (unter 8 Mannschaften) nach. Ist danach die gebietliche Zusammensetzung in den einzelnen Verbandsligen immer noch nicht erreicht, wird umgruppiert (§ 38 Ziffer 2 SpO).
Die übrigen Klassen rücken je nach gebietlicher Zugehörigkeit auf.

Steigen aus der 2. Bundesliga zwei Mannschaften ab, steigen diese in die Regionalliga ab.
Aus der Regionalliga steigen zwei Mannschaften je nach gebietlicher Zugehörigkeit in die Oberliga Nord oder Oberliga Süd ab. Steigt eine Mannschaft aus der 1. Bundesliga in die 2. Bundesliga-Nord ab, aber gleichzeitig eine Mannschaft aus der 2. Bundesliga-Nord in die 1. Bundesliga auf, steigt für den Absteiger aus der 1. Bundesliga keine zusätzliche Mannschaft aus der 2. Bundesliga-Nord ab.

§ 72.2 Zurückstufen von Mannschaften aus der 1. Bundesliga, 2. Bundesliga-Nord, Regionalliga West und Oberliga in tiefere Klassen in der Zeit Saisonende bis zwei Wochen vor den Qualifikationsspielen zur Regionalliga West und Oberliga (letztes April-Wochenende).
Die zurückgestuften Mannschaften werden nach ihrer gebietlichen Zugehörigkeit eingestuft. Die vorher gemäß § 72 Ziffer 1 SpO zwangsläufig - um Platz frei zu machen - abgestiegenen Mannschaften steigen in der Reihenfolge ihrer Platzierungen wieder auf. Gleiches gilt für alle vorher betroffenen Klassen. Regelung für ein weiteres Aufrücken, falls dann noch erforderlich: Es gelten die Ausführungen gemäß § 72 Ziffer 1 SpO.

§ 72.3 Nachrücken von Mannschaften im Zeitraum „Später als zwei Wochen vor den Qualifikationsspielen zur Regionalliga-West und Oberliga (letztes April-Wochenende)“.
Die zurückzustufenden Mannschaften werden nach ihrer gebietlichen Zugehörigkeit eingruppiert. Die vorher gemäß § 72 Ziffer 1 SpO zwangsläufig – um einen Platz frei zu machen – abgestiegenen Mannschaften steigen in der Reihenfolge ihrer Platzierung wieder auf.
Gleiches gilt für alle vorher betroffenen Klassen. Sind weitere Freiplätze aufzufüllen, gilt die nachfolgende Regelung: Bis zum Tag des Meldeschlusses (Poststempel für die Klasseneinteilung der neuen Saison lt. BR 3) hat der Spielausschuss die Vereine zur Äußerung darüber aufzufordern, ob sie aufsteigen wollen. 

Falls die Vereine dies bejahen, finden die nachfolgenden Bestimmungen (a-d) Anwendung:
a) Nachrücken in die Regionalliga
Die bestplatzierte Mannschaft der Oberliga Nord oder Süd steigt auf, wobei nur die Platzziffer laut Abschlusstabelle zur Beurteilung herangezogen wird. Falls erforderlich, ist eine Entscheidung durch Los herbeizuführen.
b) Nachrücken in die Oberliga Nord bzw. Süd
Die bestplatzierte Mannschaft der Verbandsliga Nord I oder Nord II bzw. Süd I oder Süd II steigt auf, wobei nur die Platzziffer laut Abschlusstabelle zur Beurteilung herangezogen wird. Falls erforderlich, ist eine Entscheidung durch Los herbeizuführen.
c) Nachrücken in die Verbandsliga
Es wird in diejenige Verbandsliga aufgerückt, in der von der Anzahl der Mannschaften gebietlich die größte Unterdeckung besteht, wobei nur die Platzziffer lt. Abschlusstabelle zur Beurteilung herangezogen wird. Falls erforderlich ist eine Entscheidung durch Los herbeizuführen.
d) Weiteres Nachrücken
Sinngemäß, jedoch nach gebietlicher Zugehörigkeit.

