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des BLV-NRW
21.02.2002
Verbandstag 2002
Einladung Verbandstag 2002
Gem. § 12 der Verbandssatzung berufe ich hiermit den Verbandstag 2002 zum 

                       04. Mai 2002, 14.30 Uhr ein, 
                       Einschreibung: 14.00 Uhr

Ort: Aula der Sportschule Wedau, Friedrich-Alfred-Str., Duisburg-Wedau
 

Tagesordnung:
01. Feststellung der stimmberechtigten Teilnehmer und der Stimmenzahl
02. Beschlussfassung über die Zulassung evtl. vorliegender Dringlichkeitsanträge
03. Rechenschaftsbericht der Vorstandsmitglieder und besonderer Amtsträger
04. Bericht der Kassenprüfer
05. Genehmigung des Rechnungsergebnisses für das Haushaltsjahr 2001
06. Anträge zur Satzung und zu den Ordnungen
07. Sonstige Anträge
08. Genehmigung des Haushaltsplans 2002
09. Wahl eines Versammlungsleiters und der Wahlhelfer
10. Entlastung des Vorstandes und der Ausschüsse für den Berichtszeitraum
11. Satzungsgemäße Neuwahlen:
      a. Vorstand: Vizepräsident, Schatzmeister, Lehrwart, Frauensportreferentin
      b. der Ausschüsse
      c. der Rechtsorgane
12. Wahl der satzungsgem. Kassenprüfer
13. Verschiedenes

Für die Entsendung der Delegierten wird auf § 12 Ziffer 7 der Verbandssatzung hingewiesen. Zu Punkt 11 der Tagesordnung wird darauf aufmerksam gemacht, dass nur Verbandsangehörige gewählt werden können, die anwesend sind oder eine schriftliche Erklärung abgegeben haben, dass sie sich zur Wahl stellen und ggf. die auf sie entfallene Wahl annehmen.

Anträge zu Punkt 6. und 7. der Tagesordnung müssen bis zum 08.03.2002 (Poststempel) an die Geschäftsstelle abgegeben sein. Abschließend möchte ich es nicht versäumen, auf § 10 Ziffer 8 der Satzung aufmerksam zu machen. Er schreibt verbindlich vor, dass von bestimmten Ausnahmen abgesehen, ein Verbandsmitglied, das dem Verbandstag fernbleibt, eine Ordnungsgebühr von EUR 15,-- zu entrichten hat.

Karl-Heinz Kerst
Präsident des BLV-NRW