§ 72.4 Auffüllen von Freiplätzen
Nach dem in der Badminton-Rundschau veröffentlichten Meldeschluss für die Klasseneinteilung der neuen Saison (Poststempel) gelten für das Auffüllen weiterer Freiplätze sinngemäß die Regelungen nach § 72 Ziff. 3 mit der Abweichung, dass eine weitere Aufforderung durch den Spielausschuss entfällt. Ein Nachrücken erfolgt auf Antrag gemäß dem in § 72 Ziffer 3 SpO genannten Termin (Poststempel für die Klasseneinteilung der neuen Saison lt. BR 3).
Es rückt nur auf, wer einen fristgerechten Antrag für die Höhereinstufung gestellt hat. Bei mehreren Anträgen für die gleiche Klasse rückt die Mannschaft mit der besseren Platzziffer lt. Abschlusstabelle auf. Bei gleichen Platzziffern wird durch Los entschieden. Vorgenanntes gilt für alle Klassen.

§ 72.5 Erforderliche Aufstiegsspiele
Die nach § 72 erforderlichen Aufstiegsspiele unterliegen den Regeln und Ordnungen der höheren Klasse, in die aufgerückt werden soll

Inkrafttreten: § 72 Ziffer 1-5: Mit Beginn der Saison 2002/2003. Auswirkung: Ende der Saison 2002/2003.
 

II. Änderungen der Turnierordnung
II. Ziffer 2 g)
g) Senioren nach vollendetem 18. Lebensjahr
Seniorenklasse O32 nach vollendetem 32. Lebensjahr
Seniorenklasse O40 nach vollendetem 40. Lebensjahr
Seniorenklasse O45 nach vollendetem 45. Lebensjahr
Seniorenklasse O50 nach vollendetem 50. Lebensjahr
Seniorenklasse O55 nach vollendetem 55. Lebensjahr
Seniorenklasse O60 nach vollendetem 60. Lebensjahr
Seniorenklasse O65 nach vollendetem 65. Lebensjahr
Seniorenklasse O70 nach vollendetem 70. Lebensjahr
Seniorenklasse O75 nach vollendetem 75. Lebensjahr

II. Ziffer 3
Für alle offiziellen Turniere innerhalb des Gebietes des BLV-NRW gilt als Stichtag zur Einstufung in die Altersklassen der auf den Beginn der Spielsaison (01.09. – 31.08.) folgende 1. Januar.
 

III. Änderungen der Jugendspielordnung
§ 4 Ziffer 2 d)
Spieler oder Paare, die in den jeweils zum Meldeschluss gültigen Ranglisten des BLV-NRW der entsprechenden oder einer höheren Altersstufe einen der ersten sechs Plätze der Einzelrangliste innehaben, sowie die ersten zwölf Jungen und Mädchen der Doppelranglisten und die ersten sechs Jungen und Mädchen der Mixedrangliste sind für die Westdeutschen Meisterschaften startberechtigt.
 

IV. Änderungen der Rechtsordnung
§ 30 Verfahrensdauer und Entscheidungsform
1. Die Rechtsorgane haben die Streitfälle zügig zu entscheiden. Kann ein Verfahren innerhalb von sechs Wochen nicht erledigt werden, ist der Antragsteller darüber zu informieren.
2. Die Entscheidungen der Rechtsorgane, die Bestrafungen und Rechtsstreitigkeiten betreffen, ergehen durch Urteil.
3. Entscheidungen der Rechtsorgane, die kein Urteil zum Gegenstand haben, werden durch Beschluss getroffen.
4. Das Rechtsorgan trifft seine Entscheidung auf Grund geheimer Beratung und Abstimmung.
 

V. Sonstige Anträge
a) Rückrundenrangliste
Der Spielausschuss wird beauftragt, nachfolgende Vorschläge zum Einreichen der Vereins-Rückrundenrangliste auf Machbarkeit zu überprüfen und auf dem nächsten Verbandstag darüber zu berichten.
1. Abgabefrist für die Rückrundenrangliste
Wenn möglich, soll der letzte Abgabetermin erst nach Beendigung der Hinrunde festgelegt werden.
2. Ausnahmen
Ist dies nicht möglich, so muss den Vereinen die Möglichkeit gegeben werden, die eingereichte Rangliste in Ausnahmefällen noch nachträglich zu ändern. Solche Ausnahmen sollen z. B. vorliegen, wenn sich in Bezug auf eine/n Spieler/in die Voraussetzungen ändern. Dies sind z. B. a) Verletzung oder b) kurzfristige berufliche Verpflichtungen.
2.1 Zeitraum
Diese Regelung soll nur gelten, wenn die begründeten Voraussetzungen a) und b) sich noch in der Hinrunde ereignen.
2.2 Nachweis
Die zuständigen RL-Sachbearbeiter sind berechtigt, in Einzelfällen den Nachweis des Sachverhaltes (Attest, Bestätigung vom Arbeitgeber) anzufordern.
2.3 Form und Frist
Die Ausnahmeregelung ist in Form einer begründeten Änderungsrangliste beim bearbeitenden Staffelleiter innerhalb einer Woche nach dem letzten Hinrundenspieltag, jedoch mindestens bis Mittwoch vor dem ersten Rückrundenspieltag einzureichen.
2.4 Technischer Ablauf
Nach erfolgter Zustimmung des Sachbearbeiters informiert der Verein die betroffenen Staffelleiter über die vorgenommenen Änderungen.

b) Spielgemeinschaften
Der Vorstand wird beauftragt Spielgemeinschaften im Spielbetrieb des BLV-NRW zuzulassen. Die entsprechenden notwendigen Änderungen der Satzung und Ordnungen sind auf dem Verbandstag 2003 vorzulegen.


Adressen Funktionäre 
Neuwahlen 2002

1.) Ersatzbeisitzer Verbandsgericht
Dr. Birgit Siekmann
Eschbachstr. 122
42659 Solingen
Tel. und Fax: 0212/400148

2.) Ersatzbeisitzer Spruchkammer I
Adolf Richard Spies
Horneburger Str. 8A
45711 Datteln
Tel. 02363/65015
Mobil: 0172/2871236
Email: adolf.spies@cityweb.de

3.) Ersatzkassenprüfer
Carsten Bieker
Erlbruch 29
45657 Recklinghausen
Tel. 02361/184728 privat
Tel. 02361/186866
Fax 02361/186867 privat
Email: BCR@RE-FORUM.de


Einladung Verbandstag 2002
Gem. § 12 der Verbandssatzung berufe ich hiermit den Verbandstag 2002 zum 
                       04. Mai 2002, 14.30 Uhr ein, Einschreibung: 14.00 Uhr
Ort: Aula der Sportschule Wedau, Friedrich-Alfred-Str., Duisburg-Wedau

Tagesordnung:
01. Feststellung der stimmberechtigten Teilnehmer und der Stimmenzahl
02. Beschlussfassung über die Zulassung evtl. vorliegender Dringlichkeitsanträge
03. Rechenschaftsbericht der Vorstandsmitglieder und besonderer Amtsträger
04. Bericht der Kassenprüfer
05. Genehmigung des Rechnungsergebnisses für das Haushaltsjahr 2001
06. Anträge zur Satzung und zu den Ordnungen
07. Sonstige Anträge
08. Genehmigung des Haushaltsplans 2002
09. Wahl eines Versammlungsleiters und der Wahlhelfer
10. Entlastung des Vorstandes und der Ausschüsse für den Berichtszeitraum
11. Satzungsgemäße Neuwahlen:
      a. Vorstand: Vizepräsident, Schatzmeister, Lehrwart, Frauensportreferentin
      b. der Ausschüsse
      c. der Rechtsorgane
12. Wahl der satzungsgem. Kassenprüfer
13. Verschiedenes

Für die Entsendung der Delegierten wird auf § 12 Ziffer 7 der Verbandssatzung hingewiesen. Zu Punkt 11 der Tagesordnung wird darauf aufmerksam gemacht, dass nur Verbandsangehörige gewählt werden können, die anwesend sind oder eine schriftliche Erklärung abgegeben haben, dass sie sich zur Wahl stellen und ggf. die auf sie entfallene Wahl annehmen.

Anträge zu Punkt 6. und 7. der Tagesordnung müssen bis zum 08.03.2002 (Poststempel) an die Geschäftsstelle abgegeben sein. Abschließend möchte ich es nicht versäumen, auf § 10 Ziffer 8 der Satzung aufmerksam zu machen. Er schreibt verbindlich vor, dass von bestimmten Ausnahmen abgesehen, ein Verbandsmitglied, das dem Verbandstag fernbleibt, eine Ordnungsgebühr von EUR 15,-- zu entrichten hat.

Karl-Heinz Kerst
Präsident des BLV-NRW